ESG, CSRD, LkSG und EU-Taxonomie: Abkürzungen und komplexe Begrifflichkeiten wie diese kursieren in der deutschen und europäischen Politik. Sie stehen stark vereinfacht für Vorgaben, die Wirtschaftsaktivitäten in nachhaltige Bahnen lenken sollen. Auch wenn viele dieser Regelwerke Landwirtinnen und Landwirte bislang nur mittelbar betreffen, sind sie zunehmend gefordert, sich mit den ESG-Kennziffern des eigenen Betriebes auseinanderzusetzen. Ein Überblick über die wichtigsten Konzepte:
ESG
ESG steht für die englischen Begriffe Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). ESG-Kriterien beziehen sich also auf die Auswirkung der Aktivitäten von Unternehmen oder Organisationen auf Umwelt, gesellschaftliche Stakeholder und Mitarbeitende sowie auf Faktoren der Unternehmensführung. Kriterien der Unternehmensführung wiederum umfassen unter anderem die Strukturen von Unternehmen oder Organisationen, die Unternehmenskultur oder den Umgang mit finanzregulatorischen Vorgaben wie etwa der Korruptionsbekämpfung.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
Das Lieferkettengesetz, kurz LkSG, hat zum Ziel, Menschenrechte sowie Arbeits- und Umweltschutz in globalen Lieferketten zu stärken. Die Sorgfaltspflicht der verpflichteten Unternehmen erstreckt sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf vor- und nachgelagerte Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette. Bereits heute fallen zahlreiche Unternehmen aus den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen – also Hersteller von Dünger oder Pflanzenschutz, Agrarhändler, Lebensmittelverarbeiter oder Lebensmitteleinzelhandel - unter den Geltungsbereich des LkSG. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wächst stetig: Galt das LkSG zunächst für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden, ist diese Schwelle im Jahr 2024 bereits auf 1.000 Mitarbeitende gesunken.
DLG-Podcast-Serie ESG to Go - nachhaltig nachgefragt
Die neue DLG-Podcast-Serie ESG to Go – nachhaltig nachgefragt bringt auf den Punkt, was Regelwerke wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die EU-Taxonomie oder die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit im Rahmen der CSRD für die Landwirtschaft bedeuten. Die Hosts Erik Guttulsröd, Bereichsleiter Nachhaltigkeit und Betriebswirtschaft bei der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), und Stefanie Pionke, Leiterin des DLG-Newsrooms, besprechen mit Gästen aus Finanzwirtschaft und Versicherungsbranche, Agrarhandel und weiteren Bereichen des Agribusiness darüber, wie Nachhaltigkeit zum Erfolgsfaktor werden kann.
In der ersten Folge CSRD, LkSG – Oh jemine?! bringen die Hosts des DLG-Podcasts ESG to Go – nachhaltig nachgefragt Licht ins Dunkel des Begriffsdickichts.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Hinter der Abkürzung CSRD verbirgt sich die „Corporate Sustainability Reporting Directive‘ oder auch EU-Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSRD ist im Januar 2023 in Kraft getreten und erhöht die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Ziel der CSRD als Teil der EU-Taxonomie ist es, verbindliche Berichtsstandards über Nachhaltigkeitsaspekte auf EU-Ebene einzuführen. Auf diese Weise soll die Rechenschaftspflicht von Unternehmen im Bereich Umwelt, Soziales sowie der guten Unternehmensführung erhöht werden. Ähnlich wie beim LkSG wird der Kreis der Unternehmen, die unter den Geltungsbereich der CSRD fallen, stetig größer: Galt die Richtlinie zunächst für Kapitalgesellschaften mit mindestens 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme ab 25 Mio. Euro oder Umsatzerlösen von mehr als 50 Mio. Euro, sind ab Januar 2026 auch kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen. Entsprechend nehmen auch die Anforderungen an Landwirte zu, gegenüber ihren Geschäftspartnern aus Handel und Industrie auskunftsfähig über den ökologischen sowie sozial- und arbeitsrechtlichen Fußabdruck ihres Betriebes zu werden.
DLG-Standard Nachhaltige Landwirtschaft
Der DLG-Standard fördert, dokumentiert und bewertet nachhaltige Landwirtschaft. Von der DLG und Experten entwickelt, ist er praxisnah und fachlich fundiert. Der Standard umfasst 23 Indikatoren aus den Bereichen Ökologie, Ökonomie, Soziales und Management. Er liegt in den Stufen Bronze, Silber und Gold vor. Der Bronze-Standard greift die Berichterstattungspflicht für Nachhaltigkeit gemäß CSRD und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf und basiert auf einer webbasierten Selbstauskunft. Der Silber-Standard ist relevant für Nachhaltigkeits-Berichtspflichten im Finanzwesen gemäß der EU-Taxonomie und kann durch eine webbasierte Selbstauskunft erworben werden. Der Gold-Standard greift den Bedarf an Nachhaltigkeits-KPIs umfassend auf unter anderem für Finanzwesen, Handel, PR sowie Pachtmarkt auf. Der Gold-Standard kann durch ein Vor-Ort-Audit erworben werden.
Weitere Informationen zur DLG-Zertifizierung Nachhaltige Landwirtschaft
EU-Taxonomie
Die Taxonomie wiederum ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten und Bestandteil des EU-Nachhaltigkeitsprogramms Green Deal. Die EU-Taxonomie soll dazu beitragen, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige, klimaschonende Tätigkeiten zu lenken und die Umweltbilanz in Unternehmensberichten sichtbarer zu machen. Während die Taxonomie für Wirtschaftsbereiche wie den Finanz- und Versicherungssektor oder Energieunternehmen bereits gilt, liegt sie für die Landwirtschaft zwar erst im Entwurf vor. Aber auch hier sind Betriebe bereits mittelbar betroffen. So müssen Finanzierer und Versicherer schon heute nachweisen, dass sie nachhaltige Investitionen fördern – und legen entsprechend bei Krediten im Agrarsektor zunehmend ihr Augenmerk auf das Nachhaltigkeitsprofil ihrer Kunden. Außerdem wird die EU-Taxonomie Stand heute absehbar auch für die Landwirtschaft gelten.
Stefanie Pionke, DLG-Newsroom