Stallbilanz in schweine- und geflügelhaltenden Betrieben nach Emissionsrecht (BVT)

Stallbilanzierung für die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

Am 01.12.2021 ist die novellierte Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in Kraft getreten. Sie bringt auch für landwirtschaftliche Betriebe höhere Auflagen zum Emissionsschutz mit sich. Neben baulichen Anforderungen an das Stallgebäude und Lagerstätten für Wirtschaftsdünger, sind auch Vorgaben in Bezug auf die energie- und nährstoffangepasste Fütterung im Bereich der Geflügel- und Schweineernährung verankert.

Hierzu gilt es die maximalen Nährstoffausscheidungen bei Schweinen und Geflügel für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) beim jeweiligen Produktionsverfahren einzuhalten bzw. nachzuweisen, um die Ammoniakemissionen nachhaltig zu reduzieren. Zu erreichen sind diese Vorgaben mit der Anwendung einer stark N-/P-reduzierten Fütterung bei Schweinen und einer N-/P-reduzierten Fütterung beim Geflügel die sich in einer Minderung von 20 (Schwein) bzw. 10 % an Ammoniakemissionen (Geflügel) niederschlagen. In der Literatur ist sehr gut dokumentiert, dass eine Absenkung des Rohprotein-Gehaltes von 10 g in Schweinemastrationen das Emissionspotential von Ammoniak um 10% senkt. Zur Plausibilisierung der „Best Verfügbaren Technik“ (BVT) im Bereich Futter und Fütterung ist eine sogenannte Stallbilanz zu errechnen. Das Programm hierfür wurde vom Institut für Tierernährung und Futterwirtschaft (ITE) und dem Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau (IAB) der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)  erarbeitet.

Wie funktioniert es?

Mit diesem Programm wird die Differenz zwischen Input an N bzw. P2O5 (Futter) und Output an N bzw. P2O5 (z.B. Zuwachs, Eier) hinsichtlich des ausgewählten Produktionsverfahrens kalkuliert und mit den Vorgaben zur maximalen Nährstoffausscheidung der TA Luft verglichen. Schlussendlich erfolgt eine Bewertung, die den Nachweis liefert, ob die errechnete Ausscheidung von N und P2O5 unterhalb der in der TA Luft für das betrachtete Produktionsverfahren festgelegten maximalen Nährstoffausscheidungen unterschreiten und somit die BVT in Bezug auf Futter und Fütterung eingehalten wurde.

Grundprinzip Stallbilanz („Massenbilanz“):
Nährstoffaufnahme (Futter) minus Nährstoffansatz (Zuwachs, Eier) = Nährstoffausscheidung

Was gibt es zu beachten?

  • Die Stallbilanz ist jährlich bis spätestens 3 Monate nach Ende des Kalenderjahres zu erstellen und mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
  • Bewahren Sie auch die dafür genutzten Informationen (Kauf- und Verkaufsbelege und so weiter) 5 Jahre auf.
  • Die N- und P2O5-Gehalte müssen im Mittel von 3 aufeinander folgenden Jahren (zum Beispiel 2020, 2021, 2022) den festgelegten Werten zu maximalen Nährstoffausscheidungen der TA Luft entsprechen und dürfen diese nicht überschreiten.
  • Die Stallbilanz ist für jede genehmigungsbedürftige Anlage und das jeweilige Produktionsverfahren separat zu erstellen und somit nicht für den Gesamtbetrieb.
  • Die Anforderungen an eine energie- und nährstoffangepasste Fütterung sind für alle E-Anlagen, die bis zum 21.02.2017 genehmigt oder angezeigt wurden, bereits seit dem 21.02.2021 einzuhalten. Das heißt, dass für alle entsprechenden Anlagen auch eine Stallbilanz für das Jahr 2020 rückwirkend vorgelegt werden muss.
  • Lesen Sie sorgsam die angeführte Anleitung zum Programm und achten Sie auf die korrekte Eingaben Ihrer Daten.
     

Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Bei fachlichen Fragen zum Programm stehen den Anwendern der Arbeitskreis Futter und Fütterung der DLG sowie die entsprechenden Ansprechpartner in ihren zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forstens sowie den Landwirtschaftskammern gerne zur Verfügung - insbesondere aus den Sachgebieten Nutztierhaltung.