Systemwechsel im Düngerecht
Der Knoten ist geplatzt. Bis 2027 soll eine hochrangige Expertengruppe ein Düngegesetz auf den Weg bringen. Die "Roten Gebiete" sollen verschwinden, dafür könnte es rote Betriebe nach dem Verursacherprinzip geben - vorausgesetzt die EU-Kommission stimmt dem Vorgaben der Agrarminister von Bund und Ländern zu.
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich auf ihrem Treffen in Bad Reichenhall auf einen Neustart im Düngerecht geeinigt. Dieser soll die Belange des Wasserschutzes und der Landwirtschaft berücksichtigen. Gemeinsam haben die Ministerinnen und Minister aus Bund und Ländern sich für ein Ende einer pauschalen Ausweisung von roten Gebieten ausgesprochen. “Wir wollen künftig auf die Ausweisung belasteter Gebiete verzichten”, sagte Michaela Kaniber (CSU), Agrarministerin in Bayern und Vorsitzende der AMK in diesem Jahr. Ziel ist ein rechtssicheres Düngegesetz mit dem Fokus darauf, das Verursacherprinzip stärker anzuwenden und die Regelungen praktikabler, kontrollierbarer und wirksamer zu gestalten. Dabei sollen die Betriebe von einem Großteil der Bürokratielasten befreit und der Gewässerschutz konsequent vorangebracht werden, teilten die Agrarminister gegenüber der Presse mit. Vorstellbar ist auch, die Möglichkeit einer Regionalisierung auf Länderebene mit in das neue Gesetz aufzunehmen. Demnach könnten die Bundesländer die Regeln unterschiedlich umsetzen.
Um das ambitionierte Vorhaben auf den Weg zu bringen, soll unter Führung des Bundes und mit Beteiligung der Länder eine hochrangige Arbeitsgruppe so schnell wie möglich die Arbeit aufnehmen. Ausdrücklich betont Till Backhaus, SPD-Agrarminister in Mecklenburg-Vorpommern, dass alle betroffenen Verbände sowie Praktiker und das Bundesumweltministerium zur gemeinsamen Arbeit aufgefordert sind. Intensiv und in kurzen Abständen will der Bund die geplanten Lösungen und Konzepte für ein neues Düngerecht mit der EU-Kommission abstimmen. Auf keinen Fall dürfe es zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegenüber Deutschland kommen, weil die EU-Nitratrichtlinie ins Wanken gerate.
Bis zur Herbst-AMK 2026 im September solle ein ausgearbeitetes Konzept zum Düngerecht vorliegen, um möglichst bis zum Beginn der Düngesaison 2027 die entsprechende notwendige rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, betonte Kaniber.
Düngebedarfswerte auf dem Prüfstand
Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) hob hervor, dass der Proteingehalt künftig nicht mehr das alleinige Qualitätskriterium für Backweizen sein soll. Wissenschaftler prüfen, inwiefern die aktuellen Düngebedarfswerte einer Überarbeitung unterzogen werden müssen – insbesondere beim Mais, da Hinweise darauf bestehen, dass die derzeit angesetzten Werte zu hoch sein könnten. Dabei sei es notwendig, stärker auf Standortbedingungen und Kulturen Rücksicht zu nehmen, sagte Staudte.
Backhaus sprach sich in Bad Reichenhall für das Verursacherprinzip aus: "Hier müssen Lösungen wie ein Monitoring her". Landwirte, die wasserschonend wirtschaften und Werte unterhalb der vorgeschriebenen Grenze von 50 mg Nitrat/Liter erreichen, sollten seiner Ansicht nach von den strengen Vorschriften ausgenommen werden. Vorstellbar ist, nicht mehr rote Gebiete, sondern rote Betriebe auszuweisen.
Der genannte Grenzwert ist zentral für die Einstufung nitratbelasteter roter Gebiete. Wenn an einer Messstelle im Grundwasser mehr als 50 mg Nitrat/Liter gemessen werden oder eine Trendumkehr nicht erkennbar ist, wird das Gebiet als nitratbelastet ausgewiesen – mit entsprechenden verschärften Auflagen für die Düngung. „Die fünfzig Milligramm sind gesetzt, das ist vollkommen klar“, sagte der Agrarminister Baden-Württembergs, Peter Hauk (CDU).
Bundesminister Rainer hat auf der AMK in Bad Reichenhall erneut klargestellt, dass er im Düngerecht schnellstmöglich Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte herbeiführen möchte. “In diesem Sinne halten wir an der Umsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Roten Gebiete fest.” In den Urteilen zur bayerischen Ausführungsverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass es dem Bundesverordnungsgeber (BMLEH) obliege, eine neue wirksame Ermächtigungsgrundlage zur Ausweisung belasteter Gebiete zu erlassen. Das BMLEH arbeitet zurzeit an einer rechtlichen Grundlage, um den Maßgaben des Gerichts noch in diesem Jahr Rechnung zu tragen. Dies teilte ein BMLEH-Sprecher auf Anfrage von agrarticker.de mit.
Große Allianz von Politik und Praxis
Der Bund wird zugleich dem Prüfauftrag der Länder zum künftigen Umgang mit der Ausweisung belasteter Gebiete nachkommen. Dafür braucht es eine große Allianz aus Bund, Ländern, den relevanten Verbänden und der Praxis. In diesem Sinne soll zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die unter Hochdruck daran arbeiten wird, Vorschläge für ein praxisgerechtes und zukunftsfestes Düngerecht vorzulegen.
Das BMLEH versichert, dass es bei der Neuaufstellung des Düngerechts den konstruktiven Austausch mit der europäischen Ebene sucht und intensiv im Austausch ist. Dies bestätigt Stefan Köhler, EU-Abgeordneter der CSU im EU-Parlament in Brüssel bei einem Pressegespräch. Er unterstützt das Vorhaben der Länder-Agrarminister.
Messungen an der Oberfläche
„Generell müssen wir uns Gedanken machen, wie schützen wir das Wasser mit einem Systemwechsel ohne rote Gebiete. Die Ausweisung der roten Gebiete war bisher nicht verursachergerecht. Es gibt gute Berechnungsmodelle wie zum Beispiel die Saldoberechnung, die belegen können, ob ein Betrieb wasserschonend wirtschaftet oder nicht. “ Anstelle von Werten „aus der Vergangenheit“, die im Grundwasser zu finden sind, sollte eher die Messung an der Oberfläche in Betracht gezogen werden. ”Das Wasser hat ein langes Gedächtnis, und spiegelt eben nicht unbedingt die aktuelle Bewirtschaftung an der Oberfläche wider.“
EU-Kommission ist einverstanden
Für eine neue Düngegesetzgebung in Deutschland ist rund ein Jahr vorgesehen. „Ich habe mit der EU-Kommission gesprochen. Dort sieht man keine Probleme, dass in dieser Zeit Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren droht wegen Nicht-Umsetzung der Düngeverordnung, denn es sind bereits Düngevorgaben wie Sperrfristen vorgeschrieben“ sagte Köhler auf Nachfrage von agrarticker.de