Bildungswege in der deutschen Geflügelbranche
Teil 2: Sachkundekurse und weiterführende Qualifizierungsangebote
DLG-Merkblatt 509
1. Auflage, Stand 07/2026
Autoren:
- Dr. Philipp Hofmann und Katja Krebelder, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Tierhaltung,
Tierernährung und Futterwirtschaft, Kitzingen/Schwarzenau - Stefanie Kümmel, Dr. Klaus Damme und Larissa Weinmann, Bayerische Staatsgüter, Versuchs- und Bildungszentrum Geflügel, Kitzingen
- Melanie Petz, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Berufliche Bildung, Freising
- Dr. Kathrin Toppel, Dr. Falko Kaufmann und Prof. Dr. Robby Andersson, Hochschule Osnabrück, Osnabrücker Poultry Academy (OPA), Osnabrück
- Jule Schättler und Larissa Trutwig, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Landwirtschaft, Oldenburg
- Dr. Birgit Spindler, Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie, Hannover
- Dr. Ruben Schreiter, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg, Arbeitsgruppe Nachhaltige Nutztierhaltung und Tiergesundheitsmanagement, Halle
- Inga Garrelfs und Dr. Christiane Keppler, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Beratungsteam Tierhaltung, Fritzlar/Bad Hersfeld
- Susanne Gäckler, DLG, Fachzentrum Landwirtschaft und Lebensmittel, Frankfurt a. M.
Unter Mitwirkung des DLG-Ausschusses Geflügel
1. Einleitung
2. Sachkundelehrgänge
2.1 Sachkundelehrgang Schlachten von Hausgeflügel
2.2 Sachkundelehrgang Masthühnerhaltung
2.3 Sachkundelehrgang Straußenhaltung
2.4 Sachkundelehrgang Töten von Wirbeltieren und Anwendung von Antikoagulanzien („Schadnagerbekämpfung“)
2.5 Befähigungsnachweis Tiertransport – Geflügel
2.6 Schulung für niedersächsische Putenhalter zum Nachweis der befristeten Unerlässlichkeit des Schnabelkürzens
3. Fachliche Weiterqualifizierung – Vortragsveranstaltungen/Seminare, Online-Bildungsangebote oder Fachpresse
3.1 Qualifizierungsangebote der Länder
3.2 Berufsbegleitende Qualifizierungsangebote an der Hochschule Osnabrück
4. Fazit
1. Einleitung
Nach einer Ausbildung oder Fortbildung im Geflügelbereich sind die Absolventen überwiegend in der Geflügelbranche tätig. Sowohl als verantwortlicher Tierhalter als auch Fachkraft ist es unerlässlich und bisweilen gesetzlich vorgeschrieben, dass erworbene Kenntnisse und Kompetenzen aufrechterhalten oder gar erweitert werden. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, deren Ausführungshinweise und das Tierschutzgesetz bilden die Grundlage für die Forderung des Erwerbs und der Aufrechterhaltung von Kenntnissen und Fähigkeiten in der Nutztierhaltung (TierSchNutztV 2021 §§ 4, 17; TierSchG 2022 §§ 2, 11). Aus weiteren Formulierungen innerhalb von Gesetzestexten wird indirekt eine Qualifikation vorausgesetzt. So bezieht sich beispielsweise § 11 Abs. 8 des Tierschutzgesetzes auf die Durchführung von Eigenkontrollen zur Sicherstellung des § 2, der sogenannten Tierhalternorm.
Während im DLG-Merkblatt 508 die duale Ausbildung, die Meisterfortbildung sowie Studienangebote in der deutschen Geflügelbranche behandelt werden, zeigt das vorliegende Merkblatt 509 wie die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ergänzende Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen aufrechterhalten und erweitert werden können.
2. Sachkundelehrgänge
Eine Möglichkeit der Fort- bzw. Weiterbildung stellt die Teilnahme an Sachkundelehrgängen dar. Tabelle 1 zeigt, welche Personen gesetzlich verpflichtet sind die jeweilige Sachkunde zu erlangen. Anschließend werden die für den Geflügelbereich relevanten Sachkundelehrgänge näher beschrieben.
Tabelle 1: Sachkundelehrgänge für den Bereich Geflügel
| Wer? | Sachkundelehrgang |
|---|---|
| Personen, die zu Erwerbszwecken schlachten | Schlachten von Hausgeflügel |
| Personen, die mehr als 500 Masthühner halten. Ausnahmen siehe unter Punkt 2.2 | Sachkundelehrgang Masthühnerhaltung |
| Personen, die Straußenvögel halten | Sachkundelehrgang Straußenvögel |
| Personen, die gemäß Gefahrstoffrecht eingestufte Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagern einsetzen | Sachkundelehrgang Schadnagerbekämpfung |
| Personen, die zu gewerblichen Zwecken Tiertransporte durchführen | Befähigungsnachweis Tiertransport Geflügel |
| Niedersächsische Putenhalter | Schulung zum Nachweis der befristeten Unerlässlichkeit des Schnabelkürzens |
2.1 Sachkundelehrgang Schlachten von Hausgeflügel
Das Töten von Wirbeltieren darf nur von Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Wer berufs- oder gewerbsmäßig Tiere zum Zweck des Tötens betäubt oder tötet, muss gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen (§ 4 TierSchG). Hiervon betroffen sind also u. a. Schlachtbetriebe und Direktvermarkter.
Für die Schlachtung eigenen Geflügels zum privaten Eigenverbrauch ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Dies kann in den Bundesländern jedoch unterschiedlich ausgelegt werden. Wenn im Zweifel nicht klar ist, ob ein Sachkundenachweis benötigt wird, sollte Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt gehalten werden.
Der Sachkundenachweis nach Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 wird von der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung nach Maßgabe des Abs. 3 oder eine nach Artikel 21 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 als gleichwertig anerkannte Qualifikation nachgewiesen worden ist.
An folgenden Schulungsorten kann der Sachkundekurs samt Prüfung abgelegt werden (Stand Juni 2026):
- Bayerische Staatsgüter, Staatsgut Kitzingen, Mainbernheimer Str. 101, 97318 Kitzingen, Bayern
- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Landwirtschaftszentrum Eichhof, Schlossstraße 1, 36251 Bad Hersfeld
- Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem, Zur Bleeke 6, 21379 Echem
- Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung, Hofgut Neumühle, Neumühle 1, 67728 Münchweiler an der Alsenz
- Lehr- und Versuchsgut Köllitsch, Am Park 3, 04886 Arzberg OT Köllitsch
- Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse, Ostinghausen, 59505 Bad Sassendorf
2.2 Sachkundelehrgang Masthühnerhaltung
Gemäß § 16 und § 17 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) dürfen seit dem 30. Juni 2010 in Betrieben mit 500 oder mehr Masthühnern nur Personen tätig sein, die einen Sachkundenachweis zur Haltung von Masthühnern vorweisen können.
Während des mehrtägigen Lehrgangs werden Kenntnisse in der bedarfsgerechten Versorgung (Futter und Wasser), Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Verhalten von Masthühnern sowie tierschutz- und tierseuchenrechtliche Vorschriften vermittelt. In praktischen Übungen werden Fertigkeiten im Bereich sorgsamer Umgang, Fangen, Verladen und Transportieren der Tiere geübt. Abgeschlossen wird der Kurs mit einer theoretisch-schriftlichen sowie mündlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung.
Ein Sachkundekurs zur Haltung von Masthühnern kann an folgenden Schulungsorten besucht werden
(Stand Juni 2026):
- Bayerische Staatsgüter, Staatsgut Kitzingen, Mainbernheimer Str. 101, 97318 Kitzingen, Bayern
- Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Horstweg 57, 14478 Potsdam Süd
- Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Organisation durch das Landwirtschaftszentrum Eichhof, Durchführung im Landkreis Kassel
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Mars-la-Tour-Straße 6, 26121 Oldenburg, Niedersachsen
- Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse, Ostinghausen, 59505 Bad Sassendorf
Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann die Sachkundebescheinigung ohne Teilnahme des mehrtägigen Lehrgangs auf Antrag erteilen, insofern der Antragsteller Kenntnisse und Fertigkeiten bei der tiergerechten Haltung von Masthühnern nachweist durch
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Beruf Tierwirt – Fachrichtung Geflügelhaltung oder Landwirt,
- eine bis zum 30. Juni 1999 erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Beruf Hauswirtschafter mit dem Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft,
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium im Bereich der Landwirtschaft oder Tiermedizin,
- den Nachweis, dass er mindestens drei Jahre eigenverantwortlich und ohne tierschutzrechtliche Beanstandung einen Masthühnerbestand mit nicht weniger als 500 Masthühnern gehalten hat oder
- eine Bescheinigung, mit der der erfolgreiche Abschluss einer von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannten Prüfung belegt wird.
2.3 Sachkundelehrgang Straußenhaltung
Das BMEL-Gutachten (jetzt: BMLEH) von 2019 konkretisiert die Anforderungen des § 2 TierSchG für Strauße, Nandus, Emus und Kasuare. Es wird u. a. von Behörden genutzt, um zu prüfen, ob eine Tierhaltung tierschutzkonform ist.
Niedersachsen hat das BMEL-Gutachten als Verwaltungsvorschrift übernommen (StraußTierSchRdErl). Für die Erteilung einer Erlaubnis zur (gewerbsmäßigen) Haltung und zur Zucht von Straußenvögeln nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes ist der Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der verantwortlichen Person Voraussetzung.
Sachkundeseminare Straußenhaltung können z. B. über den Berufsverband Deutsche Straußenzucht gefunden werden.
2.4 Sachkundelehrgang Töten von Wirbeltieren und Anwendung von Antikoagulanzien („Schadnagerbekämpfung“)
Wer berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäubt oder tötet, benötigt die entsprechende Sachkunde (TierSchG § 4). Seit der Anpassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Jahr 2021 ist für den Umgang mit akut toxischen (Kategorie 1 – 3) und zielorgantoxischen (Kategorie 1) Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie bestimmten Biozidprodukten, abhängig von Zulassung und Kennzeichnung, ein Sachkundenachweis erforderlich. Die im Geflügelbereich verwendeten Rodentizide fallen in der Regel unter diese Anforderungen, daher ist ein Nachweis nach Anhang I, Nr. 4 notwendig.
Aktuell reicht der Sachkundenachweis Pflanzenschutz für Landwirte im eigenen Betrieb aufgrund einer Übergangsregelung noch für die Verwendung bestimmter antikoagulanter Rodentizide aus, sofern die jeweiligen produktbezogenen Zulassungs- und Anwendungsbestimmungen eingehalten werden. Nach derzeitiger Rechtslage endet diese Übergangsfrist am 28. 07. 2030. Ab diesem Zeitpunkt ist für die weitere Verwendung entsprechender Rodentizide ein separater Sachkundenachweis nach GefStoffV erforderlich. Auf eine detaillierte Auflistung von Kursangeboten wird verzichtet, da das Angebot von Lehrgängen online gut zu finden ist.
2.5 Befähigungsnachweis Tiertransport – Geflügel
Die EU-Transportverordnung 1/2005 ist seit Anfang 2007 in Kraft getreten. Sie regelt den gewerblichen Transport von Nutztieren und/oder Geflügel. Demnach wird von Personen, die Geflügel in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 65 km transportieren, in Artikel 6 (5) ein Befähigungsnachweis gemäß Artikel 17 (2) gefordert. Dieser kann durch Teilnahme an einem Lehrgang mit einer theoretischen (schriftlicher und mündlicher Teil) sowie praktischen Prüfung im Rahmen eines Verladevorgangs, der von einem Amtstierarzt kontrolliert wird, erworben werden.
Hinweis: Für Tierhalter, die einen berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landwirtschaft oder Tiermedizin ab 2007 haben, kann die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben gelten und der Befähigungsnachweis kann mit Vorlage des Abschlusszeugnisses beim zuständigen Veterinäramt ausgestellt werden. Alle anderen Personen müssen vorab einen entsprechenden Lehrgang absolvieren.
Ein Befähigungsnachweis kann an folgenden Schulungsorten erlangt werden (Stand Juni 2026):
- DEULA Freren GmbH, Bahnhofstr. 25, 49832 Freren
- DEULA Schleswig-Holstein GmbH, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg
- Institut für Agrarwirtschaft, Amerbuscher Straße 29, 49424 Goldenstedt/Lutten
- Landwirtschaftliche Lehranstalten in Triesdorf, Markgrafenstr. 12, 91746 Weidenbach
- Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft, Haus Düsse, Ostinghausen, 59505 Bad Sassendorf
2.6 Schulung für niedersächsische Putenhalter zum Nachweis der befristeten Unerlässlichkeit des Schnabelkürzens
Für die Haltung von Puten mit gekürztem Schnabel ist es nach dem Rd. Erl. d. ML v. 14. 03. 2019 sowie 28. 10. 2020 und 23. 11. 2021 für alle niedersächsischen Putenhalter verpflichtend, die befristete Unerlässlichkeit des Schnabelkürzens für ihren Bestand nachzuweisen. Dies erfordert u. a. die Teilnahme der Putenhalter an einer Schulung zu den „Empfehlungen zur Vermeidung des Auftretens von Federpicken und Kannibalismus“, die im niedersächsischen Tierschutzplan erarbeitet wurden (ML Niedersachsen 2018).
Eine entsprechende Schulung wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) sowie der niedersächsischen Geflügelwirtschaft angeboten. Folgende Themen werden behandelt (Visualisierung erstellt mit Langdock AI):
3. Fachliche Weiterqualifizierung – Vortragsveranstaltungen/Seminare, Online-Bildungsangebote oder Fachpresse
Fachkräfte der Geflügelbranche müssen sich regelmäßig fachlich weiterqualifizieren, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben und gesetzliche, technische sowie branchenspezifische Entwicklungen zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Änderungen in Umwelt- und Tierschutzgesetzgebung, aktuelle Forschungsergebnisse bei Tierhaltung, Fütterung und im Management von Nutzgeflügel sowie Innovationen in der Stalltechnik und Biosicherheit.
Im deutschsprachigen Raum bieten verschiedene Institutionen entsprechende Formate zur fachlichen Weiterqualifizierung an: dazu zählen unter anderem die Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft (World’s Poultry Science Association, WPSA), der DLG-Ausschuss für Geflügel, die Arbeitsgemeinschaft der Fachberater für Geflügelwirtschaft e.V., die Osnabrücker Poultry Academy (OPA) sowie Zucht- und Vermehrungsbetriebe. Weitere Angebote kommen von Erzeugergemeinschaften, Geflügelwirtschaftsverbänden, Ökoverbänden, dem Bundesverband Mobile Geflügelhaltung e.V. oder dem Netzwerk Fokus Tierwohl.
Formate der fachlichen Weiterbildung:
- Präsenzveranstaltungen: Seminare, Workshops oder Vorträge ermöglichen den direkten Austausch zwischen Teilnehmenden und Referierenden und eignen sich besonders, um komplexe Themen intensiv zu diskutieren.
- Online- und Hybridangebote: Digitale Formate erlauben flexible Teilnahme ohne Anreiseaufwand, ideal für Personen mit engem Zeitplan. Hybridveranstaltungen kombinieren Präsenz- und Online-Elemente.
- Fachpresse und Fachliteratur: Fachzeitschriften und Jahreswerke liefern aktuelle Informationen zu branchenspezifischen Entwicklungen, praxisnahen Tipps, Kennzahlen und Veranstaltungshinweisen. Regelmäßige Lektüre unterstützt die Umsetzung neuer Erkenntnisse in der Praxis.
Durch die Kombination dieser Angebote können Fachkräfte ihr Wissen gezielt erweitern, vorhandenes Know-how auffrischen und ihre Kompetenzen in der Geflügelhaltung kontinuierlich ausbauen.
3.1 Qualifizierungsangebote der Länder
Die Einrichtungen der einzelnen Bundesländer (Landwirtschaftskammern oder Landesanstalten) bieten vielfältige Möglichkeiten zur fachlichen Qualifizierung in der Geflügelbranche an. Hierzu zählen Tagungen, Seminare, Workshops, Mitarbeiterschulungen, Sachkundelehrgänge, Arbeitskreise, Beratungsangebote und Fachexkursionen. Veranstaltungen finden in Präsenz, online oder als Hybridveranstaltungen statt.
Zielgruppe der Qualifizierungsangebote sind folgende Personengruppen:
- Tierhalter und Tierbetreuer von Geflügelbeständen
- Personen, die in der Geflügelbranche arbeiten (Bereiche wie Fütterung, Tiergesundheit, Stallklima, Kontrollbehörden, Verbandszugehörige, etc.)
- Berufliche Quereinsteiger
Da an dieser Stelle nicht alle Angebote der Landwirtschaftskammern oder Landesanstalten aufgeführt werden können, wird folgend stellvertretend ein Qualifizierungsangebot des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) vorgestellt.
Der Basislehrgang „Legehennenhaltung“ richtet sich an Neulinge, aber auch erfahrene Personen der Geflügelbranche, denn lebenslanges Lernen und der Austausch mit Gleichgesinnten stärken Betriebe für die Zukunft. Der Lehrgang ist so konzipiert, dass alle Bereiche von Haltungsform (Fest- oder Mobilstall) bis hin zu Wirtschaftsweise (konventionell oder ökologisch) abgedeckt werden.
Inhalte des Basislehrgangs (folgende Inhalte werden auch als Tageskurse, oft mit Praxisteil, mit vertiefenden Inhalten angeboten und stellen nur eine kleine Auswahl des Gesamtportfolios dar):
- Rechtsgrundlagen
- Markt und Strukturen der Geflügelwirtschaft
- Marktrechtliche- und hygienerechtliche Bestimmungen für die Eivermarktung
- Vermarktungsstrategien für die Direktvermarktung
- Stallbau- und Haltungstechnik
- Mobile Geflügelhaltung
- Verhalten von Hühnern; Ursachen für Federpicken und Kannibalismus
- Legehennenernährung
- Anatomie und Physiologie der Legehenne
- Tiergesundheit Legehenne
- Herdenführung und Management (Einblick in die Junghennenaufzucht, Einstallungsmanagement, kritische Kontrollpunkte, Management-Tipps aus der Praxis, Schutz vor Wildtieren)
- Controlling (Tierbeurteilung anhand Tierwohlindikatoren, Aufzeichnungspflichten, Auswertungsmöglichkeiten)
- Praxisteil: Tierbeurteilung am Huhn erklärt, Besuch einer Eier-Packstelle mit Hygienekonzept
Der Basislehrgang in Präsenz ist dreitägig. Im Onlineformat findet der Lehrgang an mehreren Tagen nachmittags und abends statt. Der Praxisteil entfällt entsprechend, kann aber durch ergänzende Kursangebote ausgeglichen werden. Der Lehrgang entspricht den Anforderungen einer mehrtägigen Veranstaltung hinsichtlich der Auswahlkriterien im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP). Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 45 Personen. Ziel ist die Wissensvermittlung auf Grundlage neuester Erkenntnisse. Zudem sind Fragen und Diskussionen immer willkommen, um die Veranstaltung abwechslungsreich zu gestalten.
Weitere Informationen zu den Qualifizierungsangeboten der Länder1
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
1 Zu geflügelspezifischen Fortbildungsangeboten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt liegen keine näheren Informationen vor.
3.2 Berufsbegleitende Qualifizierungsangebote an der Hochschule Osnabrück
Neben der Ausbildung von Fachkräften für den Geflügelsektor über die grundständige Ausbildung stellt die berufsbegleitende Qualifizierung ein zusätzliches Aufgabengebiet des Schwerpunktes angewandte Geflügelwissenschaften (StanGe) der Hochschule Osnabrück dar. Hierfür wurde die Osnabrücker Poultry Academy (OPA) ins Leben gerufen, unter deren Dach unter anderem Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zentral organisiert und angeboten werden.
Zielgruppe der berufsbegleitenden Qualifizierungsangebote sind Personen mit und ohne Hochschulzugangsberechtigung, u. a.
- Fach- und Führungskräfte der Geflügelwirtschaft
- Berufliche Quereinsteiger
- Tierhalter und Tierbetreuer von Geflügelbeständen
- verantwortliche Personen in der Geflügelbranche
- Agraringenieure
- Tierärzte
Ein besonderes Angebot für die genannte Zielgruppe ist der Zertifikatskurs „Poultry Professional“. Es werden elf Module (Einzelkurse, eintägig, 8 Stunden) angeboten. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird eine Teilnahmebescheinigung für das belegte Modul erworben. Nach erfolgreicher Absolvierung aller elf Module wird das Zertifikat „Poultry Professional“ verliehen. Der Kurs findet ausschließlich in Präsenz statt und ist teilnehmerbegrenzt. Die Module werden in Form von elf Einzelkursen (samstags) oder einer Blockveranstaltung (zwei Wochen) angeboten.
Folgende Module werden angeboten:
- Anatomie und Physiologie des Nutzgeflügels
- Töten und Schlachten von Nutzgeflügel
- Verhalten und Tierschutz
- Ernährung und Fütterung des Nutzgeflügels
- Tiergesundheit und -hygiene
- Haltungssysteme und Bestandsmanagement – Ei
- Haltungssysteme und Bestandsmanagement – Fleisch
- Produktkunde und Produktqualität
- Recht in der Nutzgeflügelhaltung
- Kommunikation, Führen und Beraten
- Umgang mit Nutzgeflügel; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Der „Poultry Professional“ zeichnet sich durch den Erwerb aktueller Kenntnisse und Fähigkeiten aus. Um diese Kenntnisse und die Gültigkeit des Zertifikats aufrecht zu erhalten, müssen innerhalb von zwei Jahren 20 CEPS (Continuing Education in Poultry Science; 1 CEPS Punkt entspricht einer Fortbildungseinheit im Umfang von 45 Minuten) Punkte gesammelt und nachgewiesen werden. Diese CEPS Punkte können durch Teilnahme an einschlägigen, von der Osnabrücker Poultry Academy oder externen Einrichtungen angebotenen qualifizierten Fortbildungsveranstaltungen erworben werden.
Der Zertifikatskurs „Poultry Professional“ ist im Rahmen des UK Poultry Passport anerkannt, sodass Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss auch auf internationaler Ebene ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Nutzgeflügels nachweisen können.
Weitere Informationen zur Osnabrücker Poultry Academy
Dr. Kathrin Toppel
Tel. 0541 969-5159
K.Toppel@hs-osnabrueck.de
https://www.hs-osnabrueck.de/osnabruecker-poultry-academy/
4. Fazit
Neben einer Ausbildung, beruflichen Fortbildung oder einem Studium im Geflügelbereich sind weitere Maßnahmen zur fachlichen Qualifizierung für Fachkräfte der Geflügelbranche unerlässlich, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Tierwohl sicherzustellen und den Betrieb effizient zu führen. Sachkundelehrgänge, Seminare und Fachveranstaltungen ermöglichen den Erwerb und die Aktualisierung von Kenntnissen sowie den Austausch praxisrelevanter Erfahrungen. So kann die Branche fachlich kompetent und zukunftsfähig bleiben sowie neue Forschungsergebnisse direkt in die Praxis umsetzen.
Vervielfältigung und Übertragung einzelner Textabschnitte, Zeichnungen oder Bilder (auch für den Zweck der Unterrichtsgestaltung) sowie Bereitstellung des Merkblattes im Ganzen oder in Teilen zur Ansicht oder zum Download durch Dritte nur nach vorheriger Genehmigung durch DLG e.V., Servicebereich Marketing, Eschborner Landstraße 122, 60489 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 24788-209, M.Biallowons@DLG.org
Kontakt
DLG e.V. • Michael Biallowons • Tel.: +49 69 24 788-209 • M.Biallowons@DLG.org