Wachsamkeit und Biosicherheit
sind das Gebot der Stunde
Empfehlungen zu Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor MKS
Die wirtschaftlichen Folgen der Maul- und Klauenseuche (MKS) sind für rinder- und schweinehaltende Betriebe bereits spürbar. Eine weitere Ausbreitung wäre für die Branche verheerend. Die folgenden Empfehlungen dienen dem Schutz der Tiere, der Betriebe und helfen bei der Eindämmung der Seuche.
Mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) am 10. Januar 2025 hat Deutschland den Status „frei von MKS ohne Impfung“ bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) verloren. Bei der Tierseuche handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine), die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Vor dem aktuellen Ausbruch in Brandenburg trat die MKS letztmals 1988 in Deutschland auf.
Die wirtschaftlichen Folgen sind hierzulande vor allem für rinder- und schweinehaltende Betriebe bereits in Form von Exportbeschränkungen spürbar. Eine weitere Ausbreitung wäre für die gesamte Branche verheerend. Es sollten daher alle Anstrengungen unternommen werden, um den Status „frei von MKS ohne Impfung“ zurückzuerlangen. Dafür dürfen aber in den kommenden drei Monaten keine weiteren bestätigten Fälle von MKS auftreten.
Für Betriebe mit Klauentieren – egal welcher Größe und Ausrichtung – ist die Biosicherheit daher das Gebot der Stunde.
Folgende Empfehlungen zu Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor MKS dienen dem Schutz der Tiere sowie der Betriebe und helfen bei der Eindämmung der Seuche (Quelle: Bundesverband Rind und Schwein, BRS):
Empfehlungen zu Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor MKS
1. Strikte Hygienevorschriften einhalten:
- Tragen Sie immer vollständige saubere Schutzkleidung (Stiefel, Einwegüberzieher, Handschuhe, Kittel oder Overall).
- Desinfizieren Sie Ihre Hände, Schuhe und Ausrüstung vor und nach jedem Betrieb.
- Waschen Sie ihre Schutzkleidung möglichst täglich bei 60 Grad.
- In Abstimmung mit ihren Kunden ist zu entscheiden, ob Sie betriebsspezifische Kleidung/Stiefel zur Verfügung gestellt bekommen und tragen.
2. Fahrzeuge desinfizieren:
- Reinigen und desinfizieren Sie Ihr Fahrzeug (Reifen, Unterboden) einmal täglich.
- Parken Sie außerhalb von Stall- und Hofbereichen, soweit möglich.
3. Betriebskontakte minimieren:
- Begrenzen Sie Ihren Aufenthalt auf das absolut Notwendige und betreten Sie nur die Bereiche, die für Ihre Tätigkeit notwendig sind.
- Vermeiden Sie unnötigen Kontakt mit Tieren.
4. Kommunikation digital oder telefonisch:
- Klären Sie möglichst viele Fragen und Absprachen vorab telefonisch oder per Videoanruf.
- Reduzieren Sie den direkten Kontakt zu Landwirten und deren Mitarbeitern.
5. Dokumentation sicherstellen:
- Führen Sie genaue Aufzeichnungen über alle besuchten Betriebe, inkl. Datum, Uhrzeit und Kontaktpersonen.
6. Keine Betriebe mit Verdacht oder Sperrgebiet betreten:
- Fahren Sie keine Betriebe an, die im Sperr- und Beobachtungsgebiet liegen oder Verdachtsfälle aufweisen, ohne behördliche Freigabe.
7. Verdachtsfälle sofort melden:
- Informieren Sie bei Anzeichen von MKS (z. B. Blasenbildung an Klauen oder Maul) umgehend den Betrieb, Ihre Vorgesetzten und ggf. den Amtstierarzt.
8. Informationen beachten:
- Lesen Sie alle aktuellen Informationen zum MKS-Seuchengeschehen, z.B. auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes
9. Private Maßnahmen:
- Sollten Sie eine private Tierhaltung haben, müssen Sie besonders vorsichtig sein und dürfen ihre Dienstfahrzeuge, -kleidung und -material dafür nicht verwenden.
- Wenn Sie Jäger sind, achten Sie bitte besonders auf gute Jagd-Hygiene
- Die Teilnahme an Jagden mit Dienstfahrzeugen ist bis auf Weiteres untersagt.
Sollten Sie einen genehmigten Nebenjob auf einem Rinderbetrieb haben, bitten wir Sie, sich mit der Geschäftsführung abzustimmen, um zu entscheiden, ob dieser fortgeführt werden kann.