Hubert Technik Komfortbeläge N20 und N25

DLG-ANERKANNT „BTS-Rindvieh 1 (weibliche Tiere)“

DLG-ANERKANNT Label 7251

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Prüfbericht 7251

Das Prüfzeichen

Ein Prüfzeichen „DLG-ANERKANNT in Einzelkriterien“ wird für landtechnische Produkte verliehen, die eine umfangs­reduzierte Gebrauchswertprüfung der DLG nach unab­hängigen und anerkannten Bewertungs­kriterien erfolgreich absolviert haben. Die Prüfung dient zur Herausstellung besonderer Innovationen und Schlüsselkriterien des Prüfgegenstands. Der Test kann Kriterien aus dem DLG-Prüfrahmen für Gesamtprüfungen enthalten oder sich auf andere wertbestimmende Merkmale und Eigenschaften des Prüfgegenstandes fokussieren. Die Mindestanforderungen, die Prüf­bedingungen und -verfahren sowie die Bewertungsgrundlagen der Prüfungs­ergebnisse werden in Abstimmung mit einer DLG-Expertengruppe festgelegt. Sie entsprechen den anerkannten Regeln der Technik sowie den wissenschaft­lichen und landwirtschaftlichen Erkenntnissen und Erfordernissen. Die erfolgreiche Prüfung schließt mit der Veröffent­lichung eines Prüfberichtes sowie der Vergabe des Prüfzeichens ab, das fünf Jahre ab dem Vergabedatum gültig ist.

Der DLG-ANERKANNT Test „BTS-Rindvieh 1“ umfasste Gelenksbonitierungen und Verhaltensbeobachtungen beim Aufstehen und Abliegen in drei Praxisbetrieben sowie die Messung der Verformbarkeit auf Prüfständen des DLG Testzentrums Technik und Betriebsmittel. Die Daten­erhebung und Auswertung erfolgten gemäß „Anforderungen des BTS-Programms betreffend verform­bare Liegematten für die Tiere der Rindergattung“ (schweizerische Ethoprogrammverordnung vom 25. Juni 2008, Anhang 3). 

Andere Kriterien wurden nicht untersucht.

1   Schweizerisches Förderprogramm „Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme“

Hubert Technik Komfortbeläge N20 und N25

Beurteilung – kurz gefasst

Die hier geprüften Huber Komfortbeläge N20 und N25 wurden im DLG-Anerkannt Einzelkriterien Test „BTS-Rindvieh 1“ auf Prüfständen auf Komforteigenschaften untersucht. 

In drei Praxisbetrieben wurden Gelenksbonitierungen und Ver­haltensbeobachtungen beim Aufstehen und Abliegen durch­geführt. 

Die Anforderungen des BTS-Programms betreffend verformbare Liegematten für die Tiere der Rindergattung (Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft vom 23. Oktober 2013, Anhang 6) werden erfüllt.

Verformbarkeit und Elastizität Klasse 2 nach DIN 3763.

Tabelle 1: Ergebnisse im Überblick

DLG-QualitätsprofilBewertung*                    
Tiergesundheit
Verformbarkeit und Elastizität                                

* Bewertungsbereich: Anforderung erfüllt () / Anforderung nicht erfüllt (✖) 

Das Produkt

Beschreibung und Technische Daten

Die hier geprüften Huber Komfortbeläge N20 und N25 sind elastische Bodenbeläge im Liegebereich für Hoch­boxen in Liegeboxenställen. Es handelt sich um Stallbodenbeläge als Bahnenware aus Vollgummi.

Komfortbelag N20

  • Dicke: 20 mm, Breite: 180 cm
  • Oberfläche mit Hammerschlagstruktur
  • Unterseite mit Noppen, ca. 10 mm hoch

Komfortbelag N25

  • Dicke: 25 mm, Breite: 180 cm
  • Oberfläche mit Hammerschlagstruktur
  • Unterseite mit Noppen, ca. 10 mm hoch

Die Methode

Verformbarkeit und Elastizität

Die Verformbarkeit wird im Neu­zustand und nach der Dauertrittbelastung durch Kugeleindruckversuche mit einer Kalotte (r = 120 mm) und einer Eindringkraft von 2000 N (entspricht ca. 200 kg) gemessen. 

Die Elastizität wurde nach einer Dauertrittbelastung mit einem Stahlfuß (Aufstandsfläche 75 cm²) mit 100.000 Wechselbelastungen bei 10.000 N gemessen.

Tiergesundheit

Auf mindestens 3 Landwirtschaftsbetrieben werden die Tarsi (Sprunggelenke) von allen2 Kühen durch eine unabhängige, dies­bezüglich geübte Fachperson untersucht und das Verhalten der Tiere beim Aufstehen und Abliegen auf dem Bodenbelag beobachtet.

In allen Liegeboxen werden mindestens 3 Monate vor der Untersuchung Matten des zu prüfenden Fabrikates installiert. Die zu untersuchenden Kühe werden mindestens 3 Monate vor der Untersuchung ausschließlich im betreffenden Stall gehalten, d.h. sie haben keinen Weidegang.

2  Ausnahmen: Kühe im ersten Drittel der Laktation / galt gestellte Kühe / Kühe, die während weniger als 3 Monaten vor der Untersuchung im betreffenden Stall gehalten wurden (z.B. zugekaufte; vgl. auch 2.4) / Kühe, die häufig im Laufgang liegen / Kühe, die krank sind oder kürzlich waren (z.B. Festliegen nach dem Abkalben) / Kühe, die unfallbedingt verletzt sind

Die Testergebnisse im Detail

Tiergesundheit

Auf 3 Landwirtschaftsbetrieben wurden die Tarsi (Sprunggelenke) von 101 Kühen durch eine unabhängige, diesbezüglich geübte Fachperson untersucht und das Verhalten der Tiere beim Aufstehen und Abliegen auf den Bodenbelägen beobachtet. 

Die Anforderungen bezüglich BTS-Konformität werden erfüllt.

Bild 2: Verformbarkeit, Eindringtiefe der Kalotte (r = 120 mm) in Abhängigkeit vom Auflagedruck (Komfortbelag N20)
Bild 2: Verformbarkeit, Eindringtiefe der Kalotte (r = 120 mm) in Abhängigkeit vom Auflagedruck (Komfortbelag N20)
Bild 3: Verformbarkeit, Eindringtiefe der Kalotte (r = 120 mm) in Abhängigkeit vom Auflagedruck (Komfortbelag N25)
Bild 3: Verformbarkeit, Eindringtiefe der Kalotte (r = 120 mm) in Abhängigkeit vom Auflagedruck (Komfortbelag N25)

Verformbarkeit und Elastizität

Bei Kugeleindruckversuchen im Neuzustand mit einer Kalotte (r = 120 mm) und einer Eindringkraft von 2.000 N (entspricht ca. 200 kg) betrug die Eindringtiefe 10,6 mm (Komfortbelag N20) und 11,6 mm (Komfortbelag N25). Der hieraus errechnete Auflagedruck von 26,2 N/cm² bzw. 22,9 N/cm² lässt eine relativ geringe Belastung der Carpalgelenke beim Abliegen und Aufstehen erwarten. 

Die Elastizität wurde nach einem Dauerversuch mit einem Stahlfuß (Aufstandsfläche 75 cm²) mit 100.000 Wechselbelastungen bei 10.000 N gemessen. Die Eindringtiefe der Kalotte erhöhte sich nach dem Dauertest von 10,6 mm auf 10,7 mm (Komfort­belag N20) bzw. von 11,6 mm auf 11,9 mm (Komfortbelag N25). 

Der Auf­lagedruck verringerte sich von 26,2 N/cm² auf 26,0 N/cm² (Komfortbelag N20) bzw. von 22,9 N/cm² auf 22,3 N/cm² (Komfortbelag N25). Das bedeutet, dass Verformbarkeit und Elastizität gering zunehmen (siehe Bilder 2 und 3). 

Die Anforderungen bezüglich BTS-Konformität werden erfüllt.

Bild 4: Der dargestellte Bereich wurde untersucht
Bild 4: Der dargestellte Bereich wurde untersucht

Tabelle 2: Anforderung bezüglich BTS-Konformität  3 – Prüfergebnisse – Bewertung

 Anforderung an die BTS-Konformität 3                   PrüfergebnisseBewertung 
Tiergesundheit
1. Tarsi (Sprunggelenke) mit Krusten oder offenen Wunden in % der untersuchten Tarsimax. 25 %8,9 %Anforderung erfüllt                     
2. Tarsi mit größeren (> 2 cm) Krusten oder größeren (> 2 cm) offenen Wunden in % der untersuchten Tarsimax. 8 %max. 8 %Anforderung erfüllt
3. Tarsi mit einer anderen, gravierenden Veränderung (z.B. Umfangsvermehrung) in % der untersuchten Tarsimax. 1 %0 %Anforderung erfüllt
4. Weitere, gravierende körperlichen Schäden an den Tieren, welche durch die Wasserbetten verursacht sein könntenkeinekeineAnforderung erfüllt
5. Verhaltensanomalien, welche durch die Wasserbetten verursacht sein könntenkeinekeineAnforderung erfüllt
Verformbarkeit und Elastizität
6. Eindringtiefe in die Liegematte im Neuzustand mind. 10 mmKomfortbelag N20: 10,6 mm
Komfortbelag N25: 11,6 mm
Anforderung erfüllt
7. Eindringtiefe in die Liegematte nach der Dauertrittbelastung
 
mind. 8 mmKomfortbelag N20: 10,7 mm
Komfortbelag N25: 11,9 mm
Anforderung erfüllt

 3 gemäß Vorgaben des schweizerischen Bundesamtes für Landwirtschaft, Bern, vom März 2004

Fazit

Die geprüften Huber Komfortbeläge N20 und N25 erfüllen die Anforderungen des BTS-Programms betreffend verformbare Liegematten für die Tiere der Rindergattung (schweizerische Ethoprogrammverordnung vom 25. Juni 2008, Anhang 3).

Anmelder und Prüfungsdurchführung

Hersteller und Anmelder

Huber Technik Vertriebs GmbH
Robert Bosch Straße 8
85435 Erding

Kontakt
Telefon 08122 8691-22
Telefax 08122 8691-78
vertrieb@huber-technik.de
www.kuh-komfort-huber.de

Prüfungsdurchführung

DLG TestService GmbH, Standort Groß-Umstadt 
Max-Eyth-Weg 1
64823 Groß-Umstadt

DLG-Prüfrahmen
DLG-Anerkannt Test „BTS-Rindvieh“ 1 BTS-Programm betreffend verformbare Liegematten für die Tiere der Rindergattung (Verordnung über 
die Direktzahlungen an die Landwirtschaft vom 23. Oktober 2013, Anhang 6)

Fachgebiet
Landwirtschaft

Bereichsleiter
Dr. Ulrich Rubenschuh

Prüfingenieur(e)
Dr. Harald Reubold 2


Schweizerisches Förderprogramm „Besonders tierfreundliche Stallhaltungs­systeme“
Berichterstatter

Kontakt

DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel
DLG TestService GmbH Standort Groß-Umstadt 
Max-Eyth-Weg 1 
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