TA Luft: Übergangsfristen, Umrüstung, Agri-PV

Podcast Deep Dive 

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz: TA Luft, ist eine zentrale deutsche Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Schadstoffemissionen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie legt den aktuellen Stand der Technik fest, um Luftverunreinigungen zu begrenzen. Die aktuelle Novellierung, in Kraft seit dem 1. Dezember 2021, schrieb ursprünglich Nachrüstungen für bestimmte Tierhaltungsanlagen bis Ende 2026 vor, etwa den Einbau von Abluftreinigungssystemen oder Maßnahmen zur Ammoniakminderung im Stall. Diese vorgesehenen Übergangsfristen wurden nun offiziell bis Ende 2029 verlängert. 

Was bedeutet die verlängerte Übergangsfrist bis 2029? In wie fern greift das Prinzip der Verhältnismäßigkeit – welche Möglichkeiten haben insbesondere Geflügelhalter, die Nachrüstung einer Abluftreinigung zu umgehen? Und: Welche wichtigen Punkte müssen Landwirte berücksichtigen, wenn ein Luftwäscher nachgerüstet werden soll? Diese drängenden Fragen zur TA Luft beantwortet in dieser Podcastfolge Prof. Dr. Jörg Oldenburg. Er besitzt ein Ingenieurbüro im niedersächsischen Oederquart, in dem er unter anderem landwirtschaftliche Betriebsleiter in Genehmigungsfragen berät und begleitet.

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