DLG-Merkblatt 431

Artenvielfalt und Biodiversität stärken im Ackerbau

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DLG-Merkblatt 431
1. Auflage, Stand 03/2018

Autoren:

Unter Mitwirkung von Sandra Mann, Prof. Dr. Sabine Tischew, Hochschule Anhalt, Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung, Bernburg (Saale)

Abbildung Blühfläche zu Merkblatt 431
© A. Schmidt

1. Einleitung

Die breite Öffentlichkeit erfreut sich an blühenden, farbenreichen Landschaften, in denen es zwitschert, summt und brummt ebenso wie Landwirte, die diese mit großem Verantwortungsbewusstsein bewirtschaften und gestalten. Biologische Vielfalt gehört nicht umsonst zu den wertvollsten Gütern der Erde. 

Insekten, insbesondere effektive Bestäuber wie Wildbienen oder Schwebfliegen, profitieren von blühenden Landschaftselementen. Vögel werden durch eine Fülle von Samen und Insekten angelockt und siedeln sich an. Landschaftselemente bieten Wildtieren Versteck- und Nahrungsmöglichkeiten. Gibt es mehrere Rückzugsorte innerhalb einer Region entsteht ein Biotopverbund, welcher den Nutzen für die Tiere weiter steigert, da sie diesen wie ein Straßennetz nutzen können. Diese Effekte dienen nicht nur der Natur sondern auch der Landwirtschaft. Landschaftselemente und biodiversitätsfördernde Maßnahmen angrenzend zu landwirtschaftlichen Kulturen erhöhen durch die vermehrte Ansiedlung von bestäubenden Insekten die Bestäuberleistung in den Äckern. Vögel, die oft auch auf Insekten als Nahrung angewiesen sind, finden wieder geeignete Lebensräume und dienen als Nützlinge zur Regulierung der Schädlingspopulation. Ertragsschwache oder schlecht zu bewirtschaftende Standorte können durch förderfähige Maßnahmen zum Teil sogar wirtschaftlicher genutzt werden als im Kulturanbau mit Ertragseinbußen. 

Dieser Mehrfachnutzen soll breiter kommuniziert werden, damit die flächendeckendere Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen in der Landwirtschaft weiter erfolgreich vorangeht. Gerade Landwirte haben das Know-how, die Technik und die Möglichkeiten, die Biodiversität nachhaltig zu steigern.

Allerdings scheinen die entsprechenden Fördermaßnahmen derzeit zum Teil undurchsichtig und bürokratisch aufwändig. Mit dem vorliegenden Merkblatt soll eine Auswahl wichtiger und geeigneter Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt vorgestellt werden. Es werden die wichtigsten Punkte zur erfolgreichen praktischen Umsetzung, wie die Anlage und Pflege sowie die Kosten der Maßnahmen und der Nutzen dargestellt. Ergänzend schließen sich Erfahrungsberichte aus Betrieben an, eine Aufstellung über Fördermöglichkeiten sowie ein Überblick über weitere Maßnahmen im Haus-, Hof- und Flurbereich.  

2. Landwirtschaft und Artenvielfalt

Galt die Landwirtschaft lange Zeit als Garant für die Arten- und Biotopvielfalt in der offenen Kulturlandschaft, hat sich diese Eigenschaft ins Gegenteil gewandelt und Landwirtschaft gehört zu den Treibern für den Verlust an biologischer Vielfalt. Zu ausgeräumt, zu gradlinig, zu intensiv ist die Landschaft in den ackerbaulichen Gunstregionen und dies macht sich in der Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt bemerkbar. Über die Erfassung und Bewertung typischer Vogelarten, die überwiegend im Kulturland vorkommen (Vogelindikator) wurde festgestellt, dass die Bestands­situa­tion vieler Vogelarten im Lebensraum Agrarland als kritisch zu bezeichnen ist. Dies ist auf den ausbleibenden Bruterfolg durch fehlende Lebensräume und Nahrung zurückzuführen. Da nicht nur Vögel eine reichhaltig gegliederte Landschaft mit intakten Lebensräumen bevorzugen, bildet der Indikator indirekt auch die Entwicklung weiterer Arten in der Landschaft ab, wie z. B. Antagonisten gegen Schäd­lings­popu­la­tionen. Ergänzend  zeigen Langzeitbeobachtungen, dass in den letzten 27 Jahren das Aufkommen von Insekten rd. 76 Prozent gesunken ist. Die Artengruppe der Ackerwildkräuter ist ebenfalls von Verlusten betroffen, wie verschiedene Vegetationskartierungen zeigen. Trotz der Bemühungen um den Erhalt und die Steigerung der Biodiversität konnte bisher keine Verlangsamung des Artenrückgangs oder gar eine Trendwende herbeigeführt werden.

Deutschland hat sich nach EU-Recht und durch internationale Vereinbarungen zum Artenschutz verpflichtet. In der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ hat die Bundesregierung Ziele festgelegt, um den Rückgang zu stoppen. 

Die Landwirtschaft kann einen Gutteil dazu beitragen, indem auf regionaler Ebene ökologisch hochwertige Biodiversitätsmaßnahmen umgesetzt werden, durch die neue Lebensräume geschaffen und der Biotopverbund wiederhergestellt werden. Die positiven ökologischen Funktionen wie Bestäuberleistung, Schädlingsregulation und Erosionsschutz führen für die Landwirtschaft auch zu ökonomischem Nutzen. Förderlich sind diese Maßnahmen auch für das öffentliche Ansehen, besonders wenn sie gut sichtbar in der Nähe von Wohnbebauung, Wander- oder Fahrradwegen angelegt sind.

Um die Artenvielfalt in landwirtschaftlich geprägten Regionen zu fördern, wurden Maßnahmen entwickelt, die im Einklang mit der landwirtschaftlichen Produktion wieder strukturreiche, vielfältige Lebensräume schaffen sollen. Durch die Umsetzung und Kombination dieser Maßnahmen wird der Nutzen für die Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Fläche deutlich erhöht.  

2.1 Lerchenfenster

Abbildung 1: Feldlerche, © Fotolia - Wolfgang Kruck
Abbildung 1: Feldlerche, © Fotolia - Wolfgang Kruck

2,50 € – 4 €/Lerchenfenster Ernteverlust

2.1.1 Nutzen

Lerchenfenster im Ackerschlag dienen Bodenbrütern wie der Feldlerche als Anflug- und Landeplatz. So können sie im umliegenden Getreide ihre Nist- und Brutplätze anlegen und auf Nahrungssuche gehen. Im sonst sehr dichten Getreidebestand ist dies für die Tiere nicht möglich, da es zwischen den Halmen dunkel und feucht ist und so die Nahrungssuche für die Jungen erheblich erschwert wird. Von den Lerchenfenstern profitieren neben der Feldlerche auch andere Tierarten, so z. B. Vogelarten wie das Rebhuhn oder Säugetiere wie der Feldhase, die freie, aber geschützte Standorte bevorzugen. Versuche in Großbritannien haben bereits gezeigt, dass die Anlagen solcher Freiflächen den Bruterfolg positiv beeinflussen und damit zu einem signifikanten Bestandsanstieg der Feldlerche führen.

2.1.2 Die richtige Anlage

  • ab einer Schlaggröße von 5 Hektar
  • besonders in Getreideschlägen, aber auch in Raps- und Maiskulturen – ausgenommen Wintergerste (Erntezeitpunkt zu früh)
  • bei der Aussaat Ausheben der Sämaschine auf einer Fläche von ca. 20 m2 (mindestens 3 m breit, maximal 12 m lang); je höher die Kultur, desto größer sollte das Fenster eingerichtet werden
  • pro Hektar mindestens zwei, maximal 10 Lerchenfenster anlegen
  • Mindestabstand von 50 m  zu Ortschaften, Gehölzen und Straßen und 25 m zum Feldrand
  • Möglichst große Entfernung zu den Fahrgassen, um vor Nestplünderung durch Füchse zu schützen.

2.1.3 Pflegemaßnahmen

  • Keine Bodenbearbeitung innerhalb des Lerchenfensters sowie im Umkreis von rd. 10 m durchführen. Dies zerstört Gelege.

2.1.4 Fördermöglichkeiten

  • Die Maßnahme wird nur vereinzelt gefördert
  • Flächenangabe der Lerchenfenster nicht notwendig bei der Beantragung der Betriebsprämie.  

2.2 Hecken

Abbildung 2: Gepflanzte, zweireihige Hecke. Bewirtschaftung erfolgt jedoch zu dicht bis an den Heckenfuß, trotz ursprünglich eingerichtetem Krautsaum, © Sandra Mann, Hochschule Anhalt
Abbildung 2: Gepflanzte, zweireihige Hecke. Bewirtschaftung erfolgt jedoch zu dicht bis an den Heckenfuß, trotz ursprünglich eingerichtetem Krautsaum, © Sandra Mann, Hochschule Anhalt

Anlage 2 € – 5 €/Strauch + Verlust von Produktionsfläche 

2.2.1 Nutzen

Hecken sind in der Landschaft wichtige Strukturelemente und Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere Hecken aus heimischen Gehölzen fördern viele Nützlingsinsekten, bieten Nist-, Brut- und Nahrungshabitate für Vögel wie den Neuntöter und die Dorngrasmücke. Auch Arten wie Fledermäuse sowie Feldhasen finden hier Nahrung und Deckung. Arten wie Igel und verschiedene Amphibien nutzen Hecken als Winterquartier und für zahlreiche Tierarten erfüllen sie eine sehr wichtige Funktion hinsichtlich der Biotopvernetzung. Die Ansiedlung mehrerer Vogelarten und Nützlingsinsekten kann eine Regulation von Schädlingspopulationen in angrenzenden Kulturen fördern. Hecken schützen zudem die landwirtschaftlichen Flächen vor Wind- und Wassererosion und tragen somit erheblich zum Erhalt der wertvollen Ackerböden bei. Entlang von Gewässern vermindern Hecken Nährstoffeinträge und leisten einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz.

2.2.2 Die richtige Anlage

  • Bevorzugt entlang von Wegen, Gräben und Bachläufen (i. d. R. einseitig)
  • Auf großen Ackerschlägen (z. B. Vernetzung und Erosionsschutz)
  • In der Regel in Bewirtschaftungsrichtung unter Berücksichtigung von Hauptwindrichtungen (aber z. B. hangparallele Anlage bei Steillagen)
  • In der Regel nicht innerhalb großflächiger, offener Wiesenlandschaften
  • Bevorzugt mehrreihige Anlage mit mehrschichtigem Aufbau (Boden-, Kraut-, Strauch- und Baumschicht), da hier ein höherer ökologischer Nutzen erzielt wird
  • Beidseitig möglichst einen Krautsaum (3 – 6 m breit) vorsehen
  • Anpflanzung möglichst Oktober/November
  • Abstand bei mehrreihigen Hecken mindestens 1 m
  • Bei langen Hecken ausreichend breite Durchfahrt freihalten
  • Pflanzung heimischer Gehölze; bevorzugt aus regionaler Vermehrung (besseres Anwachsen und höherer ökologischer Nutzen)
  • Pflanzung verschiedener Gehölze (möglichst mind. 7 – 10 Arten); regionale Empfehlung beachten.

1. Pflanzhecke 

  • Faustregel: 1 Strauch pro m2, je nach Bodengüte
  • Pflanzung in eine ausreichend tiefe Pflanzfurche (ca. 20 cm tief zur Wasserhaltung)
  • Ggf. Material für einen Vieh- oder Wildzaun ­nötig.

2. Benjeshecke

  • Einige Sträucher in einem Abstand von einer Pflanze/Meter pflanzen
  • Zu beiden Seiten der Sträucher regionales Schnittgut zu 2 – 3 Meter breiten und einen Meter hohen Wällen aufstapeln
  • Hecke wächst durch Selbstaussaat
  • Äste von starken nach schwachen auf dem Boden stapeln, Rest des Schnittguts schräg darüber anhäufen, nicht zu dicht für ausreichend Licht
  • In windstarken Regionen ist ein zusätzlicher Schutz durch Pflöcke und gespannten Draht sinnvoll.

2.2.3 Pflegemaßnahmen nach Neuanlage und zur Erneuerung bestehender Hecken

  • Generell Pflegemaßnahmen im Winter zwischen dem 01. 10. und 28. 02. durchführen (nach Cross-Compliance-Vorschrift), schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen jedoch zulässig
  • Im 1. Jahr nach der Anpflanzung auf ausreichende Bewässerung während Trockenperioden achten
  • Seitlicher Rückschnitt und Saummahd sind alle 2 – 3 Jahre durchzuführen
  • Nach ca. 5 – 7 Jahren ist ein erster Stockhieb (auf den Stock setzen) auf einer Höhe von 20 – 40 cm zu empfehlen, danach alle weiteren 7 – 15 Jahre
  • Das „auf den Stock setzen“ ist nicht in allen Bundesländern eine zulässige Maßnahme, alternativ kann ein Auslichten der Hecke durchgeführt werden
  • Heckenpflege immer abschnittsweise durchführen (Erhalt von Habitaten)! Z. B. jeweils 20 % der Hecke im Abstand mehrerer Jahre und nicht mehr als 20 m auf einmal
  • Geeignete Geräte: handgeführte Geräte und Lichtraumprofilschneider (keine Schädigung der Stämme durch zu starken Druck oder Abreißen).

2.2.4 Fördermöglichkeiten

  • Je nach Bundesland verschieden
  • Kann zum Teil als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 – dann jedoch Mindestlänge von 10 m
  • Zum Teil Förderung durch Untere Naturschutzbehörde (gebietsabhängig), Stiftungen aber auch Agrar-Förderprogramme (z. B. Vertragsnaturschutzprogramme).

2.3 Ackerbrachen

Abbildung 3: Artenreiche, selbstbegrünte Brachfläche auf ertragsschwachem Standort mit z. B. Feld-Rittersporn, Klaffmund und Wilder Möhre (Foto: Sandra Mann, Hochschule Anhalt)
Abbildung 3: Artenreiche, selbstbegrünte Brachfläche auf ertragsschwachem Standort mit z. B. Feld-Rittersporn, Klaffmund und Wilder Möhre, © Sandra Mann, Hochschule Anhalt

Einjährige Saatmischung: 50 € – 120 €/ha
Mehrjährige Saatmischungen: ab 100 €/ha

2.3.1 Nutzen

Die mehrjährige, selbstbegrünte oder angesäte Ackerbrache oder auch Wildbrache kann zahlreiche ökologische Funktionen übernehmen. Sie dient als Rückzugsort, bietet Schutz und Deckung für Wildtiere, Brut- und Nistplätze für Vögel und gleichzeitig verfügt sie über ein großes Blütenangebot, das viele Insektenarten anlockt. Durch eine mehrjährige Anlage siedeln sich ebenfalls Tierarten wie die Fledermaus an und die Artenvielfalt und die Bestandsdichte der verschiedenen Arten werden zunehmend gefördert. Nützlingsinsekten erhöhen die Bestäuberleistung in angrenzenden Kulturen und dienen als Raubinsekten gegen Schädlinge. Vögeln dienen sie als Nahrungsquelle. Die Wirksamkeit der ökologischen Funktionen wird weiter gesteigert, wenn sich in der Umgebung der Ackerbrache weitere Strukturelemente (Hecken) oder ökologisch wertvolle Flächen (Pufferstreifen, Uferrandstreifen, unbefestigte Feldwege) als Biotopnetzwerk befinden. 

2.3.2 Die richtige Anlage

  • Breite von mindestens 20 m, als Streifen oder Fläche
  • Möglichkeit der Selbstbegrünung ist besonders geeignet bei ertragsschwachen Standorten und bei ­bekannten Vorkommen
  • seltener Ackerwildkräuter, z. B. Haftdolde, Acker-Schwarzkümmel, Feld-Rittersporn
  • Möglichkeit der Einsaat (i. d. R. bis 31. März bei Greening-Maßnahmen) einer Saatmischung
  • Gute Bodenbearbeitung vor Einsaat durchführen.

2.3.3 Pflegemaßnahmen

Vorgaben:

  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
  • Keine Bearbeitung der Flächen zwischen 01. 04. – 30. 06. (zusätzliche Vorgaben der Bundesländer beachten)
  • Bodenbearbeitung für Nachsaat oder Anlage der Folgekultur ab 1. August
  • Landwirtschaftliche Erzeugung oder Nutzung von Schnittgut ist in der Regel nicht erlaubt
  • Mahd mit Beräumung fördert die Entwicklung arten- und blütenreicher Bestände; reines Mulchen begünstigt eine schnelle Entwicklung der Gräser und folglich artenarmer Bestände
  • Schnitthöhe von mindestens 10 cm, tierschonende Geräte einsetzen, z. B. Messerbalkenmähwerke
  • Zeitlich gestaffelte Pflege (Bearbeitung von Teilflächen im Abstand von 6 bis 8 Wochen) optimal für Tiere, da so ein Teil als Rückzugsort erhalten bleibt.

Standort-Check Ackerbrache:

  • Schwer zu bewirtschaftende Ackerflächen
  • Zwickelflächen, flachgründige Kuppen, ertragsschwache Standorte
  • Ungünstig gelegene Ackerschläge, Waldränder, Uferbereiche
  • Sonnenreiche, trockene, sich schnell erwärmende Böden.

2.3.4 Fördermöglichkeiten

  • Als ökologische Vorrangfläche im Greening förderfähig mit einem Gewichtungsfaktor von 1,0 (bitte Vorgaben der Bundesländer prüfen, da bei Verwendung vorgegebener Mischungen zum Teil ein höherer Greening-Faktor möglich ist)
  • Bundeslandspezifische Förderung im Rahmen eines Vertragsnaturschutzprogramms möglich.

2.4 Pufferstreifen an Gewässern

Abbildung 4: Pufferstreifen, © F. Baumgärtel
Abbildung 4: Pufferstreifen, © F. Baumgärtel

Saatgut: 250 € – 800 €/ha

2.4.1 Nutzen

Ihre Funktion besteht im Erhalt und der Verbesserung der ökologischen Gewässerfunktionen, wie der Erhöhung der Selbstreinigungskraft und die Verbesserung der Gewässergüte. Die Breite des Streifens, die ausgebrachte Mischung, das Relief und angrenzende Nutzungen sind wichtige Einflussfak­toren hinsichtlich des Wirkungsgrades solcher Strukturen. Das umliegende Gewässer wird durch richtige Anlage des Uferrandstreifens vor Nährstoffeinträgen durch Düngemittel und vor Pflanzenschutzmitteleinträgen geschützt. Er bildet somit einen Puffer zwischen bewirtschafteter Ackerfläche und dem Gewässer. Des Weiteren dienen entsprechende Randstreifen der Vorbeugung von Bodenerosion und -abtrag an der Uferkante. Uferrandstreifen erfüllen ebenso wichtige Funktionen für die Tier- und Pflanzenarten außerhalb des Gewässers. Wandernde Tierarten werden durch die daraus resultierende Biotopvernetzung begünstigt und können mehrere Lebensräume erschließen. Standorttypische Gehölze in Ufernähe bieten Vogelarten, Spinnen und Insekten wichtige Nahrungshabitate und dienen Wildtieren als Brut- und Setzraum. 

2.4.2 Die richtige Anlage

Die Anlage und Pflege wird nach den Vorgaben an ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening beschrieben. Bei Anrechnung als AUKM oder anderen bundeslandspezifischen Förderprogrammen können Unterschiede bezüglich Aussaattermin, zulässige Zeitpunkte der Pflegemaßnahmen und der Beweidungszulässigkeit bestehen. Dahingehend muss sich im Vorhinein informiert werden.

  • Unmittelbar an Gewässerböschungen, an einem darüber hinausgehenden Ufervegetationsstreifen oder an einem uferbegleitenden Landschaftselement
  • Keine Hecke oder Baumreihe zwischen Gewässer und Uferrandstreifen
  • Muss während der Vegetationsperiode der Hauptkultur vorhanden sein
  • Benötigt eine Breite von 1–20 m (im Greening)
  • Möglichkeit der Aussaat mehrjähriger Grasarten oder gräserbetonte Saatmischung, auch Wildkrautmischung, bis zum 1. April.

2.4.3 Pflegemaßnahmen

  • Pflegemaßnahmen sind zwischen 01.04. und 30.06. nicht zulässig
  • Ab 1. Juli einmal pro Jahr mulchen oder mähen und das Schnittgut abfahren, Schnittgut darf verwendet werden (Fütterung, Biogasanlage) – Pflege von Teilabschnitten fördert die Biodiversität
  • Streifen muss optisch von angrenzenden Kulturen unterscheidbar bleiben, dann ist auch Beweidung zulässig
  • Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist untersagt (Ausnahmen können aufgrund invasiver Arten unter Umständen durch Genehmigung erfolgen.)
  • Ab dem 1. August darf die Nachsaat und mechanische Bodenbearbeitung erfolgen.

2.4.4 Fördermöglichkeiten

  • Als ökologische Vorrangfläche anrechenbar im Rahmen des Greenings mit Gewichtungsfaktor von 1,5
  • Förderfähig als AUKM, Höhe der Prämie und dazugehörige Anforderungen je nach Bundesland unterschiedlich
  • Bei Kombination verschiedener Prämien werden diese miteinander verrechnet.

2.5 Blühstreifen und Blühflächen

Abbildung 5: Mehrjährige Blühfläche - angelegt mit einer gebietseigenen Wildpflanzenmischung auf einem sandigen Standort, ©Foto: Sandra Mann, Hochschule Anhalt
Abbildung 5: Mehrjährige Blühfläche - angelegt mit einer gebietseigenen Wildpflanzenmischung auf einem sandigen Standort, ©Foto: Sandra Mann, Hochschule Anhalt

Saatgutkosten pro Hektar Blühstreifen/-fläche:
einjährig 50 €–100 €, mehrjährig 300 €–500 €

2.5.1 Nutzen

Sie sind mit ihrer fülligen Blütenpracht ein Blickfang und eine Bereicherung des Landschaftsbildes, die von der Gesellschaft sehr positiv wahrgenommen werden. Blühstreifen und -flächen erfüllen eine Vielzahl wichtiger ökologischer Funktionen. Sie dienen als Nahrungsquelle und Rückzugsgebiet für z.B. Insekten, Hasen und Niederwild. Vögel, Fledermäuse und Spinnen können sich dort von Pflanzensamen und Insekten ernähren. Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt ist die Biotopvernetzung. Blühstreifen/-flächen gleichen einem Verkehrsnetz in der Landschaft und verbinden so verschiedene Lebensräume miteinander. Werden sie in Hanglagen oder auf großen offenen Flächen angelegt, tragen sie weiterhin zum Erosionsschutz bei. Die angepassten Saatgutmischungen sichern ein vielfältiges Blütenangebot bis in den Herbst und bieten in einer Zeit Nahrung, in der auf ackerbaulich bewirtschafteten Flächen und oft auch deren Randbereichen keine Nahrung mehr zu finden ist. Ein reiches und lang anhaltendes Blütenangebot bietet somit ein vielfältiges Nahrungsangebot während der gesamten Vegetationsperiode. Darüber hinaus steigern die angesiedelten Bestäuber die Bestäuberleistung auf der Ackerfläche. Dies kann positiven Einfluss auf den Ertrag in angrenzenden Kulturen nehmen. Ein weiterer Nutzen für angrenzende Kulturen entsteht durch die Vogelarten und Nützlingsinsekten, die sich in Blühstreifen/-flächen ansiedeln. Diese fressen Schädlinge in den Kulturen und reduzieren sie damit. Über den Sommer und Herbst hinaus bleibt die Vegetation insbesondere auf den mehrjährigen Blühstreifen und -flächen bestehen und bietet im Winter Lebensraum und Nahrung.

2.5.2 Die richtige Anlage

  • Gut geeignet: Flächen in freier Feldflur; an Wegen/Ackerrändern; entlang der besonnten Seite von Hecken, Waldrändern, Baumreihen
  • sorgfältige Bodenbearbeitung (wie für landwirtschaftliche Kulturen)
  • keine Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln
  • In der Regel Breite von mindestens 5 m. Je breiter desto höher ist die ökologische Wirksamkeit
  • Anlage in Umgebung zu Gesteins- und/oder Sandvorkommen, Steilwänden/Abbrüchen fördert Insekten wie Wildbienen (Anlage ihrer Niströhren).

Standort-Check Blühstreifen/-flächen:

Geeignete Flächen

  • Generell auf allen Böden möglich, besonders auf Grenzertragsstandorten zu empfehlen
  • Sonnenexponierte Standorte, möglichst wenig Schatten

     

Ungeeignete Flächen

  • Flächen mit ausdauernden Unkräutern, z.B. Ackerkratzdistel
  • staunasse Standorte
  • exponierte Standorte
  • Flächen, auf denen kurz zuvor Wirtschaftsdünger ausgebracht wurde

Aussaat:

  • Mischung des Saatguts mit Hilfsstoffen wie gequetschter Mais oder Sojaschrot, aufgrund der unterschiedlichen Samengrößen der einzelnen Arten – empfohlen wird eine Aufmischung auf 100 kg/ha
  • Die Aussaat ist bei gebietseigenen Wildpflanzenmischungen bereits im Herbst des Vorjahres möglich  (Vorgaben der Bundesländer beachten)

    Einjährige Saatgutmischungen im Frühjahr aus­säen, überjährige Saatmischungen können bereits im Herbst des Vorjahres eingesät werdenMehrjährige Saatmischungen im Frühjahr oder im Herbst aussäen                                                                                   

     

  • Aussaat einjähriger und überjähriger Kulturartenmischungen in eine Tiefe von ein bis zwei cm
  • Bei Mischungen mit Wildpflanzen ist eine oberflächliche Ausbringung der Samen sehr wichtig, da viele Lichtkeimer enthalten sind (aufrieseln und Säschare, Striegel hochstellen)
  • Anschließendes Walzen fördert einen guten Bodenschluss und begünstigt das Auflaufen
  • Die genauen Aussaattermine können je nach Förderprogramm und Bundesland unterschiedlich sein und sind vor der Anlage in Erfahrung zu bringen!
Abbildung 6: Mehrjährige Saatmischung © Foto: Sandra Mann, Hochschule Anhalt
Abbildung 6: Mehrjährige Saatmischung, © Sandra Mann, Hochschule Anhalt

2.5.3 Das richtige Saatgut

Erfahrungen haben gezeigt, dass artenarme Kulturmischungen nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Deshalb werden seit einigen Jahren re­gio­naltypische Wildpflanzenmischungen entwickelt, die optimal an die jeweiligen Standortbedingungen angepasst sind. Darüber hinaus fördern sie besonders effektiv die Tierwelt, da die Tiere ihrerseits an diese Pflanzenarten angepasst sind. Dazu ist Deutschland aktuell in acht Produktionsräume mit insgesamt 22 Ursprungsgebieten gegliedert. Spezielle Zertifizierungsvorschriften sichern die Qualität der Wildpflanzenmischungen. Zertifizierungssysteme sind VWW-Regiosaaten und RegioZert.

Einjährige Saatmischungen

  • in der Regel Kulturartenmischungen ©
  • hauptsächlich frostempfindliche, kurzlebige Kulturarten (Ansaat i.d.R. April/Mai; Vorgaben der Bundesländer beachten – teilweise Ansaatvorgaben)
  • Mindestens 8–10 Arten in ausgeglichenem Mischungsverhältnis
  • Sinnvoll dort, wo ein Blühstreifen nicht dauerhaft an einem Standort bleiben kann
  • Nur Verwendung ungefüllter Arten (gefüllte Blüten bieten keine/kaum Pollen und Nektar)
  • Wenn möglich, Blühstreifen und -flächen bis zum Februar des Folgejahres erhalten (Vorgaben der Länder beachten), da sie Deckung im Winter bieten. Auch Zusaat überjähriger/mehrjähriger Arten zu empfehlen
  • kürzere Standzeit (ca. April bis Oktober), dadurch geringerer ökologischer Nutzen als mehrjährige Blühstreifen oder -flächen.

Überjährige Saatmischungen

  • Mischung aus einjährigen und mehrjährigen Pflanzenarten
  • Frostempfindliche, einjährige Arten bilden i.d.R. nur im ersten Jahr Blühaspekte und bleiben danach aus.

Mehrjährige Saatmischungen

  • Viele verschiedene, mehrjährige Pflanzenarten – bevorzugt gebietseigene Wildpflanzen
  • Geringer Anteil einjähriger Arten (ebenfalls Wildarten) möglich, um schnell Blühaspekte im ersten Jahr zu sichern
  • Verzicht auf Gräser, da sie schnell die Kräuterarten verdrängen
  • Erzielen den höchsten ökologischen Nutzen.

2.5.4 Pflegemaßnahmen

Für mehrjährige Blühstreifen und -flächen: Die Pflegeempfehlungen und -vorgaben sind insbesondere von den vorgegebenen Samenmischungen abhängig. Hierbei sind dringend die zum Teil sehr unterschiedlichen Vorgaben der Bundesländer zu beachten. Grundsätzlich dienen Pflegeschnitte einer Verjüngung von Beständen und der Reduzierung möglicher Problemarten (z.B. Disteln, Gräser). Die nachfolgenden Empfehlungen wurden insbesondere für Anlagen mit gebietseigenen Wildpflanzen entwickelt.

  • Im ersten Jahr dient die Pflege der Etablierung des Bestandes
  • Ein Schröpfschnitt drängt einjährige, unerwünschte Arten, die zum Teil relativ dichte Bestände bilden können, zurück (z.B. Melden, Amaranth, Kamille, Taube Trespe)
  • Der Schröpfschnitt kann zum Teil bereits ab Mai/Juni notwendig sein, dazu genaue Vorgaben der einzelnen Förderprogramme beachten
  • Schröpfschnitt auf einer Höhe von 15 bis 20 cm durchführen, um kleine Jungpflanzen der Ansaatarten zu schonen
  • Im zweiten Jahr dient die Pflege dem Erhalt des artenreichen Blütenstandes, der Blühzeitverlängerung sowie der Reduzierung unerwünschter, mehrjähriger Arten (z.B. Disteln)
  • Grundsätzlich wird empfohlen, Pflegemaßnahmen bevorzugt nur auf Teilflächen durchzuführen, um zu allen Zeitpunkten Nahrungs- und Habitatsflächen zu erhalten
  • Abhängig von den Förderbedingungen sollten abschnittsweise Pflegemaßnahmen ab Juni/Juli erfolgen. Auch hier gilt es möglichst hoch zu schröpfen (je nach Bestand 15–50 cm hoch), um einen schnellen Wiederaustrieb zu ermöglichen. Arten wie Disteln werden zu diesem Zeitpunkt am meisten geschwächt
  • Übliche Sperrzeit für Pflegemaßnahmen ist die Zeit zwischen 1. April und 30. Juni
  • Bei sehr starker Biomasseentwicklung sind u.U. zwei Schnitte sinnvoll, um dichte, kräuterunterdrückende Streuschichten zu vermeiden (z.B. Sommer und Ausgang Winter bis ca. Mitte März)
  • Bei starker Verunkrautung, bei der eine punktuelle Entfernung nicht ausreicht, kann bei den zuständigen Behörden u.U. eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, eine Nachsaat außerhalb der Sperrzeit ist ebenfalls möglich
  • Blühstreifen bevorzugt quer zur Fläche bearbeiten.

Für einjährige Blühstreifen und Blühflächen

  • Hier sind in der Regel keine Pflegemaßnahmen notwendig
  • Bilden sich Unkrautnester, kann eine partielle Entfernung vorgenommen werden
  • Droht die Fläche zu verunkrauten, können Teilflächen umgebrochen werden und eine Neuansaat erfolgen (auch Neuanlage von Teilflächen möglich).

2.5.5 Fördermöglichkeiten

  • Förderfähig als Agrarumweltmaßnahme und als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greenings, Faktor für einen Blühstreifen mit gezielter Anlage und zusätzlichem Greening liegt bei 1,5. Blühflächen nur im Rahmen der AUKM förderfähig
  • Streifen kann als Puffer bei Auflagen zur Einhaltung bestimmter Abstände bei der Düngerausbringung zum benachbarten Feld genutzt werden.

 

3. Erfahrungen von Praktikern

Abbildung 7: Lerchenfenster auf einer Fläche des Betriebs Saat-Gut Plaußig Voges KG, © A. C. Voges
Abbildung 7: Lerchenfenster auf einer Fläche des Betriebs Saat-Gut Plaußig Voges KG, © A. C. Voges

Erfahrungen

BiodiversitätAnstieg im Bestand der Bodenbrüter und Offenlandarten, z.B. die Feldlerche,
Anstieg der Insektenarten, Tagfalter und Wildbienenarten, Rote Liste-Arten
AkzeptanzGesellschaftlicher und politischer Zuspruch, positives Feedback
WichtigDie Bewirtschaftung ist dabei maßgeblich für den Erfolg und die Wirkung der Maß­nahmen, das richtige Saatgut ist unablässig und muss auf die gegebenen Standort­bedingungen angepasst sein
AchtungMehrjährige Ansaaten: Gefahr der Vergrasung und des erhöhten Vorkommens von ­Mäusen, funktionierende Pflegemaßnahmen teilweise sehr aufwändig und gehen oft nicht einher mit den Anforderungen von Greening und Agrar-Umwelt-Maßnahmen

Betrieb Schmedes, Bresahn, Schleswig-Holstein

Familie Schmedes bewirtschaftet einen Marktfruchtbetrieb mit rd. 640 ha Ackerland sowie Grünland und Forstflächen. Die Flächen liegen in  Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Niedersachsen. Regenerative Energie bildet einen weiteren Betriebszweig.  Als biodiversitätsfördernde Maßnahmen werden seit mehreren Jahren auf rd. 10 ha blühende Randstreifen mit einjährigen Saatmischungen angelegt und die Erfahrungen damit sind sehr positiv. 

Erfahrungen

BiodiversitätDezimierung von Schädlingen durch angrenzende Antagonistenentwicklung 
Erhöhtes Aufkommen von Insekten, Wildtieren (Schwarz- und Rotwild)
AkzeptanzDie Anwohner reagieren sehr erfreut auf die blühenden Streifen 
Imker reagieren ebenfalls positiv auf die Anlage von Blühstreifen, denn der Blütenstand der Flächen hält bis in den Herbst hinein und somit länger als in angrenzenden Kulturen
WichtigStandorte in der Nähe von Siedlungen werden häufiger positiv bemerkt, für die Tiere sind jedoch abgelegene Standorte an z.B. Waldrändern und Feldern besonders wichtig
AchtungDurch Anlage entlang von Straßen: vermehrtes Aufkommen von Fallwild; starre terminliche Auflagen passen nicht immer mit Witterungsbedingungen überein

Betrieb Eichinger, Weichs, Bayern

Familie Eichinger bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit rd. 96 ha Ackerbau und Grünland. Zusätzlich werden 14 ha Wald zur Holzgewinnung bewirtschaftet. Zur Förderung der Artenvielfalt und der Biodiversität sind verschiedene Maßnahmen in den Betrieb integriert:

  • Haltung von Bienen durch einen Imker zur Bestäubung der Rapskulturen und Obstbäume
  • Erhalt von naturbelassenen Weihern
  • Eingliederung von Hecken, Bäumen und Sträuchern auf und um den Betrieb
  • Uferrandstreifen mit Kleegrasansaat (ca. 1 ha)
  • Flächenstilllegung mit nur einmaligem Mulchen pro Jahr (ca. 4 ha)
  • Tierschonende Waldbewirtschaftung.

Erfahrungen

BiodiversitätInsekten wie Bienen sind vermehrt zu beobachten, ebenso Vogelarten,  Ansiedlung von ­Wasservögeln, Libellen, Kröten in den Gewässern 
Erhöhtes Vorkommen von Wildtieren, sogar Rotmilan auf Stilllegungsflächen
AkzeptanzPositives Feedback durch Spaziergänger, die viele Wildtiere auf Stilllegungsflächen ­beobachten
AchtungBislang keine Effekte in Form von Mehrerträgen festgestellt, dies ist jedoch auch nicht ­primäres Ziel der Durchführung
Abbildung 9: Betrieb Eichinger (Foto: B. Eichinger)
Abbildung 9: Betrieb Eichinger, © B. Eichinger

4. Die richtigen Bedingungen im Überblick

Maßnahme Lerchenfenster

Standort:keine besonderen Standortansprüche
Kultur: Insbesondere in Getreidekulturen sinnvoll, ausgenommen Wintergerste
Klima:Keine besonderen Klimaansprüche
Ackerbauliche Vorteile:Keine Behinderung der Feldarbeiten Ackerbauliche
Ackerbauliche Nachteile: Fenster muss bei Bodenbearbeitung ausgespart werden 
Faktor öVF: -

Maßnahme Hecken

Standort:
  • Bevorzugt Süd- oder Westseiten von Wegen, Gräben und Bachläufen
  • Ackerränder
Kultur: 
  • Pflanzhecke: 1 Pflanze pro Meter, einheimische Sträucher
  • Benjeshecke: Pflanzung einiger Sträucher, Rest über  Selbstansiedlung von Wildarten
Klima:Sonnig
Ackerbauliche Vorteile:Selten Pflegemaß­nahmen durchzuführen
Ackerbauliche Nachteile: Kann Arbeiten auf dem Acker erschweren
Faktor öVF: 2,0

Maßnahme Ackerbrachen

Standort:
  • Schwer zu bewirtschaftende Teilflächen (z. B. Zwickelflächen, Buchten)
  • Ungünstig gelegene Ackerschläge
  • Nährstoffarm
  • Sandböden
  • Ertragsschwach
  • Flachgründige Kuppen
Kultur: Selbstbegrünend, ein­jährige Saatmischungen,
überjährige oder mehr­jährige Ansaatmischungen 
Klima:Sonnenreiche, trockene, sich schnell erwärmende Böden
Ackerbauliche Vorteile:Lässt sich relativ einfach wieder in zu bewirtschaftende Fläche umbrechen, ohne negative Auswirkungen auf Folgekultur
Ackerbauliche Nachteile: Unkräuter  können sich u. U. auf angrenzender Kultur ausbreiten
Faktor öVF:1,0

Maßnahme Pufferstreifen an Gewässern

Standort:Entlang von Gewässern
Kultur: 
  • Mehrjährige Mischungen mit Gräser- und Kräuteranteilen
  • bevorzugt Mischungen mit ­heimischen Wildarten
Klima:Nicht relevant
Ackerbauliche Vorteile:Erosionspufferstreifen zu Gewässern
Ackerbauliche Nachteile: -
Faktor öVF:1,5

Maßnahme Blühstreifen/Blühflächen

Standort:
  • Bevorzugt besonnte ­Flächen – Grenzertragsstandorte sind günstig
  • Flächen ohne größere Vorkommen von Problem­arten wie ­Quecke oder Disteln
  • Keine stark vernässten Flächen
Kultur: 
  • einjährig, überjährig: ­Mischung aus Kulturarten wie Sonnenblume
  • mehrjährig: auf Kultur­arten sollte großteils ­verzichtet werden,
    Verwendung gebiets­eigener Wildpflanzen­mischungen
Klima:Sonnenexponiert, wenig Schatten durch angrenzenden, dichten Wald
Ackerbauliche Vorteile:Anlage auf ungünstigen Flächenabschnitten ­(Spitze eines Feldes) ­vereinfachen Bearbeitung auf dem Rest des Schlages
Ackerbauliche Nachteile: Samen können u. U. in die ­angrenzende Kultur überwandern
Faktor öVF:1,5

5. Förderhöhen in ausgewählten Bundesländern

MaßnahmenNiedersachsenSachsen-AnhaltHessenBayern
Lerchen­fenster
Hecken• Zum Schutz vor Winderosion: 2.600 €/ha, zusätzlich Förderung der Anlage und Pflege
• zum Wildtier- und Vogelschutz: 2.600 €/ha, Förderung der Anlage und Pflege
Neuanlage und Umbau von Hecken und Feldgehölzen wird durch eine Vollfinanzierung gefördert• Keine Förderung außerhalb des Greenings

• individuelle Förderung durch UNB*
Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen: 2,70 €/m2
Kombination mit öVF ohne Prämienkürzung möglich
AckerbrachenLediglich Förderung der Stoppelbrache in Höhe von 195 €/haFörderung des Schonstreifens ohne Aussaat, Förder­höhe: 670 €/ha
• bei Kombination mit öVF Förderhöhe: 290 €/ha
keine Förderung außerhalb des Greenings als ökologische VorrangflächeEMZ* bis 2.500: 245 €/ha
EMZ 2.501-3.500: 445 €/ha
EMZ ab 3.501: 700 €/ha
Pufferstreifen an Gewässern540 €/ha
Kombination mit öVF möglich, Kürzung je nach Gewichtungsfaktor der öVF
Keine Förderung außerhalb des Greenings als ökologische Vorrangfläche760 €/ha
Kombination mit öVF möglich, ­Kürzung je nach Gewichtungs­faktor der öVF
920 €/ha
Kombination mit öVF möglich, Kürzung je nach Gewichtungsfaktor der öVF
Blühstreifen/
Blühflächen
• Einjährig: 700 €/ha, bei Imkerbeteiligung zzgl. 100 €/ha
• mehrjährig: 875 €/ha, zzgl. 100 €/ha bei Beteiligung des LPV* oder der UNB)
• Einjährig: 670 €/ha
• mehrjährig: 850 €/ha
Bei Kombination mit öVF Kürzungen, Förderhöhe beträgt dann:
• einjährig: 290 €/ha
• mehrjährig: 470 €/ha
• Einjährig: 600 €/ha bei Umbruch nicht vor dem 15.9., 750 €/ha bei Umbruch nicht vor dem 31.1.
• mehrjährig: 600 €/ha
• Jährlich wechselnde Blühflächen: 600 €/ha
• an Waldrändern und in der Feldflur: bis EMZ 5.000: 600 €/ha, danach pro + 100 EMZ: + 15 €/ha
Bei Kombination mit öVF Kürzung um 380 €/ha

* LPV: Landschaftspflegeverband
* UNB: Untere Naturschutzbehörde
* EMZ: Ertragsmesszahl

6. Kleine Maßnahmen für Haus, Hof und Flur

MaßnahmenArten, die gefördert werden
Nisthilfen
a) Insekten
b) Gebäudebewohner
a) Wildbienen, Schwebfliegen, Falter
b) Vögel, Gebäudebrüter wie Mehl- und Rauchschwalben, Rotschwanz und Star
Fledermäuse
 Förderung der Bestäuberleistung durch ­verschiedene Bienenarten und auch Schweb­fliegen,
Schädlings­regulation durch Vögel und Nützlingsinsekten

 

MaßnahmenArten, die gefördert werden
Lesesteinhaufen
und Steinwälle 
Wildbienen, Tagfalter, Schwebfliegen
Säugetiere wie Feldhase, Feldhamster, Reptilien
 Förderung der Bestäuberleistung durch verschiedene Bienenarten und auch Schwebfliegen

 

MaßnahmenArten, die gefördert werden
Lehm- und SandaufschüttungenWildbienen
Greifvögel
Fledermäuse
 
Förderung der Bestäuberleistung durch verschiedene Bienenarten und auch Schweb­fliegen, Minderung der Feldmäuse durch ­Greifvögel, Fledermäuse ­fressen potenzielle Schädlingsinsekten

 

MaßnahmenArten, die gefördert werden
Ansitzwarten
Greifvögel 
Greifvögel
 Minderung der Feldmauspopulationen

 

MaßnahmenArten, die gefördert werden
Einzelbäume,
Baumreihe
Säugetiere wie Feldhase, Feldhamster
Feldvögel
Fledermäuse
 Schädlingsregulation durch Vögel und Fledermäuse

 

Abbildung 14: Feldweg mit nachgepflanzten Obstbäumen, © S. Mann
Abbildung 14: Feldweg mit nachgepflanzten Obstbäumen, © S. Mann
Abbildung 15 Feldweg mit Obstbäumen
Abbildung 15 Feldweg mit Obstbäumen, © S. Mann

7. Geeignete Blühpflanzen einjähriger und mehrjähriger Saatgutmischungen

Einjährige Kulturarten

Mehrjährige Wildarten

8. Weiterführende Informationen

Links:

  1. Thüringen
    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
    www.thueringen.de 
  2.  Schleswig-Holstein
    Landgesellschaft Schleswig-Holstein
    www.lgsh.de , www.schleswig-holstein.de 
  3. Sachsen-Anhalt
    Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG)
    www.llfg.sachsen-anhalt.de 
    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
    www.alff.sachsen-anhalt.de  
  4. Sachsen
    Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
    www.smul.sachsen.de 
  5. Saarland
    Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV)
    www.saarland.de  
  6. Rheinland-Pfalz
    Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
    www.mueef.rlp.de 
    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    www.mwvlw.rlp.de  
  7. Nordrhein-Westfalen
    Landwirtschaftskammer NRW
    www.landwirtschaftskammer.de  
  8. Niedersachsen, Bremen
    Landwirtschaftsministerium Niedersachsen
    www.aum.niedersachsen.de 
    Landwirtschaftskammer NS
    www.lwk-niedersachsen.de   
  9. Mecklenburg-Vorpommern
    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
    www.stalu-mv.de 
  10. Hessen
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    www.umweltministerium.hessen.de 
  11. Brandenburg
    Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
    www.mlul.brandenburg.de  
  12. Bayern
    Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
    www.lfl.bayern.de 
    Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    www.stmelf.bayern.de 
  13. Baden-Württemberg
    Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz
    www.landwirtschaft-bw.info 

9. Literaturverzeichnis

Anklam, R., Busse, A., Fenchel, D. J., Mann, S., Reichert, I., Schrödter, M. & Tischew, S. (2015). Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten.

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. (2011). Maßnahmenblatt: Blühstreifen und Blühflächen richtig anlegen.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. (2017). Maßnahmenblatt B49 Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. (2018). Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm – Verpflichtungszeitraum 2018–2022 – Maßnahmenübersicht.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. (2015). Richtlinien: Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen HALM.

KIRMER, A., MANN, S., PFAU, M., SCHRÖDTER, M., TISCHEW, S. (2016): Erfolgreiche Anlage mehrjähriger Blühstreifen durch Ansaat wildkräuterreicher Samenmischungen und standortangepasste Pflege. Natur und Landschaft 3: 109–118.

Landesverband für Vogelschutz in Bayern e.V. (kein Datum). Hilfe für die Feldlerche.

Netzwerk Lebensraum Feldflur. (2007). Wer Vielfalt sät, schafft Lebensräume.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. (kein Datum). Merkblatt zu den Besonderen Förderbestimmungen BS9 – Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz.

Nordrhein-Westfalen, L. (2015). Maßnahmenblatt: Wegweiser in der Biodiversität - Uferrandstreifen.

Nordrhein-Westfalen, L. (2017). Maßnahmenblatt: Wegweiser Biodiversität in der Landwirtschaft - Anlage und Pflege von Hecken.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2015). Fachliche Hinweise und Empfehlungen zur RL AUK/2015: Selbstbegrünte mehrjährige Brache.

Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg. (1999). Merkblatt 1 Heckenpflege.

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. (2008). Empfehlung zur Anlage von Hecken im Agrarraum.

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