Die Rahmenverordnung (EU) 167/2013 regelt die EU-weite Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie von deren Systemen, Bauteilen und technischen Einheiten, um eine einheitliche Zulassung und den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu ermöglichen. Der komplexe Homologationsprozess ist aber mit großen Herausforderungen verbunden. Am 11. November, 10.30 bis 10.55 Uhr, erläutert Heinrich Wilking, Bereichsleiter Homologation der DLG TestService, auf der Expert Stage der Systems & Components auf der AGRITECHNICA (Halle 17 H02) aktuelle Anforderungen, Verfahren und Herausforderungen der Typgenehmigung und stellt maßgeschneiderte Dienstleistungspakete vor.
Die Rahmenverordnung (EU) 167/2013 regelt die EU-weite Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie von deren Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten. Sie legt die rechtlichen und technischen Anforderungen fest, die erfüllt sein müssen, damit Traktoren, Anhänger und gezogene Geräte innerhalb der EU zugelassen und frei gehandelt werden dürfen. Ziel ist es, Fahrzeuge innerhalb der EU einheitlich zuzulassen und den freien Warenverkehr zu ermöglichen.
Die EU-Typgenehmigung (Homologation) für landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren, Anhänger oder gezogene Geräten ist ein komplexer Prozess, der durch die EU-Rahmenverordnung 167/2013 und zahlreiche delegierte Verordnungen geregelt wird. In der Praxis stehen Hersteller, Handel und Vertrieb aber vor mehreren Herausforderungen, darunter die Komplexität der Rechtsvorschriften in Zusammenhang mit der EU-Rahmenverordnung sowie durch Unterschiede zwischen nationaler und EU-Typgenehmigung.
Mehr Aufwand durch Sondervorschriften
Hersteller aus Drittstaaten müssen zentrale technische Anforderungen erfüllen, etwa hinsichtlich Abgasnormen (Stufe V), Sicherheitssystemen etc., was häufig zusätzliche Tests, Umbauten und Zertifizierungen erfordert. Zulassungen aus dem Herkunftsland werden dadurch häufig nicht anerkannt und neue EU-Konformitätsbewertungen sind nötig. Für den innereuropäischen Handel soll die EU-Typgenehmigung zwar eine freie Warenverfügbarkeit sichern, in der Praxis führen jedoch unterschiedliche nationale Interpretationen und zusätzliche Sondervorschriften einzelner Mitgliedsstaaten zu Verzögerungen und höheren administrativen Aufwänden.
Das stellt die Akteure vor verschiedene Herausforderungen. Sie müssen die relevanten Vorschriften kennen, was besonders für kleinere Hersteller aufwendig ist. Hinzu kommt, dass sie nicht nur aktuelle Normen erfüllen, sondern auch fortlaufend auf Änderungen reagieren müssen. Gerade kleinere Hersteller und innovative Fahrzeugentwickler haben dabei oft Schwierigkeiten, die hohen administrativen Anforderungen zeitnah zu erfüllen, da sie weniger Ressourcen haben.
DLG TestService: Experte für EU-Typgenehmigungen
Die DLG TestService zählt zu den führenden Homologationsdienstleistern im Bereich Landmaschinen sowie Bau- und Forstmaschinen. International erfahren und vernetzt, sind die DLG-Experten Servicepartner für alle Homologationsanforderungen. Damit Hersteller ihre Fahrzeuge mit EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (Certificate of Conformity – CoC) in Verkehr bringen können, unterstützt die DLG TestService Hersteller, Handel und Vertrieb bei EU-Typgenehmigungen nach den Rahmenverordnungen VO (EU) 167/2013 und VO (EU) 2025/14.
Homologation im Fokus: Expertenwissen live auf der S&C Expert Stage
Heinrich Wilking leitet als Bereichsleiter Homologation die Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile durch die DLG TestService. Auf der Expert Stage der Systems & Components 2025, des B2B-Marktplatzes der internationalen Zulieferindustrie der Landtechnik und des gesamten Off-Highway-Sektors, befasst er sich in seinem Vortrag „From Concept to Compliance – Launch Your Vehicle in the EU“ mit den Herausforderungen der Homologation.
Der Vortrag richtet sich an:
- Personen, die Fahrzeugbau, Handel und Vertrieb von landwirtschaftlichen Fahrzeugen betreiben, die aus nicht europäischen Staaten in die EU eingeführt werden,
- Personen, die einen innereuropäischen Handel und Vertrieb von landwirtschaftlichen Fahrzeugen betreiben,
- an nationale, europäische und internationale Hersteller von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Systemkomponenten
- sowie an mittelständische Hersteller von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die in kleiner Stückzahl hergestellt werden, für die eine Straßenzulassung erwirkt werden soll.
Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stehen Themen rund um die Typgenehmigung sowie die aktuellen Anforderungen im Genehmigungsverfahren. Im Besonderen sind dies:
- Verfahren der Zulassung von Einzelfahrzeugen
- Verfahren der Zulassung von Serienfahrzeugen
- Voraussetzungen für die Typgenehmigung
- Differenzierung der Fahrzeugarten
- Bauvorschriften zu Traktoren, gezogenen Arbeitsgeräten und Anhängern
Inhalt seines Vortrags sind auch individuelle Dienstleistungspakete der DLG TestService im Rahmen der Homologation. Der Prüf- und Zertifizierungsanbieter kann dank umfassender Kenntnisse der Regelwerke und Vorschriften und eines umfassenden Prüflabor-Netzwerks als Gesamtanbieter das komplette Homologationsverfahren von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen anbieten. Sein Homologationsteam setzt sich aus sehr erfahrenen Experten zusammen, die das Typgenehmigungsgeschäft aus dem Effeff kennen, tiefe Detailkenntnisse der Verfahren und Vorschriften haben und über teils jahrelange Erfahrung in Technischen Diensten für das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) im Bereich Testen und Zertifizieren verfügen.