DLG-MERKBLATT 326

Bremsen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

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Jeder Landwirt muss zur Durchführung seiner Arbeiten zwangsläufig Straßen und Wege befahren. Dabei werden nicht nur landwirtschaftliche Güter, wie Saat- und Erntegut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder ähnliches befördert, sondern auch Maschinen und Geräte, die z. B. für die Feldarbeiten benötigt werden. Es liegt im Interesse jedes Verkehrsteilnehmers, also auch des Landwirtes, alle Transporte möglichst ohne Risiko und ohne Schaden durchzuführen. Diese Forderung kann aber nur erfüllt werden, wenn bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sind. Zu diesen gehört, dass die Fahrzeuge genügend schnell und sicher abgebremst werden und dass abgestellte Fahrzeuge sich nicht ungewollt in Bewegung setzen können. Die Gewichte von Transportanhängern, aber auch die von angehängten Maschinen sind in den letzten Jahren so gestiegen, dass bei ebenfalls angestiegenen und weiter ansteigenden Fahrgeschwindigkeiten nur noch selten auf eine Bremsanlage am Anhängefahrzeug verzichtet werden kann. In diesem Merkblatt wird dargestellt, welche Forderungen sowohl im Rahmen des Straßenverkehrsrechtes als auch beim Arbeitsschutz auf dem Felde (VSG; früher UVV) für die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen bestehen und welche Folgerungen daraus zu ziehen sind.

Aufgrund der Fortschreibung der Vorschriften für Bremsen sowohl national als auch international (EG), wurde eine Überarbeitung des letztmals 1984 aufgelegten Merkblattes erforderlich. Dabei erschien es zweckmäßig, einen Abschnitt über die Physik des Bremsens einzufügen und hier insbesondere die Fachbegriffe zu erläutern. Weiterhin wurde unter dem Abschnitt „Ausblick“ versucht, die künftige Entwicklung der Vorschriften für Bremsanlagen in lof-Fahrzeugen im Rahmen der EG-weiten Harmonisierung einzuschätzen. Ferner wurde die Liste mit vertiefender Literatur zu straßenverkehrsrechtlichen Fragen erweitert.

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