Neu aufgelegtes Merkblatt: Pflanzenschutz, ohne Wasser zu gefährden
Einträge von Pflanzenschutzmitteln ins Trink-, Grund- und Oberflächenwasser minimieren – Neues DLG-Merkblatt zeigt Reduktionspotenziale auf – Erhalt von Wirkstoffen für die Anwendung in der Praxis im Fokus
Abbauprodukte von Präparaten für den Pflanzenschutz werden immer wieder in Oberflächengewässern, aber auch in Grund- bzw. Trinkwasser nachgewiesen. Quellen und Eintragspfade lassen sich oftmals nicht eindeutig benennen. Gleichzeitig werden Wirkstoffe sowie deren Abbauprodukte im Wasser gefunden, die nach wie vor für den Pflanzenschutz zugelassen sind.
Um Mensch, Tier und Naturhaushalt vor den Folgen von Wirkstoffeinträgen in Gewässer zu schützen, wird zum einen der Gewässerschutz von mehreren, unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt. Zum anderen werden bei Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen festgesetzt; dazu gehören u.a. zeitliche Einschränkungen und Anforderungen an die Applikationstechnik. Die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Teil der „Guten Fachlichen Praxis“ im Pflanzenschutz.
Neues DLG-Merkblatt gibt Überblick
Das neue DLG-Merkblatt 413 „Pflanzenschutz, ohne Wasser zu gefährden“ wurde von führenden Experten und unter Mitarbeit des DLG-Ausschusses für Pflanzenschutz überarbeitet. Im Papier werden die Grenzwerte, die Einhaltung der Guten Fachlichen Praxis, die Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen und die Wirksamkeit von Pufferstreifen thematisiert. Kurz und prägnant wird auf die wichtigsten Maßnahmen hingewiesen, mit deren Hilfe sich Wirkstoffeinträge in Oberflächengewässer, Grund- und Trinkwasser grundsätzlich vermeiden bzw. deutlich verringern lassen.
Das Merkblatt 413 „Pflanzenschutz, ohne Wasser zu gefährden“ ist hier zu finden. Für weitere Informationen steht Dr. Bruno Görlach vom DLG-Fachzentrum Landwirtschaft unter Telefon 069 / 24 788-316 bzw. per Mail unter b.goerlach@DLG.org gerne zur Verfügung.
Foto: Horsch
MB_413_3Aufl_Pflanzenschutz, ohne Wasser zu gefährden_Horsch.jpgPressemitteilung_MB 413_Pflanzenschutz ohne Wasser zu gefährden_final.pdf