DLG-Merkblatt 368
1. Auflage, Stand 12/2011
Mit der Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG) zum 1.1.2012 steigert der Gesetzgeber die Attraktivität, Strom aus erneuerbaren Energien bedarfsgerecht und alternativ zur EEG-Einspeisung zu vermarkten. Für Bestands- und Neuanlagen eröffnet sich damit die Möglichkeit, Marktchancen zu ergreifen, indem der Strom zu dem Zeitpunkt angeboten wird, wenn der Markt eine hohe Nachfrage signalisiert. Insofern stellt das EEG 2012 einen weiteren Schritt hin in Richtung markt-, d. h. bedarfsorientierter Produktion aus erneuerbaren Energien dar.
Für Betreiber von Biogasanlagen ist dieses Geschäftsfeld in der Regel neu. Denn wer hat bisher schon etwas von den Begriffen „Referenzmarktwert“, „Regelenergiemarkt“, „Sekundärregelleistung“ usw. gehört? Und welchem Anlagenbetreiber ist schon die Bedeutung eines Stromhändlers bekannt und welche Punkte man bei der Auswahl des passenden Marktpartners beachten sollte?
Nicht mehr die kontinuierliche Erbringung der Maximalleistung ist interessant, sondern das bedarfsgerechte Angebot des Stroms. Nicht mehr das „Abliefern“ einer maximalen Strommenge ist interessant, sondern die marktkonforme Produktion. Dies stellt viele Anlagenbetreiber vor neue Herausforderungen, weil die Marktchancen natürlich auch mit unternehmerischen Risiken verbunden sind.
Das vorliegende Merkblatt zielt darauf ab, allen Betreibern von Biogasanlagen in Deutschland einen Einstieg in die Thematik „Direktvermarktung“ zu ermöglichen. Es geht nicht darum, jedwede Finesse bis in die kleinste Verästelung zu erläutern. Ziel ist es, über die Erläuterung der Fachbegriffe und der allgemeinen Zusammenhänge Verständnis bei den Anlagenbetreibern zu erzeugen.
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