Lange Arbeitstage, schlechte Wetterbedingungen und Dunkelheit: Feldarbeit, gerade zur Erntezeit, findet nicht immer unter idealen Bedingungen statt. Die Hersteller haben hier schon lange reagiert und in den letzten Jahrzehnten den Ausstattungsumfang mit Arbeitsscheinwerfern bei Traktoren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen deutlich nach oben geschraubt.
LED ersetzt Halogen
Die erste LED (Licht-emittierende Diode) kam in den frühen 1960er-Jahren auf den Markt, entwickelt von dem Amerikaner Nick Holonyak. Durch beständige technologische Verbesserungen wurde die Lichtausbeute der LEDs immer größer, später wurden blaue und auf deren Basis auch weiße LEDs entwickelt. Mitte der 2000er-Jahre kamen die ersten LED-Leuchtmittel auf den Markt, die inzwischen weit verbreitet sind und im Alltag die meisten anderen Leuchtmittel verdrängt haben. Auch in der Fahrzeugtechnik ist die LED-Technik heutzutage weit verbreitet. Einer der großen Vorteile hierbei ist es, dass die Lichtfarbe einer weißen LED dem Tageslicht relativ nahekommt und das menschliche Auge deshalb Kontraste besser erkennen kann. Hinzu kommt eine größere Reichweite, denn je nach Bauart und -form des Schweinwerfers können für den Straßenverkehr zugelassene LED rund 80 m weit leuchten, während Halogenleuchten oft nur 50 oder 60 m erreichen.
Gerade im Fahrzeugbereich werden in der Regel komplette LED-Scheinwerfer eingesetzt und nicht nur die Leuchtmittel ausgetauscht. Grund hierfür ist die relative Empfindlichkeit der LED-Technik gegenüber Überhitzung, wobei hier – im Unterschied zu herkömmlichen Leuchtmitteln – sowohl der Wirkungsgrad als auch die Haltbarkeit leidet. Hinzu kommt, dass insbesondere Hersteller von Billigware aus Fernost für ihre Produkte in der Regel keine „Allgemeine Bauartgenehmigung“ besitzen. Sprich: Wer solche LED-Leuchtmittel ohne Genehmigung verbaut und im Straßenverkehr benutzt, verliert unter Umständen die Betriebsgenehmigung, was bei einer Kontrolle ein Bußgeld sowie möglicherweise den Verlust des Versicherungsschutzes und ein Untersagen der Weiterfahrt nach sich ziehen kann. Erst im Herbst 2020 wurde in Deutschland das erste Retrofit-H7-LED-Leuchtmittel zugelassen, das gegen eine Halogenlampe ausgetauscht werden darf.
Komplett neues Prüfprogramm
Für die DLG-Prüfung von LED-Arbeitsscheinwerfern haben die DLG-Experten ein komplett neues Prüfprogramm entwickelt. Dieses bewertet umfassend die Eignung der Arbeitsscheinwerfer für den Einsatz an land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und umfasst deshalb die Beurteilung technischer Parameter wie Lichtausbeute und Farbwiedergabe ebenso wie die Beständigkeit gegenüber den harten Einsatzbedingungen mit Schlag- und Vibrationsbelastungen.
Weil für die Reinigung von Landmaschinen nicht selten ein Hochdruckreiniger verwendet wird, geht die Schutzart in die Prüfung ein, während für die Verwendung im Fahrzeugbereich der Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit wichtig ist. Hinzu kommt eine Bewertung der Handhabung und Bedienung durch Landwirte nach einer praktischen Anwendung.
Continental-Arbeitsscheinwerfer
NightViu LED Lights im Test
Die zum Test vorgestellten NightViu LED Lights von Continental sind in den Varianten Spot, Flood, Wide und Ultra-wide erhältlich, die sich – bei gleichem Lichtstrom von 3.500 Lumen (lm) aus einer elektrischen Leistung von 35 Watt (W) – in der ausgeleuchteten Fläche unterscheiden. Die Lichtfarbe liegt bei etwa 6.000 Kelvin. Continental gibt für die Leuchte eine Lebensdauer von über 5.000 Stunden an. In der Prüfung wurde den zu prüfenden Arbeitsscheinwerfern als Referenzen ein Standard-H3-Arbeitsscheinwerfer sowie ein häufig verkaufter No-Name-LED-Arbeitsscheinwerfer aus dem Online-Handel mit jeweils vergleichbarer Spezifikation gegenübergestellt.
Ergebnisse und Fazit
Besonders hervorzuheben ist, dass in der Prüfung die Lichtausbeute bei den Gehäusevarianten Spot und Flood mit 100 lm/W bzw. sogar 103 lm/W als sehr gut sowie bei den Wide- und Ultrawide-Gehäusen mit 98 und 90 lm/W immer noch als gut zu bewerten war. Das bedeutet konkret, dass die Continental-Scheinwerfer deutlich besser als ein Standard-H3-Arbeitsscheinwerfer sind und auch die Referenz des No-Name-LED-Arbeitsscheinwerfers deutlich übertreffen. Die reale Lichtverteilung ist in den Bildern dargestellt. Die Leuchten erfüllen alle Anforderungen bezüglich Schlag- und Vibrationsbelastungen ebenso wie die zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Mit der Schutzart IP6K9K ist eine Reinigung mit dem Hochdruckreiniger problemlos möglich. Alle geprüften Continental-Arbeitsleuchten haben eine Verpolung ohne Beschädigungen überstanden und blieben mit einer maximalen Gehäusetemperatur von 55 °C im Bewertungsbereich „gut“.
Die NightViu-Arbeitsleuchten von Continental sind deshalb für Einsätze mit hohen Belastungseinflüssen wie beispielsweise in der Landwirtschaft zu empfehlen, was über die Vergabe eines Prüfzeichens „DLG-ANERKANNT“ dokumentiert wurde. Der vollständige Prüfbericht steht hier unter www.DLG-Test.de kostenfrei zur Verfügung.