Stickstoff und Phosphor reduzierte Fütterung

Neues DLG-Kompakt zur Stallsaldierung

Legehennen in einem Stall.
In der Geflügelhaltung (hier zu sehen Legehennen in Bodenhaltung) bestehen gemäß TA Luft Anforderungen an eine nährstoffoptimierte Fütterung. Foto: Zentralverband der Geflügelwirtschaft e.V.

Die Nachhaltigkeitsanforderungen an tierhaltende Betriebe steigen stetig. Prägnantes Beispiel dafür ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) im Bundesimmissionsschutzgesetz. Die TA Luft geht mit strengeren Grenzwerten für Ammoniak-Emissionen durch landwirtschaftliche Betriebe vor allem in der Schweine- und Geflügelmast einher. In dem Zusammenhang stehen auch Vorgaben für eine stickstoff- und phosphorreduzierte Fütterung. 

Optimierte Fütterung kalkulieren und nachweisen

Das neue DLG-Kompakt Nr. 3 / 2024 „Stallsaldierung leicht gemacht“ des DLG-Arbeitskreises Futter & Fütterung zeigt, wie eine nährstoffangepasste Fütterung von Schweinen und Geflügel dokumentiert und plausibilisiert werden kann. In der Haltung von Schweinen und Geflügel kommt dem Nährstoffanfall an Stickstoff (N) und Phosphor (P) im Hinblick auf die Düngung und mögliche Emissionen große Bedeutung zu. Neben der sogenannten „Standardfütterung“ haben sich in der Schweine- und Geflügelhaltung unterschiedlich starke N-/P-reduzierte Fütterungsverfahren etabliert.

Anschauliche Beispielrechnung

Um die Wirksamkeit dieser Verfahren zu belegen, empfiehlt der DLG-Arbeitskreis Futter & Fütterung die Stallsaldierung. Der Anfall an N und P kann so für das Tier, den Stall oder eine Anlage mit mehreren Ställen kalkuliert werden und entspricht der Massenbilanzierung nach TA-Luft. Ein frei verfügbares Programm dazu hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) entwickelt. 

Wie die Stallsaldierung konkret funktioniert, zeigt das DLG-Kompakt „Stallsaldierung leicht gemacht“ anhand von zwei Beispielen: Einem Schweinemastbetrieb mit 2.000 Mastplätzen, 2,9 Umtrieben im Jahr bei einer Mastdauer von 112 Tagen je Umtrieb und 3-Phasen-Fütterung. Beim zweiten Beispiel handelt es sich um einen Legehennenbetrieb mit 40.000 Tierplätzen und einer Stallbelegung von 351 tagen pro Jahr, was einer prozentualen Auslastung von 96,2 % entspricht.

Text: DLG-Newsroom

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