DLG kompakt 04/2024
1. Auflage, Stand 07/2024
Autoren:
- DLG-Ausschuss Milchproduktion und Rinderhaltung
unter Einbindung der DLG-Ausschüsse für
Tiergerechtheit und Technik Tierhaltung
Vorbetrachtung
Milchkuhbetriebe mit Anbindehaltung unterlagen in den letzten Jahrzehnten einem überdurchschnittlich starken Strukturwandel. Meldungen in der Presse lassen den Eindruck entstehen, dass Milch aus Anbindehaltungsbetrieben bundesweit kaum noch gefragt ist bzw. angeboten wird. Ein Grund dafür ist die Einführung der Haltungsformen (www.haltungsformen.de) mit Preisaufschlägen und die verstärkte Vermarktung von Eigenmarkenprodukten der hohen Stufen durch den Lebensmitteleinzelhandel (LEH).
Auch die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes mit einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung wird eine weitere Beschleunigung des Strukturwandels nach sich ziehen. Diese Veröffentlichung soll die Anbindehaltung von Milchkühen und die Situation der Betriebe unter den sich geänderten Rahmenbedingungen einordnen.
Unterschied zwischen verschiedenen Formen der Anbindehaltung
Anbindehaltung ist nicht gleich Anbindehaltung! Hinsichtlich Kuhkomfort und der Tiergerechtheit sind die Verfahren mit Anbindehaltung, wie in anderen Haltungsverfahren auch, sehr variabel. Darüber hinaus spielen auch die im System gehaltenen Rassen,
abhängig von deren Körpergröße, eine wichtige Rolle im Hinblick auf das Tierwohl. Ein großer Unterschied zwischen den Anbindehaltungsbetrieben ergibt sich für die Tiere insbesondere aus dem Umfang der Möglichkeit, sich frei zu bewegen und ggf. auch über Auslauf oder Weidegang zu verfügen. Dabei ist die ganzjährige Anbindehaltung von Verfahren zu unterscheiden, die Rindern zumindest zeitweise die Möglichkeit geben, sich in Stallboxen, in Laufhöfen oder auf der Weide frei zu bewegen.
Haben die Tiere zeitweise die Möglichkeit der freien Bewegung, wird von einer teilweisen Anbindehaltung gesprochen.
Zur teilweisen Anbindehaltung gehört die Kombinationshaltung oder Kombihaltung. Sie wurde gemeinsam von milchwirtschaftlichen Organisationen, Vertretern der Landwirtschaft in Bayern und dem Beirat von milch.bayern definiert: Milchkühe in Kombihaltung müssen an insgesamt mindestens 120 Tagen im Jahr Bewegung erhalten. Bewegung heißt dabei die Nutzung eines Laufhofes, der Weide oder von Buchten, in denen sich die Tiere frei bewegen können. Wenn Betriebe im Stall besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls nachweisen können, reichen insgesamt mindestens 90 Tage im Jahr Bewegung aus, um von einer Kombinationshaltung zu sprechen.
Historische Betrachtung und Anbindehaltung in Zahlen
Historisch betrachtet, war der Anbindestall lange Zeit die überwiegende Haltungsform für Kühe. Im Sommer wurde meist Vollweide oder Halbtagsweide mit Beifütterung im Stall durchgeführt. Bei Zweitem kamen die Kühe z. B. tagsüber auf die Weide und wurden nachts angebunden. Im Winter standen sie die ganze Zeit auf demselben Platz im Stall. Der Vorteil des Anbindestalls liegt vor allem in seinem geringen Platzbedarf und den geringen Kosten pro Tierplatz. Dazu besteht die Möglichkeit, das Einzeltier jederzeit individuell zu versorgen und bedarfsgerecht zu füttern.
Die Haltung von Milchkühen in Liegeboxenlaufställen ist heute in Deutschland die am weitesten verbreitetste Haltungsform. Trotz des immensen Strukturwandels der Anbindehaltungsbetriebe wurden auch im Jahr 2020 immer noch über 400.000 Milchkühe, also 11 % aller Milchkühe, in Anbindeställen gehalten. 2010 waren es sogar noch 27 %.
Im Jahr 2020 hielten 17.300 Betriebe, das sind 35 % aller Milchkuhbetriebe, ihre Kühe in Anbindung. Davon betrieben 11 % teilweise und 24 % ganzjährige Anbindehaltung.
Die meisten Kühe in Anbindung werden in Süddeutschland in üblicherweise kleineren Beständen gehalten. 2020 standen in bayerischen Betrieben 26 % der Milchkühe in Anbindung, gefolgt von Baden-Württemberg mit 17 %, Hessen mit 10 % und 9 % in Rheinland-Pfalz. In Nord- und Ostdeutschland spielt die Anbindehaltung eine untergeordnete Rolle.
Politische Rahmenbedingungen
Im Jahr 2016 sprach sich das Bundeslandwirtschaftsministerium gegen ein Verbot der Anbindehaltung aus. Grund dafür war die Sorge, dass sonst der Strukturwandel, also das Aufgeben vieler, zumeist kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe, noch schneller vorangetrieben würde. Für viele Betriebe mit Anbindehaltung seien die Investitionen für einen Stallumbau oder -neubau ökonomisch nicht zu rechtfertigen. Somit ist die Anbindehaltung in Deutschland vorerst gesetzlich erlaubt. In der ökologischen Nutztierhaltung sind Anbindeställe nur noch in Ausnahmefällen für Kleinbetriebe zugelassen.
Die Ampelregierung kündigte allerdings 2021 in ihrem Koalitionsvertrag an, die Anbindehaltung in spätestens zehn Jahren zu beenden.
In 2024 befindet sich das Tierschutzgesetz in der Novellierung. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht eine Abschaffung der ganzjährigen Anbindehaltung mit einer Zehnjahresfrist und ohne Ausstiegsförderung vor. Die Kombihaltung in kleinen Bestandsbetrieben soll weiter zulässig sein: Für Kleinbetriebe ist die Möglichkeit vorgesehen, dass bis zu 50 Rinder im Alter von über 6 Monate in Anbindehaltung gehalten werden dürfen, wenn sie während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände haben.
Erhalt der Kulturlandschaft
Durch kleinstrukturierte Rinderbestände wurde die in den Gebirgs- und Vorgebirgsregionen typische offene, grünlandbetonte Kulturlandschaft geprägt. Eine vermehrte Betriebsaufgabe von Anbindehaltungsbetrieben verlangt alternative Konzepte zur Grünlandbewirtschaftung, wenn die Kulturlandschaft erhalten werden soll. Dies ist als Leistung für die Gesellschaft zu bewerten und auch in diesem Sinne förderwürdig. Soll der Erhalt der Kulturlandschaft mit Tieren erfolgen, sollte auch die Schaffung von tiergerechten Stallanlagen förderfähig sein.
Eine Grünlandnutzung in Grenzregionen ist alternativ zur Milchkuhhaltung beispielsweise auch durch Ochsenmast, Färsenmast oder Mutterkuhhaltung möglich. Durch die Umstellung können sich arbeitswirtschaftliche Vorteile, aber auch Einkommensnachteile ergeben.
Haltungs-, Tierwohl- und Umweltaspekte
Durch das Angebundensein fehlen den Tieren Bewegungsfreiheit und Sozialkontakte. Die angebundene Kuh kann nicht zwischen verschiedenen Funktionsbereichen wählen. Das bedeutet: Fressen, Trinken, Liegen sowie Koten und Harnen finden an einem Platz statt. Problematisch ist zudem, dass die zumeist sehr alten Anbindeställe nicht mit den Kühen „mitgewachsen“ sind. Milchkühe mit einem hohen genetischen Leistungspotenzial haben heute einen deutlich größeren Rahmen und finden in den alten Ställen häufig nicht genug Platz in Länge und Breite. Durch diese Enge können sie zum Beispiel nicht alle gleichzeitig liegen oder sie liegen im Bereich der Gitterroste bzw. der Kotstufe.
Die Einzelhaltung von Tieren führt dazu, dass weniger Auseinandersetzungen zwischen den Tieren stattfinden können. Rangauseinandersetzungen gehören zum natürlichen Verhalten und verursachen in dem Fall negativen Stress, wenn ein Ausweichen nicht möglich ist. Wird eine ranghohe und eine rangniedere Kuh nebeneinander und mit einem Abstand unter der Fluchtdistanz angebunden, bereitet das der rangniederen Kuh Stress.
Die Kombihaltung, definiert nach milch.bayern, bietet an mindestens 90 Tagen bzw. 120 Tagen im Jahr der Kuh die Möglichkeit, sich im begrenzten Umfang frei zu bewegen, mit anderen Herdenmitgliedern in Kontakt zu treten und verschiedene Funktionsbereiche aufzusuchen. Der Bedarf der Kuh ihre unterschiedlichen Funktionsbereiche auszuleben, besteht allerdings an 365 Tagen im Jahr.
Im Hinblick auf die Ammoniakemissionen erzeugt die Haltung angebundener Tiere durch die geringere Haltungsfläche und die örtlich eingeschränkte Kot- und Harnabgabefläche bei eingestreuten Anbindeställen eine geringere emittierende Oberfläche im Stall im Vergleich zur Laufstallhaltung. Festmist als Wirtschaftsdünger hingegen emittiert in der Bilanz stärker als Flüssigmist.
Vermarktung von Milch aus Anbindehaltung
In der landwirtschaftlichen Fachpresse und anderen Medien sind in den vergangenen Jahren vielfältige Beiträge zur Vermarktung von Milch aus Anbindehaltung zu finden. Mit Schlagworten wie „Handel übt Druck auf Anbindehalter aus“ oder „Verzicht auf Anbindehaltung verdrängt kleinere Familienbetriebe“ entsteht der Eindruck, dass Milch aus Anbindehaltung nicht mehr gefragt ist und damit keinen Abnehmer mehr findet.
Im November 2021 wurden die für die Vermarktung von Milch nutzbaren Haltungsformen für Milchkühe veröffentlicht und im Juli 2024 von einem vier- auf ein fünfstufiges System umgestellt. Landwirte können ihren Betrieb in einem der registrierten Programme zertifizieren lassen, um die Produkte im Lebensmitteleinzelhandel mit der entsprechenden Kennzeichnung anzubieten. Der LEH kann entscheiden, ob er seine Produkte mit dieser Kennzeichnung von 1 bis 5 versieht. Milch aus Anbindehaltung kann nach Erfüllung weiterer Kriterien mit den Stufen 1 und 2 gekennzeichnet werden. In der Stufe 2 ist lediglich Kombinationshaltung zulässig. In den Stufen 3 bis 5 ist Anbindehaltung nicht mehr erlaubt. In Stufe 5 ist nach EU-Öko-Verordnung Kombihaltung in bestimmten Fällen zulässig.
Unternehmen des LEH darunter REWE, Lidl, ALDI, Netto und EDEKA haben angekündigt bzw. bereits umgesetzt, die vermarktete Trinkmilch oder Milch der Eigenmarken aus Anbindehaltung bzw. aus niedrigen Haltungsformen zu reduzieren oder ganz aus dem Sortiment zu nehmen. EDEKA kündete für Ende 2023 an, Milch und Molkereiprodukte der Eigenmarken ausschließlich aus den Haltungsformen 3 und aufwärts anzubieten. Aldi plante für 2024 den Käse der Eigenmarken in der Frischetheke ausschließlich ab Haltungsform 4 zu verkaufen.
Wurde anfänglich lediglich Konsummilch mit den einzelnen Stufen der Haltungsformen gekennzeichnet, folgten weitere Produkte der weißen und gelben Linie. Exportware wird jedoch nicht gelabelt, da das rein deutsche Label im Ausland keine Rolle spielt und auch nicht vergütet wird. Deutschland verkauft rund 50 Prozent seiner Milchprodukte im Ausland. Nur 13 Prozent der an milchwirtschaftliche Unternehmen gelieferten Milch wird in Deutschland als Konsummilch verarbeitet.
Für Betriebe mit Anbindehaltung ist die Vermarktungsmöglichkeit entscheidend. Nicht alle Molkereien produzieren für Eigenmarken des LEH beziehungsweise an jedem Standort Trinkmilch. Haben Anbindehalter lediglich die Möglichkeit, an eine Molkerei zu liefern, die mit Schwerpunkt Produkte für Eigenmarken des LEH herstellt, ist ihr Produkt bei dieser Molkerei möglicherweise weniger oder zukünftig gar nicht mehr gefragt. Dieser Effekt verstärkt sich noch, wenn in der Region keine weiteren Molkereien Milch erfassen und so nur eingeschränkte Vermarktungsalternativen existieren.
Hohe Kosten, die durch die getrennte Erfassung von Milch unterschiedlicher Haltungsformen entstehen, machen die Vermarktung von Milch kleiner Betriebe mit geringen Milchmengen für die Molkereien teurer, teilweise sogar unmöglich. Hier besteht die Gefahr der Erhebung von zusätzlichen Gebühren für die Erfassung (z. B. Stoppkosten), die die oftmals kleinen Anbindehaltungsbetriebe tragen müssten.
Eine erste Genossenschaftsmolkerei hat bereits angekündigt, ab 2026 keine Milch von Anbindebetrieben mit ganzjähriger Stallhaltung mehr anzunehmen.
Einordnung durch die beteiligten DLG-Ausschüsse
Wie auch in der bundesweiten Debatte um die Anbindehaltung, bestehen innerhalb der Mitglieder der an diesem Papier beteiligten DLG-Gremien unterschiedliche Ansichten zur Bewertung der Anbindehaltung und der Gewichtung von Tierwohl, Ökonomie und dem Erhalt der Kulturlandschaft. Dennoch konnte eine Einordnung erarbeitet werden.
Ganzjährige Anbindehaltung ist aus Sicht der Tiergerechtheit und des Tierwohls kein Haltungsverfahren der Zukunft, da den Tieren Bewegungsfreiheit fehlt und das Komfortverhalten sowie die Sozialkontakte erheblich eingeschränkt sind.
Es wird begrüßt, dass moderne Haltungsformen verstärkt Einsatz finden. Die Förderung des Übergangs von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung sollte daher entsprechend stark unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für Gebiete, in denen der Erhalt der Kulturlandschaft ohne die eher kleinstrukturierte Milcherzeugung nicht zu gewährleisten ist. Zu beachten ist, dass auch aus Sicht der Arbeitserleichterung eine Modernisierung Vorteile mit sich bringt. Übergangszeiten sollten aber lang genug gewählt werden, um Strukturbrüche zu vermeiden.
Eine Übergangsfrist von 10 Jahren wird als angemessen bewertet. Sie verschafft den Betrieben einen planbaren Ausstieg bzw. Umstellung. In diesem Zeitraum müssen jedoch Tierkomfort inkl. Liegekomfort, passende Standlängen, tiergerechte Bewegungsmöglichkeiten und adäquate Wasserversorgung sichergestellt werden.
Falls der Betrieb im Vollerwerb kein ausreichendes Einkommen erwirtschaftet, wird häufig der Weg in den Nebenerwerb gesucht. Wollen Anbindehaltungsbetriebe wachsen und z. B. in einen Liegeboxenlaufstall investieren, ist dieser Schritt oft mit Aussiedlung und außerordentlich hohen Baukosten sowie strengen Umweltauflagen verbunden. Zudem ist die Investition mit einem nicht unerheblichen Größenwachstum und damit mit Fremdkapital verbunden. Die Kooperation von mehreren Betrieben in diesen Wachstumsschritt hinein wird nur von wenigen Betrieben gewagt.
Im Hinblick auf die Vermarktung von Milch aus Betrieben mit Anbindehaltung sollte jeder Milchlieferant seine Molkerei nach den zukünftigen Vermarktungskonzepten fragen. Direkt in Vorleistung zu gehen, könnte im Einzelfall nicht immer sinnvoll sein, wenn die Produktpalette der Molkerei aus einer hohen Haltungsformeinstufung perspektivisch keinen Mehrwert erzielt.
Ist der Bedarf der Molkerei an Milch der unterschiedlichen Haltungsformen geklärt, ist eine Kalkulation der Mehrkosten durch den Milchproduzenten für die Lieferung einer bestimmten Haltungsform zu kalkulieren und damit die Frage zu beantworten: Bekommt der Betrieb bei der Lieferung der höheren Stufe seine Mehrkosten vollständig vergütet?
Um für Betriebe mit Anbindehaltung in der Vermarktung Perspektiven zu schaffen, muss die Molkereiwirtschaft nach kreativen Lösungen suchen. Dies schließt die Frage ein, wie die Molkereiwirtschaft zukünftig Milch von Anbindebetrieben vermarkten will. Entscheidend wird sein, inwieweit die Milchwirtschaft durch Rohwarenstromsteuerung die Möglichkeit hat, Milch von Anbindebetrieben sinnvoll zu verwerten.
Zusammenfassung
Die Anbindehaltung von Kühen wird häufig als Auslaufmodell angesehen. Doch trotz eines immensen Strukturwandels standen 2020 immer noch 11 Prozent aller deutschen Milchkühe in ganzjähriger oder teilweiser Anbindehaltung mit Schwerpunkt in Süddeutschland.
Der Aspekt des Erhalts der Kulturlandschaft sowie soziale Aspekte sind immer noch von großer Bedeutung.
Die Änderung des Tierschutzgesetzes wird mit dem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung und der Kombihaltung größerer Bestände den Strukturwandel bei einer Übergangsfrist von zehn Jahren beschleunigen.
Die Einführung von Haltungsformen hat die Vermarktung von Milch aus Anbindehaltung bisher weniger eingeschränkt, als bei der Einführung der Haltungsformen erwartet wurde. Denn 50 Prozent der in Deutschland produzierten Milch wird exportiert und das ohne Haltungsformlabel. Die verstärkte Vermarktung von Milchprodukten der höheren Stufen durch den LEH betrifft hauptsächlich Eigenmarken. Eine langfristige Schlechterstellung, auch aufgrund der kleinen Betriebsstrukturen, ist jedoch nicht ausgeschlossen und bei der betrieblichen Planung zu berücksichtigen.
Die Molkereien sind gefragt, kreative und praktikable Lösungen für die Steuerung und Vermarktung von Milch aus Anbindehaltungsbetrieben zu finden.
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Übergang zu mehr Tierwohl und besseren Arbeitsbedingungen der Milchkuhhalter sozialverträglich und unter Beachtung der besonderen regionalen Maßgaben zu gestalten.
- BLE (2023): Haltungsformen für Milchkühe; www.landwirtschaft.de
- Zinke, 0. (2021): Anbindehaltung geht stark zurück – viele kleine Milchbauern geben auf; www.agrarheute.com
- Graf, U. (2019): Wie sieht Kombihaltung aus?; www.wochenblatt-dlv.de
- Deter, A. (2022): HBV: Verzicht auf Anbindehaltung verdrängt kleinere Familienbetriebe; www.topagrar.com
- BMEL (2023): Versorgungsbilanz Milch und Milcherzeugnisse; www.bmel-statistik.de
- Wendt, J. & Dpa. (2022): Milchprodukte: Handelsketten wollen bei Milch mehr aufs Tierwohl achten; www.zeit.de
- Haltungsform (2024): Haltungsform-Kriterien und Mindestanforderungen; www.haltungsform.de
- Deutscher Bauernverband (2023): Situationsbericht 2023/2024. Deutscher Bauernverband; www.situationsbericht.de
- SPD (2021): Koalitionsvertrag – Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit; www.spd.de
- dmk Group (2024): Tierwohl | DMK Group; www.dmk.de
- AgrarEurope 30/23 (2023): „Thünen Analyse – Gut ein Drittel der Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung“
- AgrarEurope 33/23 (2023): ALDI und Lidl: „Trinkmilch und Rindfleisch ab 2024 nur noch aus höheren Haltungsstufen“
- FOKUS online (2024): „Umstellung für Kunden – Aldi und Edeka stellen das Sortiment beim Billig-Käse um“; www.focus.de
- Milch Industrie Verband (2022): „Tierwohl – ein wichtiges Thema für Milcherzeuger und Molkereien in 2022“; www.milchindustrie.de
- BMEL (2024): Gesetzestexte – Tierschutzgesetz Stand 24. Mai 2024; www.bmel.de
- BMEL (2024): Tierschutzgesetz im Bundeskabinett 24. Mai 2024 Pressemitteilung Nr. 47/2024; www.bmel.de
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