Digitale Sensorik

Eigenmarken: Mit Effizienz zum Erfolg

aus: DLG-Lebensmittel 4/2023

Aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten ist der Einzelhandel dafür verantwortlich, dass die Produkte von guter Qualität sind und den Geschmackserwartungen entsprechen. Bei Eigenmarken resultiert dies aus einem Zusammenspiel von Produktherstellern und dem Einzelhandel. Dieses Zusammenspiel wird zum Spannungsfeld, wenn die Qualität nicht stimmt oder vermehrt Kunden­reklamationen vorliegen. Nicht zuletzt auch infolge des aktuellen Kostendrucks und Fachkräfte­mangels sind deswegen fundierte sensorische Beurteilungen sowohl in der Qualitätssicherung als auch in der Produktentwicklung erforderlich, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Sensorik: Digitaler Freigabeprozess
Abbildung 1: Digitaler Freigabeprozess mit der Software SensoTASTE

Benchmark-Vergleich im LEH

Die Humansensorik spielt auch im Benchmarking-Prozess eine wichtige Rolle. So wird im LEH mittels Verkostungen überprüft, ob die Produkte der vereinbarten Qualität entsprechen.  Neben der erforderlichen sensorischen Produktqualität ist die Positionierung des eigenen Produktsortiments im Vergleich zu den Mitbewerbern relevant, denn regelmäßige Sortimentsvergleiche sollen die Stärken und Schwächen der eigenen Produkte aufzeigen. Dabei ist die Ableitung der richtigen Maßnahmen für ein erfolgreiches Eigenmarkensortiment entscheidend. Aufträge für Reformulierungen oder auch Neuentwicklungen müssen vom LEH sensorisch klar formuliert werden, damit sie vom Eigenmarkenhersteller möglichst genau umgesetzt werden können. Eine fundierte Rückmeldung, erfasst durch einen digitalen Sensorikprozess, erleichtert dabei die Zusammenarbeit.

Digitale Freigabe

Die sensorische Freigabe erfolgt, je nach Vereinbarung, durch den Hersteller oder durch den LEH. Um diesen Entscheidungsprozess zu unterstützen und durch neutrale Bewertungen von Drittpartnern abzusichern, werden häufig spezielle Laboratorien, Institute oder die DLG mit sensorisch-analytischen Qualitätsprüfungen beauftragt. Dies hängt von den jeweiligen Verantwortlichkeiten ab und kann unterschiedlich vereinbart sein. Wichtig ist, dass die Freigabe systematisch und sensorisch fundiert durchgeführt wird, sodass bei Unzufriedenheit bzw. sensorischen Qualitätsmängeln ein konkretes, detailliertes Feedback vorliegt (vgl. Abb. 1). Eine reine „Gut/Nicht-Gut-“, bzw. „In/Out-Bewertung“ führt zu keinem fundierten Produktverständnis, zu keiner konstanten Produktqualität und zu einem wenig erfolgreichen Entwicklungsprojektverlauf.

Denn erst, wenn ergänzend zur sensorischen Bewertung die ermittelten Abweichungen verbal beschrieben (z. B. deskriptiver In/Out-Test), dokumentiert und strukturiert abgelegt werden, ist eine neutrale, nachvollziehbare sensorische Bewertung gewährleistet. Dadurch sind zum Beispiel auch saisonale Abweichungen im Sinne von sensorischen Fehlern feststellbar, und es entstehen keine schleichenden Mängel, d.h. kleine stete Qualitätsveränderungen, welche mit der Zeit zu einem intern unbemerkten, von Konsumentinnen und Konsumenten jedoch wahrgenommenen Qualitätsmangel führen. Zuvor definierte und von allen Beteiligten eindeutig verstandene sensorische Fehlerbeschreibungen, also produktspezifische Fachvokabularien, sind ein notwendiger Teil eines gut funktionierenden Qualitätsprozesses.

DLG-5-Punkte-Prüfschema®

Auch die Skala zur Ergebnisbewertung muss von allen Projektbeteiligten gemeinsam festgelegt und verstanden werden. Idealerweise wird für die Bewertung eine Mehrstufen-Skala mit abwertender Punktvergabe verwendet. Wenn ein Kriterium nicht die volle Qualitätserwartung erfüllt, sondern sensorische Abweichungen aufweist, wird je nach Intensität des Fehlers eine entsprechend tiefere Punktzahl vergeben.

Die Ermittlung der sensorischen Fehler bzw. Fehlerfreiheit kann zum Beispiel mithilfe der jeweils Produkt-spezifischen DLG-5-Punkte-Prüfschemata durchgeführt werden (vgl. Abb. 2). Bei dieser Kontrolle werden ermittelte Abweichungen von sensorischen Prüfmerkmalen der Produkte zunächst über ein definiertes „Fehler-Vokabular“ beschrieben. In Abhängigkeit von der Intensität der Abweichung im Vergleich zum Standard erfolgt anhand einer vorgegebenen 6-stufigen Skala von 0–5 Punkten eine Bewertung. Hierbei bedeuten 5 Punkte sehr gut, also eine vollständig erfüllte Qualitätserwartung und 1 Punkt nicht zufriedenstellend, also starke Abweichungen. Werden 0 Punkte (ungenügend) vergeben, so liegt eine Nicht-Bewertbarkeit z. B. Verderb vor.

Abbildung 2: Digitale Anlehnung an das DLG-5-Punkte-Prüfschema mit SensoTASTE

Digitale Prozesserweiterung

Dieser zuvor beschriebene sensorische Datenerfassungs- und Datenverwaltungsprozess kann mittels der Software SensoTASTE noch weiter digitalisiert werden, indem zum Beispiel Sensoriktests komplett mit dem Smartphone durchgeführt werden oder durch ein nachgeschaltetes Maßnahmen-Management. Diese Prozesserweiterungen mittels der Sensoriksoftware SensoTASTE lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Mit dem Scan des Bar-Codes startet der Verkostungsprozess! Durch die mobile Web-App kann ortsungebunden das Planen und Aufsetzen von Tests per Smartphone durchgeführt und der automatisch generierte Bericht sofort auf der zentralen SensoTASTE-Plattform gespeichert werden. Diese erweiterte Digitalisierung kann einerseits für hedonische Produktbewertungen durch Konsument:innen und anderseits für einen einfachen qualitativen Positivnachweis durch Fachleute genutzt werden. Somit wird ein Positivnachweis von großen Probemengen ohne großen Aufwand ermöglicht und alle regelmäßigen Kontrollen sind im System erfasst.
     
  • Im integrierten Maßnahmen-Management werden durch Experten neben der sensorisch analytischen Fehlerbeschreibung auch die Ursache und die erforderlichen Maßnahmen zur Fehlerbehebung mit Fotos, Termin, Verantwortlichkeit und automatischem E-Mail digital erfasst. Ein solcher Nachbearbeitungsprozess ist effizient sowie transparent, auch im Sinne von Rückverfolgbarkeit, und unterstützt eine hohe Kundenzufriedenheit durch eine konstante Qualität.

Kontakt:
Susanne Aegler
Leitung Marketing und Sensorik SensoPLUS, Zug (Schweiz)
susanne.aegler@sensoplus.ch
www.sensoplus.ch/software/