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DLG-Nachhaltigkeitsbericht 2016

Tiergerechtheit

Bereits im letzten DLG-Nachhaltigkeitsbericht haben die Autoren ihre Ansicht deutlich gemacht, dass zu einer umfassenden Betrachtung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft auch eine Bewertung von Aspekten der Tiergerechtheit gehört. Vor dem Hintergrund der aktiven öffentlichen Debatte rund um die Tierhaltung hat nicht nur der Sektor Landwirtschaft gemeinsam mit Verarbeitern und Handel Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergerechtheit eingeleitet, sondern auch das BMEL hat zahlreiche Forschungsprojekte initiiert und neue Verordnungen für die Tierhaltung in Deutschland
erlassen. Der Anteil für Tierschutz im BMEL-Haushalt stieg von 2014 auf 2015 von 20,5 Millionen Euro auf circa 33 Millionen Euro an. Mitte 2014 hat das BMEL die Initiative „Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierhaltung“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Tierhaltung in Deutschland nachhaltig im Sinne der Tiergerechtheit zu verbessern. Dabei sollen Aspekte des Tierschutzes, der Ethik und der Ökonomie bewertet werden.

Folgende Verordnungen und Erlasse, welche die Tiergerechtheit steigern sollen, wurden bisher in Kraft gesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzungs-/Planungsphase:

  • Die Gruppenhaltung von Sauen seit dem 1.1.2013. Demnach müssen in Betrieben mit mehr als zehn Sauen alle Sauen im Zeitraum von vier Wochen nach der Belegung bis eine Woche vor dem errechneten Abferkeltermin in einer Gruppe gehalten werden. Der Umstellungsgrad lag am 31.12.2014 bei 99,91 Prozent.
  • Die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel soll ab 2019 verboten werden. Nach aktuellem Stand des Wissens existieren drei mögliche Alternativen. Diese sind der Verzicht auf eine Kastration und somit der Einstieg in die Ebermast, die Durchführung der Kastration unter Betäubung des Tieres und die Immunokastration. Alle Verfahren erfordern zum Teil große Anpassungen im einzelbetrieblichen Management.
  • Das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln steht ebenfalls in der Diskussion. Es wird vom BMEL als tierschutzrechtlich bedenklich eingestuft. Ohne diese Maßnahme kann es in den Beständen allerdings zu einem vermehrten Auftreten vom Schwanzbeißen kommen. Diese Verhaltensweise wird ursächlich auf unzureichende Haltungsbedingungen zurückgeführt und ist ein multifaktorielles Geschehen. Es wird auf eine zu hohe Belegdichte, ungünstiges Stallklima und ungeeignetes bzw. gar kein Beschäftigungsmaterial zurückgeführt.
  • Nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Käfighaltung bei Legehennen zum 1.1.2010 ist die vorherrschende Haltungsform die Bodenhaltung. Andere Haltungsformen, wie die Freilandhaltung und die ökologische Erzeugung nehmen zwar in der Tendenz zu, liegen aber noch weit hinter der Bodenhaltung zurück.
  • Für Masthühner wurde 2012 vom BMEL eine Leitlinie für die gute betriebliche Praxis zur Haltung von Masthühnern herausgegeben. Diese soll den Tierhaltern einen Handlungsrahmen zur tierschutzkonformen Haltung vorgegeben. Für Mastputen wurde 2014 ein Gesundheitskontrollprogramm aufgelegt, welches im ersten Halbjahr 2016 Ergebnisse zu den Effekten des Programms auf die Tiergerechtheit liefern soll.
  • Bei den Rindern wurde im Rahmen der Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2015 beschlossen, dass die Enthornung von Kälbern nur noch unter der Gabe eines Sedativums mit anschließender Schmerztherapie zulässig ist.

Die Diskussionen um die Zukunft der Nutztierhaltung unter den Gesichtspunkten der Steigerung der Tiergerechtheit sind mit den aufgeführten Beispielen noch nicht beendet. Die Problematik der Schlachtung tragender Rinder ist bereits in mehreren Bundesländern, wie z. B. in Niedersachsen, durch Vereinbarungen zwischen Ministerien und Branchen-verbänden geregelt. Zur Vermeidung des Tötens männlicher Hühnerküken der Legelinien wird gemeinsam mit Wissenschaft und Politik intensiv an Lösungen für die Praxis gearbeitet.

Die Messbarkeit der Tiergerechtheit erfolgt bislang über Hilfsgrößen, die teils subjektiv sind. Um eine klare Bewertung der Tiergerechtheit zu schaffen, müssen definierte, einheitliche und anerkannte Messgrößen definiert werden.

Kontakt

DLG-Fachzentrum Landwirtschaft • Erik Guttulsröd • Tel.: +49(0)69/24788-302  e.guttulsroed@dlg.org