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Nachhaltigkeitsindex Landwirtschaft

DLG-Nachhaltigkeitsbericht 2016

Schlüsselindikator „Soziale Leistung“

Die Schwierigkeit, einen aggregierten Indikator für den Aspekt der „Sozialen Leistungen“ zu definieren, liegt darin begründet, dass die soziale Lage zum einen eher am Individuum als am Sektor insgesamt festzumachen ist. Zum anderen kann die soziale Situation mit so vielen Facetten beschrieben werden, die von Aus- und Weiterbildung, Arbeitsplatzgestaltung und der Absicherung von Lebensrisiken über Personalentwicklung, Kündigungsschutz, Urlaubs- und Arbeitszeiten bis hin zur Lohngestaltung reichen. Jeder Teilindikator ist hochinteressant, beschreibt allerdings immer nur einen kleinen Teilausschnitt, der nicht zwangsläufig mit anderen Indikatoren positiv korreliert ist. Für ausgewählte Einzelaspekte gibt der Nachhaltigkeitsbericht entsprechend Auskunft.

Zur Lösung dieses Problems soll deshalb im Folgenden auf das Landwirtschaftsgesetz von 1955, zuletzt geändert im Dezember 2007, zurückgegriffen werden. Dort heißt es in §1:

„Um der Landwirtschaft die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft und um der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern zu sichern, ist die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik - insbesondere der Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik - in den Stand zu setzen, die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen und ihre Produktivität zu steigern. Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden.“

In §4 wird eine jährliche Stellungnahme dazu gefordert, inwieweit

„a)    ein den Löhnen vergleichbarer Berufs- und Tarifgruppen entsprechender Lohn für die fremden und familieneigenen Arbeitskräfte - umgerechnet auf notwendige Vollarbeitskräfte-,

b)    ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Betriebsleiters (Betriebsleiterzuschlag) und

c)    eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals erzielt sind; dabei ist im wesentlichen von Betrieben mit durchschnittlichen Produktionsbedingungen auszugehen, die bei ordnungsmäßiger Führung die wirtschaftliche Existenz einer bäuerlichen Familie nachhaltig gewährleisten.“

Die Beschreibung der sozialen Situation läuft demnach dem Gesetz folgend auf einen Vergleich der Einkommen in der Landwirtschaft mit den Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen hinaus. Das ist insofern auch nachvollziehbar, als auch die Armutsberichte der Bundesregierung diejenigen als arm und sozial benachteiligt definieren, die mit ihrem Einkommen um mehr als 40 % unter dem Durchschnittseinkommen (Median) liegen. Allein die Festlegung des Vergleichseinkommens ist für die Landwirtschaft allerdings nicht unproblematisch. In der Landwirtschaft sind selbständig Beschäftigte und nicht-selbständig Beschäftigte sowie Saisonarbeitskräfte tätig. Darüber hinaus waren beispielsweise 2010 knapp 29 % der AK-Einheiten im Nebenerwerb aktiv, was in der Tendenz zu einem höheren Pro-Kopf-Einkommen führt als bei einer rein landwirtschaftlichen Tätigkeit. Diese und andere Einwände gegenüber den vom Landwirtschaftsministerium erstellten konkreten Vergleichsrechnungen sind in der Literatur ausführlich diskutiert und als Einkommensvergleichsmaßstab kritisch hinterfragt worden (vgl. KOESTER, 2010).

Im Folgenden soll deshalb auf eine vereinfachte Version des Einkommensvergleichs zurückgegriffen werden, der den Bruttoinlandsprodukt-Anteil (kurz: BIP-Anteil)  der Landwirtschaft auf den Beschäftigtenanteil (kurz: Agrarquote) bezieht. Teilt man beide Anteile durcheinander, erhält man das Pro-Kopf-Einkommen des Sektors Landwirtschaft gemessen über alle Einkommensarten in Prozent des volkswirtschaftlichen Gesamteinkommens. Letzteres wird als Zielgröße definiert und jede Annäherung des Indikators an die Zielgröße wird als Verbesserung der sozialen Lage der Landwirtschaft interpretiert. Da beide Anteile (BIP-Anteil und Agrarquote) für lange Zeitreihen und zahlreiche Länder statistisch gut dokumentiert sind, stehen sie auch für Vergleichszwecke leicht zur Verfügung.

Abbildung 31 zeigt den Verlauf des Indikators und die entsprechende Trendlinie. Der Einkommensrückstand der Landwirtschaft gegenüber der Gesamtwirtschaft betrug danach im Jahr 2013 52 %. Der durchschnittliche jährliche Zuwachs des Indikators über den Gesamtzeitraum lag bei 0,7 %.

Nachhaltigkeitsindex für die deutsche Landwirtschaft:

  • <a href="t3://page?uid=4253">Umweltverträglichkeit</a>
  • <a href="t3://page?uid=4254">Wirtschaftliche Effizienz</a>
  • <a href="t3://page?uid=4255">Soziale Leistung</a>

Kontakt

DLG-Fachzentrum Landwirtschaft • Erik Guttulsröd • Tel.: +49(0)69/24788-302  e.guttulsroed@dlg.org