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Bereich Ökologie

DLG-Nachhaltigkeitsbericht 2016

Indikator 6: Treibhausgase

Im Rahmen der Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten hatte Deutschland einen Anteil von 21 % der auf Grundlage des Kyoto-Protokolls erforderlichen Treibhausgas-Minderung der EU übernommen. Weitere Verpflichtungen zur Minderung der Treibhausgasemissionen ist Deutschland im Jahr 2007 eingegangen, als die EU den Beschluss fasste, ihre Emissionen gegenüber dem Niveau von 1990 um insgesamt 30 % zu senken. Auf dieser Grundlage verpflichtete sich Deutschland, bis zum Jahr 2020 seine Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Als langfristiges Ziel strebt die Bundesregierung bis zum Jahr 2050 eine Reduzierung der Treibhausgase aus fossilen Quellen um 80 % bis 95 % gegenüber dem Jahr 1990 an. Die wichtigste Quelle von Treibhausgasemissionen sind fossile Brennstoffe mit einem Anteil von 80 %.

Die Landwirtschaft trug im Jahr 2013 mit einem Anteil von 6,7 % zu den atmosphärischen Emissio-nen bei. Durch eine Abnahme der Tierbestände in den 90er Jahren und verminderte Aufwendungen bei der Düngung konnte die Landwirtschaft ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 17,5 % reduzieren. Zudem leistet die Landwirtschaft mit der Investition in Technik zur reduzierten Bodenbearbeitung einen bedeutenden Beitrag zur Erhaltung der Kohlenstoffspeicherung in landwirtschaftlichen Böden (TEBGRÜGGE und EPPERLEIN, 2007).

Abbildung 6 zeigt die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft (CO2-Äquivalent) in Bezug zu der Brutto-Bodenproduktion, gemessen in Getreideeinheiten (GE). Die Brutto-Bodenproduktion umfasst die gesamte Produktion der Landwirtschaft auf den Ackerflächen und dem Grünland, unabhängig von der Nutzung zu Nahrungsmitteln, Futtermitteln sowie zur Energiegewinnung und zur stofflichen Verwertung. Die Produkte werden nach ihrem Energielieferungsvermögen über den sogenannten Getreideeinheitenschlüssel bewertet und auf den gemeinsamen Nenner Getreideeinheiten (GE) gebracht. In Deutschland wurden im Wirtschaftsjahr 2012/13 121,6 Mio. t GE produziert mit einem Anteil von 45,7 % Futterpflanzen für die Tierhaltung und zur Gewinnung von Biogas. Die tierischen Erzeugnisse für die Nahrungsmittelproduktion bleiben bei der Brutto-Bodenproduktion unberücksichtigt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2012/13 68,5 Mio. t GE. Abbildung 6 zeigt den Rückgang der Treibhausgasemissionen je t produzierter Getreideeinheit im Pflanzenbau von 0,70 t CO2-Äquivalent zu Beginn der 90er Jahre auf 0,53 t CO2-Äquivalent im Jahr 2013.

Erläuterung:

Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventuren zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar 2005 ist die internationale Staatengemeinschaft erstmals verpflichtet, verbindliche Handlungsziele und Umsetzungsinstrumente für den globalen Klimaschutz zu realisieren. Hieraus ergeben sich weitreichende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung von Emissionsinventuren. Durch die europäische Umsetzung des Kyoto-Protokolls mit der Verabschiedung der EU-Entscheidung 280/20041 sind diese Anforderungen bereits im Frühjahr 2004 für Deutschland rechtsverbindlich geworden. Gemäß Entscheidung 3/CP.5 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen nationalen Inventurbericht (National Inventory Report, NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventuren bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventuren sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden. Das Sekretariat der Klimarahmenkonvention hat die Vorlage des Inventurberichts zur Voraussetzung für die Durchführung der vereinbarten Inventurüberprüfungen gemacht (UBA, 2013).

Zur Umsetzung dieser Tätigkeit erstellt das Umweltbundesamt die „Nationalen Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emission“, deren Daten Grundlage zum Erstellen des Indikators „Treibhausgase“ sind. Hierfür werden der Tabelle „Zusammenfassende Tabellen Treibhausgase (THG) in Äquivalenten“, Untergruppe „Quell- und Senkengruppen“ unter Zeile 4 die Daten für „Landwirtschaft“ entnommen. In Zeile 5 weist das UBA Daten zu „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ (LULUCF) aus. Während LULUCF bis zum Jahr 2002 einen positiven Beitrag zur Vermeidung von THG leistet, fällt dieser Beitrag ab dem Jahr 2002 negativ aus. D. h. bei Berücksichtigung von LULUCF würde ab dem Jahr 2002 der Beitrag der Landwirtschaft zur THG-Emission nicht fallen, sondern steigen.

Das UBA berechnet gemäß IPCC Guidelines (Vol. 3. Reference Manual, Kap. 4.2, 4.87) die CO2-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden unter LULUCF.

Aus den zuvor genannten Gründen wird in diesem Diskussionsbeitrag nicht von der Systematik des UBA abgewichen.

Kontakt

DLG-Fachzentrum Landwirtschaft • Erik Guttulsröd • Tel.: +49(0)69/24788-302  e.guttulsroed@dlg.org