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Bereich Soziales und internationale Verantwortung

DLG-Nachhaltigkeitsbericht 2016

Indikator 23: Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln

Der Rückstandshöchstgehalt (RHG) für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln und Futtermitteln berücksichtigt Daten zur Toxikologie, zur Verzehrmenge und zur guten landwirtschaftlichen Praxis der Landwirte. Daher handelt es sich um die Menge an Pflanzenschutzmittelrückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels für die jeweilige Kultur nicht überschritten werden sollte. Dementsprechend wirken Rückstandshöchstgehalte in der Regel nicht toxikologisch, sondern sind Werte zur Regelung der Verkehrsfähigkeit eines Erzeugnisses. Lebensmittel mit überschrittenen Rückstandshöchstgehalten dürfen daher nicht im Handel angeboten werden. Proben mit überschrittenen Rückstandshöchstgehalten werden auf ihre akute Referenzdosis (ARfD) und die duldbare tägliche Aufnahme (ADI = Acceptable Daily Intake) hin überprüft. Wenn im Fall einer Überschreitung von ARfD oder ADI festgestellt wird, dass eine Gefährdung des Verbrauchers nicht ausgeschlossen werden kann, wird die Information an das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) übermittelt. Im Jahr 2011 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz 22 Warnmeldungen an das Schnellwarnsystem zu Lebens- und Futtermitteln weiter geleitet, davon waren fünf Meldungen zu Pflanzenschutzmittelrückständen.

Mit der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ wurden in Deutschland durch die amtliche Lebensmittelüberwachung im Jahr 2013 insgesamt 17.473 Proben auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht. Davon waren 17.029 Proben der Kategorie „surveillance sampling“ den sogenannten Plan- und Monitoring-Proben zuzuordnen und der andere Teil den Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgungsproben. Abbildung 23 zeigt einen deutlichen Rückgang des Anteils der Proben von deutschen Lebensmitteln mit Überschreitung der jeweils geltenden Rückstandshöchstgehalte von 3,8 % im Jahr 2005 auf 1,1 % im Jahr 2013. Auch die Proben von Lebensmitteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten zeigen nach der Harmonisierung der Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände zum 1. September 2008 in der EU keine besonderen Auffälligkeiten mehr. Im surveillance sampling (Deutschland, EU-Staaten, Drittländer) wurden im Jahr 2013 insgesamt 355 Proben mit Rückständen über dem Rückstandshöchstgehalt gefunden, davon zählen sechs zur Lebensmittelgruppe Getreide, 13 zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs und 322 zur Gruppe Obst, Gemüse und andere pflanzliche Erzeugnisse, wobei die Lebensmittel mit hohem Verzehranteil wie Kartoffeln, Karotten und Tomaten nur wenige Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen aufweisen.

Glyphosat

ist aufgrund seines breiten Anwendungsspektrums derzeit einer der weltweit am häufigsten eingesetzten
und in Europa am hitzigsten diskutierte Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln. Er befindet sich in einer Vielzahl der Herbizide. Diese werden zur Verhinderung von unerwünschten Pflanzenwachstum (Unkräutern, Ausfallgetreide etc.) eingesetzt. Glyphosat wird vor der Aussaat, der Ernte und nach der Ernte eingesetzt. Der zunehmende Einsatz von konservierender Bodenbearbeitung wie low bzw. no till Systeme können den Einsatz Glyphosat-haltiger Herbizide erhöhen. Die Anwendung vor der Ernte sollte in der landwirtschaftlichen Praxis eine Ausnahme sein und keinesfalls als Steuerungsinstrument für die Planung des Erntezeitpunktes eingesetzt werden (DLG-Merkblatt 391).

Seitdem die Weltgesundheitsorganisation den Wirkstoff im Frühjahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ eingestuft hat, gibt es vor dem Hintergrund der anstehenden Wiederzulassung im Sommer 2016 kontrovers geführte Diskussionen über den Wirkstoff. Während die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ebenso wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Glyphosat als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ bewerteten, kritisieren Wissenschaftler weltweit gemeinsam mit Umweltschutzorganisationen die Bewertung der EFSA und des BfR, der im Widerspruch zu der Bewertung der Weltgesundheitsorganisation steht. Das BfR sieht die Toxizität stärker im Bereich der Netzmittel, die neben dem eigentlichen Wirkstoff ebenfalls in den Herbiziden enthalten sind.

Glyphosat wird allerdings nicht nur in der Landwirtschaft eingesetzt, sondern auch im Haus- und Kleingartenbereich sowie bei der Behandlung von sogenannten Nichtkulturland (Straßen- und Wegeränder, Bahnschienen etc.). Auch hier sollte, wie in der Landwirtschaft, die gute fachliche Praxis gemeinsam mit einer qualifizierten Sachkunde Standard sein.

Kontakt

DLG-Fachzentrum Landwirtschaft • Erik Guttulsröd • Tel.: +49(0)69/24788-302  e.guttulsroed@dlg.org