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Expertise zum integrierten Pflanzenschutz

Der Ausschuss Pflanzenschutz traf sich am 20. September 2022 in Göttingen zu seiner 129. Sitzung. Neben der Verabschiedung der Vorsitzenden Dr. Carolin von Kröcher und der Neuwahl des Vorsitzes beschäftigten sich die Teilnehmenden mit dem Thema Biostimulanzien. Außerdem wurde der neue Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln diskutiert, hierbei wurde auch der Vorschlag einer Pflanzenschutzquote einbezogen, den DLG-Präsident Paetow eingebracht hatte.

DLG-Hauptgeschäftsführer Dr. Lothar Hövelmann verabschiedete Frau Dr. Carolin von Kröcher als Ausschussvorsitzende und dankte ihr für ihre bemerkenswerte Arbeit im Ausschuss Pflanzenschutz. Zur neuen Vorsitzenden wurde einstimmig Frau Prof. Dr. Verena Haberlah-Korr, Professorin für Pflanzliche Produktion und Pflanzenschutz an der Fachhochschule Südwestfalen, gewählt.

Realistisches Erwartungsniveau

Das Thema Biostimulanzien wurde durch fachliche Vorträge eingeleitet. Dr. Theresa Krato vom Industrieverband Agrar e.V. sprach über die rechtliche Lage und die Bedeutung von Biostimulanzien für den Pflanzenschutz. Dabei machte sie deutlich, dass der Einsatz von Biostimulanzien durch die Düngeprodukte-Verordnung geregelt wird. Im Sinne der Qualitätssicherung müssen diese Produkte zukünftig eine Konformitätsbewertung durchlaufen, um ein CE-Kennzeichen zu erhalten. Der Einsatz der Produkte dient vor allem der verbesserten Effizienz bei der Nährstoffverwertung und der Toleranz gegenüber abiotischem Stress.

Dr. Felix Thürwächter, STG Crop GmbH, berichtete von der Produktentwicklung und von Versuchen mit Biostimulanzien im Feld in den vergangenen drei Jahren. Damit wurde ein Grundstein für die folgende Diskussion gelegt, die sehr divers und angeregt geführt wurde. Es wurden Chancen sowie Grenzen von Biostimulanzien aus den verschiedenen fachlichen Blickwinkeln der Mitglieder und Gäste des Ausschusses betrachtet. So ist der ideale Zeitpunkt des Einsatzes der Produkte schwer vorhersehbar, wodurch es zu Einschränkungen in der Wirksamkeit kommen kann.

Nachweis der Wirksamkeit erforderlich

Ein Vorteil der Konformitätsbewertung entsteht durch den geforderten Nachweis der Wirksamkeit, sodass stark beworbene Produkte ohne tatsächliche Wirkung vom Markt verdrängt werden. Gleichzeitig wurde die Aussagekraft der notwendigen Versuche diskutiert.

Mit kontroversen Meinungen wurde auch der geplante Verordnungsentwurf der EU zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Reduktion, SRU) auf der Sitzung diskutiert. Nach den Plänen der EU-Kommission ist in Zukunft eine Reduktion von chemischen Pflanzenschutzmitteln sowie eine Dokumentationspflicht vorgesehen.

Paetow schlägt Pflanzenschutzquote vor

Die von DLG-Präsident Hubertus Paetow vorgebrachte Idee einer Pflanzenschutzquote war ebenfalls Teil der Diskussionsrunde. Um diesen Vorschlag weiter auszuarbeiten und proaktiv Lösungen anbieten zu können, soll die fachliche Expertise der DLG-Ausschüsse genutzt werden. Gegenstand der Diskussion im Ausschuss waren unter anderem bestehende Unklarheiten in der Verordnung, die aktuelle Situation in Deutschland, die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Möglichkeiten der Datenerhebung.