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Brandschutz: Risiken minimieren

So vielfältig sich die Landwirtschaft heute darbietet – vom Großbetrieb über den Bio-Bauernhof, den Energieerzeuger oder den Spargelbauern bis hin zum Reitstall –, die Risiken sind groß und sollten daher minimiert werden. Vorbeugender und abwehrender Brandschutz gehen dabei stets Hand in Hand. Hier eine Checkliste für den vorbeugenden Brandschutz im Agrarbetrieb:

  • Regelmäßige Wartung und Revision elektrischer Geräte und Anlagen,
  • Ordnung und Sauberkeit rund um alle Maschinen und Fahrzeuge,
  • Ordnungsgemäße Lagerung von Heu und Stroh sowie Düngemitteln, Brenn- und Kraftstoffen,
  • Geeignete Vorsichtsmaßnahmen bei feuergefährlichen Tätigkeiten treffen,
  • Warn- und Hinweisschilder: Falls ausländische Saisonarbeiter beschäftigt sind, auch in deren jeweiliger Landessprache,
  • Bauliche Maßnahmen ergreifen; Flucht- und Rettungswege kennzeichnen.

Universell einsetzbarABC-Pulverlöscher als schlagkräftige Lösung

Das Mittel der Wahl beim abwehrenden Brandschutz ist in vielen Fällen der 6-kg-Pulver-Feuerlöscher, der die Brandklassen ABC abdeckt. Mit ihm sollten neben den Gebäuden insbesondere die Außenbereiche in ausreichender Zahl bestückt werden. Auch sollten Fahrzeuge und Landmaschinen damit ausgestattet sein. Die Brandklassen sind wie folgt definiert:

  • Brandklasse A: Feste Stoffe, wie Kunststoff, Holz oder Stroh
  • Brandklasse B: Flüssige Stoffe, wie Benzin oder Schmieröl
  • Brandklasse C: Brennbare Gase, wie Wasserstoff oder Methan

Für Innenräume, beispielsweise Büros, sind Schaum-Feuerlöscher (Brandklassen A und B) gegenüber Pulver-Feuerlöschern vorzuziehen, da sich das Pulver bis in die letzten Winkel und Ecken verteilt und elektronische Geräte, wie Computer und Drucker, irreparabel beschädigen kann. Wahlweise können hier auch Kohlendioxid-Feuerlöscher zum Einsatz kommen, wenn es die Raumverhältnisse zulassen.

Für große Landmaschinen, wie Mähdrescher oder Ballenpressen, sind darüber hinaus mobile Löschanlagen zu empfehlen, die mehrere hundert Liter Wasser zur Verfügung stellen können. Auch Schaum oder Aerosole kommen als Löschmittel in Betracht. Hier bedarf es jedoch einer individuellen Beratung durch den qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb. Mehr unter www.bvbf.de.