Tabelle 1: Rechtliche Vorgaben zum Tierschutz in Abferkelbuchten in Deutschland und im benachbarten Ausland

Tabelle 1: Rechtliche Vorgaben zum Tierschutz in Abferkelbuchten in Deutschland und im benachbarten Ausland
Land Regelung Buchtengröße
D

Übergangsphase bis 2036
Bei Neubauten von Bewegungsbuchten

  • Geeignetes Nestbaumaterial in ausreichender Menge, 1,5 m² Ferkelnestgröße
  • Wichtig: „ungehindertes Umdrehen“ möglich
  • Maximal fünf Tage um den geburtsnahen Zeitraum fixieren
6,5 m²
DK

Neubauten nur mit freiem Abferkeln

  • Maximal vier Tage nach dem Abferkeln fixieren
  • Geeignetes Nestbaumaterial, falls bei vorhandenem Güllesystem möglich
  • Mindestens 3 m² der Buchtenfläche planbefestigt
  • Ferkel müssen einen von der Sau abgetrennten beheizbaren Liegebereich haben
6,5 m²
NL/B/PL/E

EU-Vorgaben

  • Geeignetes Nestbaumaterial, falls möglich
  • Ferkel eigener beheizbarer Liegebereich
N

Seit 2003 freies Abferkeln in Bewegungsbuchten Pflicht

  • Nur wenn die Sau besonders aggressiv ist, darf sie maximal sieben Tage nach der Geburt fixiert werden
  • ½ planbefestigt mit Einstreu
6 m² Altbau
8 m² Neubau
S

Freies Abferkeln

  • ⅔ planbefestigt mit Stroheinstreu
6 m²
FI

Freies Abferkeln

  • Alle neuen und renovierten Ställe müssen freie Abferkelung aufweisen; ältere, kleinere Ställe mit Kastenstand sind weiterhin zulässig
7 m²
CH

Seit 2007 Kastenstandverbot

  • Freie Abferkelung
  • Befestigte Liegefläche 2,25 m²
5,5 m² QM
6 m² Label
A

Übergangsphase bis 2033, dann nur noch Bewegungsbuchten

  • Fünf Tage um den geburtsnahen Zeitraum fixieren
5,5 m²