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Wechselbad der Gefühle

Jörg Schäfer pocht auf angemessene Erlöse für Biogasanlagen

Die Biogasbranche erlebte in den vergangenen Wochen und Monaten große Aufmerksamkeit von Seiten der Politik sowie der breiten Öffentlichkeit. Es verging fast kein Tag, an dem Biogas nicht in den Tagesmedien thematisiert wurde. Tenor: Die Branche kann und will mehr liefern. Kurzfristig boten die Biogaserzeuger an, bis zu 20 Prozent mehr Biogas zu produzieren, wenn man sie nur ließe.

Der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehende schwere Energiekrise, in der wir uns aktuell und auf absehbare Zeit befinden werden, verlangen ein schnelles und bedachtes Krisenmanagement. Eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), die der Bundesrat vor einer Woche verabschiedet hat, setzte kürzlich einige Hürden im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), wie die Höchstbemessungsleistung von Biogasanlagen, außer Kraft und ermöglichte eine Flexibilisierung des Güllebonus. Selbstverständlich wird alles unter Beihilfevorbehalt seitens der EU-Kommission gestellt. Hier gilt es noch, eine Rückmeldung aus Brüssel abzuwarten.

Auch im Baugesetzbuch kam es zu Änderungen, sodass beispielsweise die Grenze von 2,3 Millionen Normkubikmeter Jahresproduktion gerissen werden darf. Wenngleich dadurch noch lange nicht alle Hürden beseitigt wurden und insbesondere kleine güllevergärende Anlagen vorerst keine Produktionsausweitung vornehmen dürfen, ging ein Aufatmen durch die Branche.

Abschöpfung von Strommarkterlösen

Doch die Freude währte nicht lange. Die Energieminister der europäischen Länder einigten sich auf die Abschöpfung von Strommarkterlösen ab einer Höhe von 180 €/MWh. Dies ist freilich im Hinblick auf die sich rapide verändernde Kostenstruktur der Biogasproduktion kein Preis, der nur ansatzweise eine wirtschaftliche Arbeitsweise erlaubt. Sofern Biogas als Energieträger nicht völlig von einer solchen Regelung ausgenommen werden kann, ist es folglich nun zwingend erforderlich, von der Ausnahme in der EU-Verordnung Gebrauch zu machen, wonach einzelne Technologien individuelle Kappungsgrenzen erhalten.

Diese muss am Ende selbstverständlich so hoch angesetzt werden, dass sie einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb ermöglicht, eine erhöhte Stromproduktion, wie durch die EnSiG-Novelle beabsichtigt, anreizt und nicht zuletzt eine flexible Fahrweise belohnt. Denn ohne angemessene Erlöse wird eine Vielzahl der Anlagen keinen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten können, geschweige denn kurzfristig mehr Energie bereitstellen.

Angst vor „zu viel Bioenergie“

Auch mit Blick in die Zukunft bleibt es alles andere als ruhig und unaufgeregt. Denn bereits jetzt steht das nächste Politikum im Raum. Die Biomassestrategie, wie sie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, steht offiziell auf der Tagesordnung des politischen Berlins. Hier scheint keine Verschnaufpause erwünscht zu sein. Erste Leitplanken wurden von Seiten der Bundesregierung vorgezeichnet, allerdings eher unkonkret und mit viel Raum für Interpretationen. Klar ist jedoch, dass die Anbaubiomasse es deutlich schwieriger haben könnte. Dass Papier lässt eine gewisse Angst vor „zu viel Bioenergie“ erahnen. Hier muss die Branche nun Flagge zeigen und gemeinsam die wichtigen Vorteile für Energieversorgung und Landwirtschaft der Zukunft herausstellen. Denn wie bereits kurz nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung vor knapp einem Jahr in der Öffentlichkeit kommuniziert, ist die Bioenergie dort Problemlöser, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen!


Jörg Schäfer, 
Politischer Referent, Fachverband Biogas