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Unlautere Handelspraktiken Tätigkeitsbericht vorgelegt

Seit Juni 2021 sind eine Reihe an unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette verboten, die gerade kleinere Lieferanten von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln bisher benachteiligt haben. Kurzfristige Stornierungen durch den Käufer oder einseitige Änderungen der vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen sind jetzt verboten. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überwacht die Einhaltung der neuen Vorgaben.

In den ersten Monaten ihrer Tätigkeit (1. August bis 31. Dezember 2021) kam es der BLE darauf an, Betroffenen von unlauteren Handelspraktiken möglichst rasch niedrigschwellige Kommunikationsangebote zu machen. Betroffene können sich per E-Mail, Telefon oder über ein Online-Beschwerdeformular an die BLE wenden.

Eine förmliche Beschwerde wurde bei der BLE im Berichtszeitraum nicht erhoben. Es sind aber mehrere konkrete Hinweise auf unlautere Handelspraktiken von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und auf unterschiedlichen Marktstufen eingegangen. Die BLE hat von Amts wegen Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Daneben stand die BLE im Austausch mit einer Vielzahl von Unternehmen und Interessensvertretern aus ganz unterschiedlichen Branchen und Marktstufen innerhalb der Lebensmittelversorgungskette. Hierdurch konnten Lieferanten über ihre Rechte informiert und die Käuferseite dabei unterstützt werden, ihre Liefervereinbarungen an die neuen Vorgaben anzupassen.  

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