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Land- und Forstwirtschaft: Wege zur Klimaneutralität

Das Klimaübereinkommen von Paris setzt den Rahmen für das klimapolitische Handeln der Regierungen: So ist das Kernziel, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen (1,5-Grad-Ziel). Dazu müssen die Staaten die globalen Treibhausgase-Emissionen um 40 bis 70 Prozent bis 2050 im Vergleich zu 2010 reduzieren. Notwendig ist zudem die Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts.

Für die Land- und Forstwirtschaft wird eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen um bis zu 50 Prozent, bezogen auf Basis der Emissionen im Jahr 1990, gefordert. Die Rest-Emissionen sollen über Kohlenstoffsenken dauerhaft gebunden werden, sodass der Sektor bis Mitte des Jahrhunderts eine Netto-Treibhausgasemission von 0 erreicht. Als kurzfristiges Ziel geht es darum, bis 2030 25 Mio.t CO2-Äquivalente zu binden. Dazu kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht, die mitunter Schwächen in ihrer Senkenfunktion aufweisen:

  • Der Wald gilt als Kohlenstoffsenke. Diese nimmt aufgrund von Flächenverlusten und der aktuellen Kalamitäten ab und ist überdies aufgrund von Extremwetter zunehmend unsicher.
  • Grünland leistet aus Sicht der Wissenschaft weiterhin einen wichtigen Beitrag bei der Festlegung von Kohlenstoff. Deshalb ist es notwendig, den hohen Schutz des Dauergrünlandes im Rahmen der GAP fortzuschreiben.
  • Moorflächen weisen ein hohes CO2-Bindungspotenzial auf, die Senkenleistung kann noch gesteigert werden. Deshalb ist es sinnvoll, den Moorbodenschutz durch Vernässung auszuweiten. Jedoch ist eine Vernässung nur mit längeren Zeithorizonten umzusetzen, da Zahlungsmodelle mit Bewirtschaftern und Landeigentümern zu entwickeln sind. 
  • Große Hoffnungen liegen auf dem Humusaufbau in Ackerböden als Kohlenstoffsenke. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass ein Nutzen für den Klimaschutz nur dann entsteht, wenn die ergriffenen Maßnahmen langfristig und irreversibel sind. Durch diese Anforderung stößt der Humusaufbau als Kohlenstoffsenke jedoch an Grenzen, da mit einer Bewirtschaftungsänderung der Humus ggf. wieder abgebaut und Kohlenstoff freigesetzt wird. Letztlich müssen vier Kriterien erfüllt sein, um wirksamen Klimaschutz mit CO2-Zertifikaten aus dem Humusaufbau betreiben zu können: Messbarkeit (Nachweis der C-Festlegung), Dauerhaftigkeit (C-Festlegung für immer), Zusätzlichkeit (nur zusätzlich aufgebauter Bodenkohlenstoff ist wirksam für den Klimaschutz), keine Verlagerungseffekte.
  • Die Erhöhung des Gehölzanteils in der Landschaft ist ein vielversprechender Ansatz zur dauerhaften Bindung von Kohlenstoff. Denn neue Hecken binden Kohlenstoff im Wurzelsystem und erreichen eine dauerhafte Festlegung von Kohlenstoff.
  • Durch das Ziel der Klimaneutralität steht auch die Tierhaltung auf dem Prüfstand. Denn gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter hat sich der Gehalt beispielsweise an Methan in der Atmosphäre stark erhöht. Deshalb ist auch die Reduktion des Konsums tierischer Lebensmittel ein Beitrag, die Treibhausgasemissionen des Sektors zu reduzieren.

Der Dachverband Agrarforschung (deren Mitglied die DLG ist) diskutierte das Thema Klimaschutz mit Land- und Forstwirtschaft im Rahmen seiner Jahrestagung 2021. Interessierte finden Präsentationen der Referenten auf der Webseite des Dachverbandes https://www.agrarforschung.de/de/aktuelles.