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Moorböden: Großflächige Wiedervernässung

Die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorschutz ist das Ergebnis eines intensiven Beratungs- und Abstimmungsprozesses, heißt es in einer Meldung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ende vergangener Woche. Alle relevanten Akteure von Bund, Ländern und Interessensvertretungen seien daran beteiligt gewesen.  

Die Vereinbarung beruhe auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unterstütze kooperative und gebietsbezogen angepasste Lösungen. Wichtigste Aspekte sind laut BMEL:  

  • Im Zentrum der Vereinbarung stehen Maßnahmen zur großflächigen Wiedervernässung entwässerter Moorböden.
  • Eine land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen soll trotz der angehobenen Wasserstände weiterhin möglich sein, wenn das gewollt ist.
  • Die Einführung und Weiterentwicklung standortangepasster Nutzungen, die mit hohen Wasserständen vereinbar sind - den sogenannten Paludikulturen –, sollen gefördert werden.
  • Für die Finanzierung konkreter Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden, für Modellvorhaben und für Maßnahmen zur Reduktion des Torfeinsatzes stellt die Bundesregierung über den Energie- und Klimafonds bis 2025 rund 330 Millionen Euro zur Verfügung. Eine verbindliche, langfristige und am Minderungsziel ausgerichtete Mittelbereitstellung durch den Bund ist auch über diesen Zeitraum hinaus erforderlich, um die Ziele der Vereinbarung zu erreichen.
  • Torf bindet große Mengen Kohlenstoff. Darum soll der Torfabbau in Deutschland auslaufen. Bund und Länder setzen sich in der Zielvereinbarung daher gemeinsam dafür ein, dass keine neuen Anträge zum Torfabbau genehmigt werden.

„Das neue Bundes-Klimaschutzgesetz gibt ambitionierte nationale Klimaschutzziele für Deutschland vor“, meldet das BMEL. Um diese zu erreichen, müssten als ein Beitrag die Moorböden stärker geschützt und langfristig erhalten werden.

Die Bundesregierung habe den Moorbodenschutz im Klimaschutzplan 2050 daher fest verankert und im Klimaschutzprogramm 2030 unter anderem Maßnahmen zum Schutz von Moorböden einschließlich der Reduzierung der Torfverwendung festgelegt.

Die Bund-Länder-Zielvereinbarung baue auf den bereits bestehenden Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Moorschutz auf. Diese müssten jedoch um ein Vielfaches ausgeweitet werden, um die Klimaschutzziele erreichen zu können.

Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen nach Angaben des BMEL „bei der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen unterstützt werden“. Die Zielvereinbarung betone, dass ein verbesserter Schutz der Moorböden eine langfristige gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.