Zum Hauptinhalt springen

Zur Zukunft der Kälbertransporte

Die Novelle der Tierschutztransportverordnung sorgt in der Milchviehbranche momentan für viel Wirbel. Dr. Nobert Wirtz, Referent Fachbereich Leistungs- und Qualitätsprüfung beim Bundesverband Rind und Schwein e. V. (BRS), gab im Forum Milchviehhalter der DLG-Unternehmertage 2021 Einblick in die aktuelle rechtliche Lage sowie eine Einordnung, was auf milchviehhaltende Betriebe zukommt.

Kälber erst mit 28 Tagen transportfähig

Am 25. Juni 2021 hatte der Bundesrat Änderungen der Tierschutztransportverordnung beschlossen, darunter die Änderung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage. Nach Aufnahme des Beschlusses in den Verordnungstext und seine Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die voraussichtlich diesen November erfolgt, wird der Verordnungstext nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten Ende 2022 in geltendes Recht umgesetzt. Bis dahin ist die Änderung noch nicht rechtskräftig, d. h. alle Transporte können weiterlaufen wie bisher. Ausnahmen von der Regelung wird es nach ihrem Inkrafttreten jedoch nur wenige geben.

Schon jetzt mit dem Thema befassen

Landwirte sollten sich daher schon jetzt mit dem Thema auseinandersetzen. Nach Angabe von Dr. Wirtz sei eine zentrale Frage, ob eine zwei Wochen längere Haltung von Verkaufskälbern möglicherweise Erweiterungen oder Umbauten erfordern könne.

Punkte wie Platzbedarf, Stallneubau oder -erweiterung, die mögliche Übertretung von Obergrenzen (BImSchG), ausreichende Lagerkapazitäten und zusätzlicher Flächenbedarf stünden hier im Mittelpunkt. Dabei müssten auch die gesetzlichen Anforderungen an die Haltung von Verkaufskälbern in Einzelhaltung bzw. Kleingruppen beachtet werden (TierSchNutztV). Dr. Wirtz wies bei Neubauten oder Erweiterungen allerdings auf die lange Baugenehmigungs- und Bauphase hin, die die Übergangsfrist von zwölf Monaten bei weitem übersteigt. Die Mehrkosten für die 14 Tage längere Haltung werden nach einer Berechnung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen rund 70 Euro je Kalb betragen.

Anzahl Verkaufskälber verringern

Einen Lösungsansatz sieht Dr. Wirtz in einer verringerten Anzahl von Verkaufskälbern durch ein gezieltes Fruchtbarkeitsmanagement im Hinblick auf die notwendige Remontierung im Betrieb. Dazu müssten betriebsindividuelle Zuchtziele festgelegt und ein Bullenanpaarungsprogramm erstellt werden. Kühe mit „Mängeln“ dürften nicht mehr besamt werden. Des Weiteren ließen sich durch den Einsatz von gesext weiblichem Sperma bis zu 90 prozent weibliche Kälber erzeugen. Gegebenenfalls könne es auch sinnvoll sein, die Zwischenkalbezeit zu verlängern, um dadurch für ein geringeres Aufkommen an Kälbern insgesamt zu sorgen, so der Experte.