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Neue Sicherheitsvorschriften umsetzen

Viele Rinderhalter fragen sich, wie sie die Anforderungen der novellierten „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) realisieren können. Die Präventionsexperten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) helfen dabei, individuelle Lösungen zu finden. In einer Mitteilung der Versicherung heißt es:

Geändert wurden unter anderem die Vorgaben für den Bau und Betrieb von baulichen Einrichtungen in der Nutztierhaltung. Einige Regelungen zum Umgang mit Großvieh wurden konkreter gefasst, manche Empfehlungen sind jetzt verbindlich. Dazu gehört, dass Rinderhalter die Deckbullen in Milchviehställen getrennt von der Herde in separaten Deckbullenbuchten halten müssen. Zudem müssen ausreichend Fixier- und Separiereinrichtungen vorhanden sein. Beim Besamen oder Behandeln dürfen sich keine freilaufenden Tiere in dem abgetrennten Bereich aufhalten.

Neue Regelungen haben sich bewährt

Viele der neuen Vorschriften wurden schon lange vor der Novellierung der VSG bei Stallneu- und -umbauten realisiert. Diese Maßnahmen für mehr Arbeitsschutz haben sich dort längst bewährt. Das zeigt: Die neuen Anforderungen lassen sich gut und passend im eigenen Betrieb umsetzen und sorgen für mehr Sicherheit. Um Unternehmern eine Planungssicherheit zum Beispiel für größere Umbaumaßnahmen zu geben, gilt für bestehende Ställe eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2024. Für Neubauten gelten die neuen Anforderungen bereits ab jetzt.

Einfache Lösungen prüfen

„Greifen Sie ruhig auf einfache und kostengünstige technische Lösungen zurück, die zum Betrieb passen. Es ist notwendig, die individuellen Umstände im Betrieb bei der Umsetzung einzubeziehen“, erklärt Dr. Florian Heuser, Branchenreferent im Bereich Landwirtschaft der SVLFG. Für eine Separationsbucht zum Beispiel gibt es Optionen, die wenig Platz brauchen und nachträglich eingebaut werden können. Auch Tore und Gatter lassen sich fast überall mit einem überschaubaren Aufwand nachrüsten und schaffen die benötigten Separationsbereiche.

SVLFG-Experten beraten

Die Präventionsexperten der SVLFG beraten die Mitgliedsbetriebe auf Wunsch gerne vor Ort. „Für jeden Betrieb gibt es passende, bezahlbare Lösungen. Zum Beispiel Im Rahmen einer kostenlosen persönlichen Bauberatung helfen wir dabei, diese gemeinsam mit dem Unternehmer zu finden“, erläutert Dr. Heuser weiter.

Informationsquelle Internet

Informationen zu den Neuerungen der VSG 4.1 gibt es auf www.svlfg.de/rinderhaltung,
Antworten auf häufig gestellte Fragen dazu unter www.svlfg.de/faq-vsg-4-1.