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Zwischen unklaren Regularien und klaren Zukunftschancen

Pia Skroch zu dem „neuen“ Betriebsmittel der Biostimulanzien

Mit Blick auf die riesige Aufgabe, den Pflanzenbau einerseits nachhaltiger, effizienter und umweltschonender zu gestalten und andererseits die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen, werden Lösungsbeiträge dringend benötigt. Einen solchen Lösungsbeitrag bilden Biostimulanzien, die einen neuen Baustein in der Reihe landwirtschaftlicher Betriebsmittel darstellen.

Diese innovative Produktgruppe zählt weder zu den Pflanzenschutz- noch zu den Düngemitteln. Pflanzenschutzmittel werden über die Wirkstoffe zum aktiven Schutz gegen Schadorganismen und Düngemittel über die Bereitstellung von Nährstoffen definiert. Im Gegensatz hierzu wirken Biostimulanzien durch ihre stimulierende Wirkung indirekt auf die biologischen und chemischen Komponenten in der Pflanze und im Boden. Dadurch verbessern sie die Widerstandsfähigkeit (besonders gegen abiotischen Stress, wie Trockenheit, Hitze oder Frost) und Qualität der Kulturpflanzen, steigern die Nährstoffaufnahme und -verwertung und sichern somit Erträge ab.

Neben den positiven pflanzenbaulichen Eigenschaften in der Produktion liefern Biostimulanzien auch einen umwelt- und agrarpolitischen Beitrag. Denn es ist ein erklärtes Ziel der „Farm to Fork“-Strategie der Europäischen Kommission, Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit deutlich zu verringern. Hierfür muss die Effizienz der eingesetzten Nährstoffe verbessert werden – und genau hier können Biostimulanzien einen Beitrag für ein nachhaltiges und ausgewogenes Anbausystem bieten.

In der neuen europäischen Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009 werden Biostimulanzien erstmals als eigenständige Produktgruppe EU-weit einheitlich definiert. Bis zum Startschuss am 16. Juli 2022 sind viele Detailfragen noch zu klären. Industrie, Behörden und sonstige Institutionen arbeiten intensiv daran, unter anderem Nachweismethoden und Qualitätskriterien zu verabschieden und die notwendige, unabhängige Prüfung der Düngeprodukte (Konformitätsbewertung) sicherzustellen.

Damit die innovative Produktgruppe der Biostimulanzien in der Praxis genutzt werden kann, ist es umso wichtiger, klare und verlässliche Voraussetzungen für die künftige Vermarktung zu schaffen und diese damit dem Landwirt zugänglich zu machen.