Zum Hauptinhalt springen

Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen

Am 30. März 2021 ereignete sich in Alt Tellin (Mecklenburg-Vorpommern) eine Brandkatastrophe bisher nicht gekannten Ausmaßes. In einer der größten Schweinezuchtanlagen Europas brach am frühen Vormittag ein Brand aus, der beim Eintreffen der ersten Feuerwehr bereits fünf der insgesamt 18 in zwei Reihen dicht nebeneinander stehenden Ställe erfasst hatte.

Die Bekämpfung aus dem Inneren der betroffenen Stallgebäude musste schon bald aus Sicherheitsgründen aufgegeben werden. Feuerwehrleute berichteten davon, dass sich das Feuer in den langen, schmalen Gebäuden über die Zwischendecken rasend schnell ausbreitete. Lediglich etwa 1.300 Tiere konnten durch Mitarbeiter und Feuerwehrleute noch ins Freie getrieben werden.

Die Löschung von außen erwies sich aufgrund der Anordnung der Gebäude ebenfalls als unmöglich. Das Feuer konnte sich so rasch auf alle Ställe ausbreiten. Den freiwilligen Feuerwehren der umliegenden Dörfer blieb nichts anderes übrig, als den Gebäudekomplex kontrolliert abbrennen zu lassen. So konnte immerhin ein Übergreifen des Brandes auf die Futtersilos und die Biogasanlage verhindert werden. Am Ende fanden über 57.000 Sauen, Ferkel und Eber einen grausamen Tod. Zur Klärung der Brandursache richtete die Polizei eine Sonderermittlungsgruppe ein, ein Ergebnis der Ermittlungen wurde noch nicht bekannt gegeben.

Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, kündigte am 14. April in einer „Aktuellen Stunde“ im Landtag an, gemeinsam mit Brandenburg eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit dem Ziel, die Bundesregierung zur Verschärfung der Brandschutzanforderungen in Tierhaltungsanlagen zu bewegen.

Zudem sei er mit Eigentümer und Geschäftsführung der Ferkelproduktion in Alt Tellin übereingekommen, die Anlage in der bisherigen Form nicht wieder aufzubauen. Stattdessen solle ein „Stall der Zukunft 4.0 Modell Mecklenburg-Vorpommern“ mit bundesweiter Ausstrahlung entstehen. Unabhängig von möglichen rechtlichen Änderungen sollten die aktuellen Initiativen zur Entwicklung der „Ställe der Zukunft“, das heißt mehr am Tierwohl orientierter Haltungsformen, unbedingt dazu genutzt werden, auch Aspekte zum Umgang mit Havarien zu thematisieren.

Für jeden der Bestandteile eines erfolgversprechenden Brandschutzkonzeptes - Brandvermeidung, Brandmeldung, Brandbekämpfung und Evakuierung von Menschen und Tieren - existieren im Bereich von Tierhaltungsanlagen spezielle Herausforderungen und Chancen. Unbestreitbar ist jedoch, dass je nach Stalltyp, Bauart, Aufstallungsform und Bestandsgröße Unterschiede in den Möglichkeiten zur Bewältigung von Havarien, aber andererseits auch Unterschiede in der Gefährdung durch Havarien bestehen.

Für die Alarmierung existieren bereits technische Lösungen, die unter anderem im DLG-Merkblatt 422 - Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen – zusammengefasst sind. Das Merkblatt zeigt Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Nutztieren durch zu spätes Erkennen ausgefallener technischer Systeme auf. Rechtliche Anforderungen werden darin ebenso behandelt, wie die Stalltechnik, die notwendigen technischen Dokumentationen und die organisatorischen Vorsorgemaßnahmen. Es versteht sich als Ergänzung und Aktualisierung vorhandener Schriften der AEL und des Verbandes der Sachversicherer und ist hier

"Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen"

kostenlos abrufbar.