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EU-Fördermittel: Anteil für Öko-Regelungen steigt

Die Agrarministerkonferenz (AMK) als Gremium der deutschen Länderressorts hat sich Ende März darauf geeinigt, 25 Prozent der EU-Direktzahlungen für Ökoregelungen (Eco-Schemes) zu reservieren. „Hinzu kommt eine schrittweise ansteigende Umschichtung von den Direktzahlungen zu den Agrarumweltmaßnahmen in die 2. Säule“, rechnet das Online-Portal des Fachmagazins top agrar vor und zeichnet nachfolgendes Schema auf:   

  • 2023: 10 Prozent
  • 2024: 11 Prozent
  • 2025: 12,5 Prozent
  • 2026: 15 Prozent

Damit falle, so top agrar weiter, die Basisprämie ab 2023 voraussichtlich für alle Betriebe auf rund 140 Euro pro Hektar: „Für deren Erhalt sollen die Landwirte außerdem einen Anteil von 3 Prozent nichtproduktive Flächen als Brache oder 5 Prozent bei Anrechnung von Zwischenfrüchten einhalten.“

Laut top agrar will sich die AMK bei den Bedingungen für die Basisprämie an die Vorgaben aus Brüssel halten: „Mit den Öko-Regelungen in der 1. Säule und mit den Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule können sich die Landwirte künftig mehr Geld dazu verdienen.“ Über die Frage, welche Maßnahmen für die Öko-Regelungen in der 1. Säule zur Auswahl stehen, will die AMK nach Angaben des Fachmagazins „noch abschließend“ beraten.  

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hält sich im Nachgang zur AMK offen, ob sie sich in Gänze auf Bundesebene an den Beschluss der AMK halten wird, berichtet top agrar und zitiert die Ministerin:  "Ich strebe eine Kabinettsbefassung an und der der Ball liegt jetzt im BMU.“  

Ursprünglich bis Mittwoch dieser Woche wollten sich Klöckner und das Bundesumweltministerium (BMU) mit dem Bundeskabinett auf feste gesetzliche Regelungen für die GAP einigen, um diese dem Bundestag zu Abstimmung vorzulegen. Der Infodienst AGRA EUROPE meldete jedoch bereits am Montag: “Keine Kabinettsbefassung vor Ostern.“