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Nutztierhaltungsverordnung konkretisiert

Nachdem am 8. Februar 2021 die geänderte TierSchNutztV veröffentlicht wurde, sind nun auch die Ausführungshinweise dazu erarbeitet worden, die im Rahmen eines Handbuchs für Amtsveterinäre von den Tierschutzreferenten der Länder beschlossen wurden.* Das Friedrich-Löffler-Institut hat die Ausführungshinweise der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LA) am 12. März 2021 in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 4 (openagrar.de) veröffentlicht.

Im Handbuch wird beschrieben, wie die Amtsveterinäre die Vorgaben der TierSchNutztV vor Ort zu interpretieren und zu kontrollieren haben. Über einzelne Vorgaben und Auslegungen lässt sich sicher streiten. Dennoch existiert nun endlich eine Grundlage, die wieder ein wenig mehr Planungssicherheit schafft. Eine von der DLG koordinierte Expertengruppe hat der AG Tierschutz im Vorfeld Vorschläge zur fachlichen Umsetzung der TierSchNutztV unterbreitet und damit erreicht, dass einzelne Vorgaben, wie zum Beispiel die Aufteilung der Ferkelnestfläche in einen beheizten und einen nicht beheizten Teil, übernommen wurden.

Was die Bemessungsgrundlage der verfügbaren Liegefläche für die Saugferkel in der Abferkelbucht betrifft so gibt es allerdings noch weiteren Gesprächsbedarf. Denn die aktuellen Werte, die sich am mittleren Absetzgewicht und der mittleren Zahl abgesetzter Ferkel orientieren, können selbst bei Bewegungsbuchten mit 6,5 m² Grundfläche nicht ohne Weiteres eingehalten werden. Ziel der Vorgabe ist, allen Ferkeln ein gleichzeitiges, ungestörtes Ruhen zu ermöglichen. Der Boden muss in diesem Bereich geschlossen sein.

Neben dem verpflichtenden Einsatz von Nestbaumaterial, das allen Sauen ab dem 112. Trächtigkeitstag bis zur Geburt bereits heute angeboten werden muss, muss allen Schweinen ab dem 1. August auch „organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial“ zur Verfügung stehen. Das Material muss untersuchbar, bewegbar und in der Struktur veränderbar sein. Holz ist gemäß dieser Definition zwar weiter zulässig, allerdings muss es innerhalb weniger Tage zerkaut werden können und muss zudem auch die Vorgabe der Untersuchbarkeit erfüllen.

Die Änderungen für die Ferkelerzeugung haben sich zwar seit Längerem angedeutet, dennoch sind sie gravierend. Vor allem im Deckzentrum stehen in den kommenden Jahren Umbaumaßnahmen an, um auch in diesem Haltungsabschnitt die Gruppenhaltung ermöglichen zu können. Spätestens ab 2029 läuft die Übergangszeit aus. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Fixierung nur noch kurzzeitig, zum Beispiel zur Besamung möglich.

Sowohl für die Ferkelerzeugung wie auch für die Schweinemast wird die Strukturierung von Buchten zukünftig eine immer größere Rolle spielen. Der DLG-Ausschuss Schwein hat Umbaulösungen für die Ferkelaufzucht und die Schweinemast exemplarisch im DLG-Merkblatt 458 zusammengefasst. Dieses kann kostenlos von der DLG-Homepage heruntergeladen werden.

Schweinehaltende Betriebe sollten vor dem Hintergrund der bevorstehenden Änderungen aber auch den Blick auf das Gesamtkonzept richten. 2018 hat eine Arbeitsgruppe aus Experten der Landwirtschaftskammern und den Landesanstalten mit Unterstützung von KTBL und DLG bereits gesamtbetriebliche Haltungskonzepte für die Schweinemast erarbeitet und in einer Broschüre zusammengefasst, die über das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hier bezogen werden kann. In Ergänzung dazu wurden durch die Gruppe in den letzten zwei Jahren gesamtbetriebliche Haltungskonzepte für die Ferkelerzeugung erarbeitet, die demnächst ebenfalls veröffentlicht werden. Darin werden dann Neu- und Umbaukonzepte gezeigt und bewertet, die die neuen Haltungsvorgaben bereits berücksichtigen.

* Hintergrund:

Im Mai 2019 bat das BMEL für seinen Referentenentwurf zur Aktualisierung der TSNHV um fachliche Stellungnahmen. Im November 2019 legte dann die Bundesregierung dem Bundesrat den aus dem Referentenentwurf und den fachlichen Stellungnahmen erarbeiteten Verordnungsentwurf vor. Erst im Juli und im September 2020 hatte der Bundesrat die letzten Beschlüsse zur Änderung der TSNHV gefunden.

Nachdem auch die EU den Änderungsvorschlägen zugestimmt hatte, wurde im Januar 2021 die Verordnung zur Änderung der TSNHV veröffentlicht. Kurz darauf, im Februar 2021 wurde dann die geänderte TSNHV veröffentlicht, womit sie dann auch rechtlich in Wirkung trat.

Im März 2021 wurden dann die sogenannten Ausführungshinweise Teil Schwein, als Ergänzung zum Handbuch Tierschutzüberwachung auf der Internetseite des FLI veröffentlicht.

Am 01. August 2021 wird eine nochmals geänderte TSNHV veröffentlicht, und damit rechtlich verbindlich. Erstmalig werden dann nicht nur die Vorgaben zum Beschäftigungsmaterial und zur tagesrationierten Fütterung geändert, sondern sind dann auch die neuen Vorgaben mit sofortiger Wirkung für alle Schweine in der Nutztierhaltung verbindlich.