Zum Hauptinhalt springen

Neues Merkblatt: Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen in Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) männliche Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Von da an stehen den Ferkelerzeugern die folgenden zugelassenen Verfahren zur Auswahl:

  • Jungebermast,
  • Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die
  • chirurgische Kastration unter Narkose.

Neben der Injektionsnarkose mit Ketamin/Azaperon durch den Tierarzt, besteht für Landwirte nach bestandener Sachkundeschulung im Rahmen der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) die Möglichkeit, Ferkel bis zum 7. Lebenstag selbständig mittels Inhalationsnarkose mit Isofluran zu kastrieren.

Isofluran ist eine halogenierte Ether-Verbindung, die unter Normalbedingungen flüssig ist, aber an der Luft schnell verdunstet. Es ist ein verschreibungspflichtiges Inhalationsanästhetikum, welches im November 2018 die Zulassung für die Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration bekam (Isofluran Baxter vet. 1.000 mg/g).

Es wird in einem Narkosegerät (Inhalationsgerät) mittels Verdampfer in einen gasförmigen Zustand versetzt und führt bei Ferkeln in einer fünfprozentigen Konzentration durch Einatmen in etwa 70 bis 90 Sekunden zum vollständigen Verlust des Bewusstseins. Isofluran hat keine eigene schmerzstillende oder schmerzausschaltende Wirkung. Deshalb ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 30 Minuten vor der geplanten Inhalationsnarkose ein Schmerzmittel (Meloxicam) intramuskulär verabreicht wird.

Das DLG-Merkblatt 454 soll als Hilfestellung für AnwenderInnen der Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Optimierung der Arbeitsabläufe dienen und Anwendertipps aus Praxiserhebungen anschaulich darstellen. Die im Merkblatt beschriebenen Erfahrungen und Abbildungen stammen aus zwei BLE-geförderten Projekten, bei denen die Praxistauglichkeit der Injektionsnarkose sowie der Inhalationsnarkose im Vordergrund standen.

Die Untersuchungen wurden sowohl auf konventionellen wie auch auf ökologisch wirtschaftenden Betrieben in Hessen und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Partner in den beiden Verbundprojekten waren das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), die Universität Gießen, die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie die DLG.

Die DLG-Akademie bietet am 26. Juni 2020 ein Webinar an, in dem die auf dem Markt verfügbaren und zertifizierten Geräte zur Isoflurannarkose ausführlich vorgestellt werden.

Jetzt anmelden zum Webinar!

Ein weiteres DLG-Merkblatt 453 zur Ferkelkastration unter Injektionsnarkose ist ebenfalls vor kurzem erscheinen. Beide Merkblätter sind im Rahmen der Projekte „Praxiserprobungen der chirurgischen Kastration von Ferkeln unter Betäubung mittels Procain, Isofluran und Ketamin/Azaperon und postoperativer Schmerzausschaltung (PraxiKaPIK/A)/Förderkennzeichen 2817MDT104“ und „Praxisgerechte Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung in der ökologischen Ferkelerzeugung/Förderkennzeichen 2817MDT101“, gefördert und im Rahmen des Modell- und Demonstrationsvorhabens Tierschutz im Bereich Wissen – Dialog – Praxis mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entstanden.