Startschuss für die Prüfung der Isofluran-Narkosegeräte
Zum Jahresende 2020 läuft die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration aus. Wo aufgrund spezifischer Vermarktungsstrukturen auf die Kastration nicht verzichtet werden kann, müssen sich Ferkelerzeuger für eines der beiden Betäubungsverfahren entscheiden, entweder für die Injektions- oder für die Inhalationsnarkose.
Da die notwendige Anwesenheit eines Tierarztes diese Verfahren verteuert, entschied sich die Bunderegierung dazu, die Durchführung der Inhalationsnarkose mit Isofluran künftig auch den Landwirten selbst zu gestatten - allerdings unter Auflagen: Landwirte beziehungsweise ihre Mitarbeiter müssen einen Sachkundelehrgang besuchen und nach einer Übungsphase eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Der Bundesratsentscheid dazu fiel bereits im September 2019, die Einspruchsfrist im EU-Notifizierungsverfahren endete am 31. Dezember 2019. Am 8. Januar 2020 schließlich wurde die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung, kurz FerkBetSachkV, veröffentlicht.
Damit die Sachkundelehrgänge jetzt zeitnah starten können, fehlen nur noch die zertifizierten Isofluran-Narkosegeräte für die praktische Unterweisung. Um den Umstieg auf die Inhalationsnarkose zu erleichtern, wird die Bundesregierung die Anschaffung geprüfter und zertifizierter Narkosegeräte mit 60 Prozent des Anschaffungswertes, jedoch maximal 5.000 Euro pro Ferkelerzeugerbetrieb fördern. Insgesamt stehen in diesem Jahr 20 Mio. Euro, entsprechend einem Gegenwert von 4.000 geförderten Narkosegeräten zur Verfügung.
Gestern nun, am 30. Januar 2020, wurde die Förderrichtlinie veröffentlicht. Interessierte Ferkelerzeugerbetriebe können ab jetzt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Förderantrag stellen. Das Antragsverfahren ist zweistufig: In Stufe 1 muss der Antragsteller seine Teilnahme an der Fördermaßnahme beantragen und dabei den Nachweis erbringen, dass er als Ferkelerzeuger förderberechtigt ist. Wird dies positiv beschieden, kann ein Isofluran-Narkosegerät bestellt und in Stufe 2 bis zum 1. September 2020 anhand des Kaufbelegs die Auszahlung der Fördersumme beantragt werden. Bis zum Jahresende erfolgt dann die Auszahlung der Fördergelder.
Somit ist der Anreiz für die Anbieter von Isofluran-Narkosegeräten groß, die Prüfung und Zertifizierung ihrer Geräte schnellstmöglich abzuschließen. Denn gefördert wird ein Gerät nur dann, wenn Funktionssicherheit, Arbeits- und Tierschutzkriterien nachweislich erfüllt worden sind. Der Faktor Zeit spielt also für den Verkauf der Geräte innerhalb des limitierten Zeitraums bis September 2020 eine wichtige Rolle.
Seit dieser Woche laufen nun die ersten Prüfungen an Isofluran-Narkosegeräten, die vom Testzentrum Technik und Betriebsmittel der DLG im Auftrag der Gerätehersteller durchgeführt werden. Das Prüfprogramm dafür entwickelten die DLG-Prüfingenieure gemeinsam mit dem Referat Tierschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Tierärzten. Bei den Aspekten des Arbeitsschutzes wurde zusätzlich die Expertise der SVLFG eingeholt.
Die Prüfungen finden in Praxisbetrieben und im Prüflabor der DLG statt. Ein wesentlicher Themenkomplex befasst sich mit Aspekten der Tiergerechtheit und des Tierschutzes: Ist das Narkosegerät so gestaltet, dass die Ferkel schonend eingelegt und fixiert werden können? Wird das Isofluran zuverlässig dosiert und ist eine sichere Betäubung der Ferkel gewährleistet, auch bei unterschiedlichen Umgebungstemperaturen? Welche Überwachungsfunktionen besitzt das Gerät? Und nicht zuletzt: Wie gut und mit welchem Aufwand lässt sich zur Gewährleistung der Biosicherheit das Gerät reinigen und desinfizieren?
Der zweite, für viele Landwirte wichtige Themenkomplex befasst sich mit der Arbeitsplatzsicherheit. Gibt es Isofluranverluste am Gerät, die die Atemluft und damit die Gesundheit belasten? Wird Restgas zuverlässig abgesaugt und vom Aktivkohlefilter aufgefangen? Arbeitsplatzmessungen sollen belegen, dass nicht mehr als 15 mg Isofluran nach mehreren Stunden Kastrationsarbeit mit dem Gerät pro m³ Luft detektierbar sind.
Diese 15 mg/m³ entsprechen dem geringsten definierten Grenzwert für Isofluran weltweit, sodass hier – solange ein MAK-Wert für Deutschland nicht definiert ist - ein sehr hohes Schutzniveau angesetzt wird. Zum Vergleich: In der Schweiz, wo die Isoflurannarkose schon seit über zehn Jahren praktiziert wird, gilt ein Grenzwert von 77 mg/m³ Luft.
Weitere Fragestellungen in der DLG-Prüfung beschäftigen sich unter anderem mit der ergonomischen Gestaltung des Narkosegerätes, der Handhabung der Ferkel insbesondere beim Einlegen und Fixieren in den Narkosestationen, mit wichtigen Geräteanzeigen, -aufzeichnungen und Warnsignalen sowie mit den notwendigen Kontroll- und Wartungsarbeiten. Auch das Servicekonzept des Geräteanbieters und die Betriebsanleitung des Narkosegerätes werden einer Begutachtung unterzogen.
- Das vollständige DLG-Prüfprogramm für Isofluran-Narkosegeräte ist auf der DLG-Homepage als PDF abrufbar.
- Die Förderrichtliniefinden Sie hier.
- Die Förderunterlagen werden unter www.ble.de/ferkelnarkose veröffentlicht.