Lockpreise für Fleisch: BMEL prüft Verbot
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will dem Handel künftig besonders günstige Lockvogelangebote für Fleisch verbieten, meldet diese Woche topagrar.com. Das Online-Portal zitiert aus einem Brief von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
„Ich bin der Auffassung, dass hier ausreichende Gründe vorliegen, ein solches Werbeverbot zu rechtfertigen“, schreibt Klöckner demnach an ihre Kabinettskollegin. Ein solches Verbot sei „sicherlich geeignet und auch erforderlich“, um reißerische Werbung für Fleisch als Lockvogelangebot zu unterbinden, zitiert topagrar das Schreiben.
Klöckner vergleiche in dem Brief die Situation mit dem Verbot des Anbietens von Waren unter Einstandspreis, dass die Bundesregierung 2007 eingeführt habe. Auch damals hätte es einen Konkurrenzkampf der großen Handelsunternehmen mit einem zum Teil ruinösen Preiswettbewerb gegeben, argumentiere Klöckner. Auch damals habe der Gesetzgeber in die Preisgestaltung bei Lebensmitteln und damit in den freien Wettbewerb eingegriffen, um höhere politische Ziele zu erreichen. 13 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes habe die ethische Debatte um Lebensmittel und um Fleisch im Besonderen „noch einmal eine ganz andere Dimension“, so Klöckner laut topagrar.
Die Landwirtschaftsministerin schlage, so topagrar, in dem Brief der Justizministerin vor, das Werbeverbot für Fleischpreise im "Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb" (UWG) unter zu bringen und füge gleich einen konkreten Formulierungsvorschlag an. Der von dem Online-Medium als „Formulierungshilfe“ bezeichnete Passus laute wie folgt: "In der Kommunikation für Werbe- und Marketingzwecke des Einzelhandels gegenüber dem Verbraucher gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist eine Preisangabe für Fleisch im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 853/2004 verboten.“
Klöckner betone in ihrem Brief, dass sie damit auch die Wertschätzung für das Lebensmittel Fleisch erhöhen wolle. „Es wäre ein wichtiger Beitrag zur Neuausrichtung der Tierhaltung, Fleischverarbeitung und Fleischvermarktung in Deutschland“, heiße es dazu in dem kabinettsinternen Brief. Klöckner thematisiert demnach auch „die Debatten um die Borchert-Vorschläge zum Umbau der Tierhaltung mit Tierwohlkennzeichen und Tierwohlabgabe und das von der Bundesregierung vorgelegte Werkvertragverbot für die Fleischindustrie“.
Der Unterstützung aus dem Bundestag ist sich Klöckner dabei wohl sicher, urteilt topagrar. Es gebe im parlamentarischen Raum Bereitschaft, den Weg eines Preiswerbeverbotes zu gehen, schreibe sie an Lambrecht. Damit knüpfe Klöckner wohl daran an, dass Politiker unterschiedlicher Fraktionen insbesondere in den sozialen Medien mittlerweile regelmäßig Supermarktprospekte mit billiger Fleischwerbung posten. Im Mai habe bereits Unions-Fraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) ein solches Werbeverbot gefordert. Sein Fraktionskollege Max Straubinger (CSU) äußere sich nun aber auf Klöckners Vorschlag empört: Ein Werbeverbot würde bedeuten, dass Fleisch mit Tabak gleichgestellt werde, zitiert top agrar die Tageszeitung Münchner Merkur.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiere Klöckners Vorhaben scharf, meldet topagrar weiter und zitiert wiederum das Fachmedium „Lebensmittelzeitung“. Dem Blatt gegenüber habe HDE-Präsident Josef Sanktjohannser das Werbeverbot als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet. Klöckners Pläne würden den „Wettbewerb erheblich beschränken“. Weder die Lebensmittelsicherheit, die Tierhaltung, noch die Wertschätzung der Verbraucher gegenüber Fleisch würden nach Sanktjohannsers Auffassung so verbessert.