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CO2-Steuer auf Fleisch

Martin Banse sagt, sinnvollerweise auf Verbraucher- statt auf Produzentenebene

Die Minderung der globalen Emissionen von Treibhausgasen (THG) ist langfristig ohne die Minderung der Emissionen aus der Landwirtschaft nicht möglich. Aus Sicht der Wissenschaft ist die Preissetzung auf THG-Emissionen die Maßnahme erster Wahl, dadurch können Emissionen am effektivsten vermieden werden. Allerdings sollte eine solche Preissetzung am besten weltweit und für alle THG-Emissionen eingeführt werden, eine Option, die derzeit als wohl nicht realisierbar erscheint.

So müssen die ambitionierten Ziele zur Minderung der THG-Emissionen wohl durch die Nutzung anderer Politikinstrumente erreicht werden. Wie eine Preissetzung auf agrarrelevante THG-Emissionen beitragen kann, unsere ehrgeizigen Minderungsziele zu erreichen, untersucht eine Studie des Thünen-Instituts für Marktanalyse. In verschiedenen Szenarien werden die Wirkungen einer CO2-Steuer auf die Produktion und die Ausbringung synthetischer Düngemittel und einer CO2-Verbrauchersteuer auf Milchprodukte und Rindfleisch geschätzt.

Die Analyse der Einführung der CO2-Steuer auf spezifische Emissionen in der EU zeigt, dass alle Optionen das Potential zur Emissionsminderung haben. Die größte Emissionseinsparung findet mit der Einführung der CO2-Verbrauchersteuer auf Rindfleisch und Milcherzeugnisse statt. Die Einführung einer CO2-Steuer ausschließlich auf synthetische Düngemittel hätte ein deutlich geringeres Potenzial, agrarrelevante THG-Emissionen zu mindern. Die größere Wirkung der CO2-Verbrauchersteuer gegenüber der CO2-Steuer auf synthetische Düngemittel liegt vor allem daran, dass mit ihr ein deutlich größerer Umfang von THG-Emissionen adressiert wird.

Bezüglich der Belastung heimischer Produzenten zeigt die Analyse, dass eine CO2-Steuer auf synthetische Düngemittel besonders negativ auf den Düngemittelsektor wirkt, aber nur geringe negative Auswirkungen auf die Produktion pflanzlicher Erzeugnisse hat. Die CO2-Verbrauchersteuer hat leichte negative Wirkungen auf die Produktion tierischer Erzeugnisse. Eine CO2-Verbrauchssteuer ist aber durch zwei wichtige Vorteile gekennzeichnet:

  1. Da sowohl heimische als auch importierte Produkte mit der CO2-Steuer belegt sind, entfällt das Problem der Wettbewerbsverzerrung einer Diskriminierung ausschließlich heimischer Produzenten.
  2. Die Steuerlast verteilt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette, auf die eigentlichen Erzeuger und auf die Produzenten aus vorgelagerten Sektoren.

Somit erscheint eine CO2-Verbrauchssteuer wirkungsvoller und vorteilhafter zu sein. Wichtig ist aber zu beachten, dass sie nur bedingt zur Minderung produktionsbedingter THG-Emissionen im Inland führt, da ein Teil der Emissionseinsparungen auch im Ausland stattfindet.

Die Einführung einer CO2-Steuer kann jedoch nur ein Element der Politik zur Minderung der agrarrelevanten THG-Emissionen sein und muss in ein Gesamtkonzept integriert werden, das unter anderen die landwirtschaftlicher Nutzung von Mooren, Maßnahmen zur Effizienzverbesserung der Stickstoffdüngung, Minderung der Tierbestände, Fütterungsmaßnahmen oder Wirtschaftsdüngermanagement einschließt.

Hier der Link zur Studie „Preissetzung auf agrarrelevante THG-Emissionen auf der Produktions- vs. Konsumseite: Was bringt mehr?“, erschienen in der Schriftenreihe der Rentenbank, Band 35: Herausforderung Klimawandel: Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Anpassungsstrategien