Vor Neuauflage: Positivliste Einzelfuttermittel
Die mit Futtermittelexperten aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzte Normenkommission im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft hat nach sorgfältiger fachlicher Diskussion wieder neue Einzelfuttermittel in die Positivliste aufgenommen. Darüber hinaus hat sie die in den nächsten Wochen geplante Veröffentlichung der aktualisierten 13. Auflage der Positivliste für Einzelfuttermittel redaktionell endbesprochen. Diese ist demnächst unter www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/tierhaltung/positivliste-fuer-einzelfuttermittel abrufbar.
Die Normenkommission bewertet und entscheidet über Anträge zur Aufnahme in die deutsche Positivliste für Einzelfuttermittel. Anträge von Futtermittelherstellern auf Aufnahme in die Positivliste werden im Gegensatz zum EU-Katalog einer unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung hinsichtlich der verwendeten Rohstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe sowie des Herstellungsprozesses unterzogen.
Zur Beurteilung eines vorgestellten Produktes als zur Nutztierernährung geeignet, prüft die Normenkommission sehr intensiv die kritischen Kontrollpunkte im Verfahren. Das Einzelfuttermittel wird anhand der Antragsunterlagen auf Unbedenklichkeit, insbesondere auf chemische Verunreinigungen, Rückstände von Verarbeitungshilfsstoffen sowie sonstige unerwünschte Stoffe geprüft.
Grundlage der Beurteilung ist unter anderem die Vorlage eines umfassenden HACCP-Konzeptes mit den sich daraus ergebenden Analysenergebnissen und sonstigen Nachweisen inklusive der Beherrschungsmaßnahmen der CCP`s.
Im Rahmen der Risikobewertung wird zudem festgelegt, ob ein Datenblatt notwendig ist. Weiter legt das Gremium ein besonderes Augenmerk auf den Futterwert und den eigentlichen Einsatzzweck.