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Direktzahlungen: EU-Rechnungshof macht Druck

Der Europäische Rechnungshof zweifelt an Statistiken zu den landwirtschaftlichen Einkommen.  Diese berücksichtigten nicht mögliche Einkünfte außerhalb der Landwirtschaft.  Das sei aber notwendig, um die Direktzahlungen zu rechtfertigen.

Zwar anerkennt die in Luxemburg ansässige Zentrale des EU-Rechnungshofs, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach den Kommissionsvorschlägen künftig stärker an Umwelt- und Klimazielen ausgerichtet werden soll. Doch das reicht nach Ansicht der Finanzkontrolleure nicht aus.

Die diskutierte Kappungsgrenze für die Direktzahlungen ist demnach nur der Anfang, um die Mittel der ersten Säule der GAP deutlicher in die zweite Säule umzuschichten.  Der Rechnungshof kritisiert, dass es mit den derzeitigen Instrumenten nicht möglich sei, wie geplant 40 Prozent der Direktzahlungen an unmittelbare Umweltmaßnahmen zu knüpfen.

Auch die Subsidiarität steht in der Kritik: Der Rechnungshof befürchtet, dass die Mitgliedstaaten zu niederschwellige Umweltvorgaben mit den Fördermitteln verbinden.  Das Gleiche gelte für die Budget-Kontrolle. Wenn, entsprechend der Reformvorschläge, künftig Agenturen auf nationaler Ebene allein verantwortlich seien, schwäche das die Etathoheit der EU-Kommission.