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Nährstoffmanagement und Tierwohl - ein Konflikt?

Mit der Frage, ob das Spannungsfeld von Nährstoffmanagement im Zeichen der Düngeverordnungsnovelle auf der einen und steigenden Tierwohlanforderungen auf der anderen Seite zu einem Zielkonflikt in der Praxis führt, beschäftigte sich der Arbeitskreis „Schwein“ im Rahmen der Unternehmertage der DLG  am 5. und 6. September 2017 in Würzburg.

Martin Schäffler von der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern (LfL Grub) stellte in seinem Impulsvortrag die Auswirkungen von Düngung und Ertrag auf den Futterwert des erzeugten Futtergetreides dar und erläuterte, dass eine Ausrichtung des Getreidebaus auf Futterwert und Umweltwirkung im Veredelungsbetrieb vorteilhaft sein kann. Basis seiner Berechnungen war das jährliche LfL-Getreidemonitoring für Winterweizen.

Ein hoher Rohproteingehalt stellte hier nicht gleichzeitig auch einen hohen Futterwert für die Schweinefütterung dar. Insbesondere wenn man die Auswirkung des Rohprotein- beziehungsweise Aminosäurengehalts auf sowohl Fütterung als auch auf Nährstoffausscheidungen, Gülleausbringung und die dafür benötigten Flächen sowie die Stoffstrombilanzen betrachtet. Futtergetreide mit geringerem Rohproteingehalt von circa zehn Prozent kann hier in Bezug auf einen geringeren Flächenbedarf und eine Entlastung der Stickstoffbilanz vorteilhaft sein.

Stefan Klaus, Sauenhalter in Nutteln (Niedersachsen) zeigte in seinem Impulsvortrag zum Nährstoffmanagement in der Schweinehaltung auf, dass eine Abgabe von Gülle auch in weiter entferntere Regionen durchaus möglich und sinnhaft sein kann. Er gibt über 400 Lkw-Ladungen Gülle pro Jahr ab und machte klar, dass die neue Düngeverordnung sowohl den Betrieb als auch vor- und nachgelagerte Firmen vor große Herausforderungen stellt.

Zwar kann über eine enge Zusammenarbeit zwischen Abgeber, Transporteur und Aufnehmer mit dem Produkt Gülle eine gezielte Düngung erfolgen und diese einen Teil der Mineraldünger ersetzen sowie den Humushaushalt des Bodens verbessern, es sei aber die Aufgabe des abgebenden Betriebs, seine Gülle attraktiv zu machen – zum Beispiel durch möglichst genaue Analysen und Nährstoffgehalte sowie abgegebene Mengen. Außerdem müssen sowohl am Abgabe- als auch am Aufnahmeort entsprechende Lagermöglichkeiten vorhanden sein, damit zum richtigen Zeitpunkt auch eine ausreichende Menge zur Verfügung stehen kann.

Josef Gelb, Schweinehalter aus Merching (Bayern) stellte seinen neu errichteten Tierwohlstall vor. Er setzt auf eine Kombination aus Offenstallhaltung, Außenfütterung auch im Winter und Stroheinstreu. Für diese hat er sich – trotz der circa 40 Prozent höheren Baukosten – letztlich entschieden, weil er neben verbessertem Tierwohl auch langfristig eine regionale Vermarktung über Metzgereien anstrebt und somit auch die Ansprüche der Verbraucher befriedigen kann, die Tiere auf Stroh sehen wollen. Allerdings machte Gelb auch deutlich, dass es beim Aufbau dieses Vermarktungsweges durchaus noch Schwierigkeiten zu überwinden gibt.

In der Abschlussdiskussion konkretisierte Dr. Frank Lorenz von der LUFA Nordwest in Oldenburg noch einige Punkte aus seinem Plenarvortrag. Er stellte heraus, dass in der Umsetzung der aktuellen Düngeverordnung, genauer im Bewertungssystem, noch einige Dinge unklar sind. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Mäster beziehungsweise Betriebe mit sehr kleinen Eigenflächen, die Gülle abgeben müssen.

Alle vier Diskutanten auf dem Podium waren sich darüber einig, dass die Themen Tierwohl sowie Umwelt und Emissionen gleichberechtigt nebeneinander weiterentwickelt werden müssen und können. Sie bedauerten, dass es hier Unterschiede in der Handhabung zwischen den Bundesländern gibt.

Für DLG-Mitglieder stehen die Tagungsunterlagen zum Download zur Verfügung.