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Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose: Wie optimiere ich meinen Arbeitsablauf?

DLG-Merkblatt 454

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DLG-Merkblatt 454

2. Auflage, Stand: 11/2021

Autoren:

  • Dr. Astrid van Asten, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • Susanne Gäckler, DLG-Fachzentrum Landwirtschaft
  • Sven Häuser, DLG-Fachzentrum Landwirtschaft
  • Sabine Heckmann, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, LLH
  • Josef Kühling, JLU Gießen
  • Dr. Christian Lambertz, FiBL Deutschland e.V.
  • Arlinda Richter, JLU Gießen
  • Dr. Alexandra Riethmüller, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG
  • Beate Streuff, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Förderhinweis

Das Merkblatt ist im Rahmen der beiden Projekte „Praxiserprobungen der chirurgischen Kastration von Ferkeln unter Betäubung mittels Procain, Isofluran und Ketamin/Azaperon und postoperativer Schmerzausschaltung (PraxiKaPIK/A)/Förderkennzeichen 2817MDT104“ und „Praxisgerechte Ferkelkastration unter Betäubung und postoperativer Schmerzbehandlung in der ökologischen Ferkelerzeugung/Förderkennzeichen 2817MDT101“, gefördert und im Rahmen des Modell- und Demonstrationsvorhabens Tierschutz im Bereich Wissen – Dialog – Praxis mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entstanden.

1. Einleitung

Seit dem 01. 01. 2021 dürfen in Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) männliche Ferkel nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden.  Aktuell stehen den Ferkelerzeugern zur Aufzucht die folgenden Verfahren zur Auswahl: die Jungebermast, die Jung­eber­mast mit Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die chirurgische Kastration unter Schmerz­ausschaltung, die nach derzeitigem Wissensstand eine Vollnarkose voraussetzt. Neben der Injektionsnarkose mit Ketamin/Azaperon durch den Tierarzt, besteht für Landwirte nach bestandener Sachkundeschulung im Rahmen der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) die Möglichkeit, Ferkel bis zum 7. Lebenstag selbständig mittels Inhalationsnarkose mit Isofluran zu kastrieren. Isofluran ist eine halogenierte Ether-Verbindung, die unter Normalbedingungen flüssig ist, aber an der Luft schnell verdunstet. Es ist ein verschreibungspflichtiges Inhalationsanästhetikum, welches im November 2018 die Zulassung für die Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration bekam (Isofluran Baxter vet. 1.000 mg/g).

Es wird in einem Narkosegerät (Inhalationsgerät) mittels Verdampfer in einen gasförmigen Zustand versetzt und führt bei Ferkeln in einer fünfprozentigen Konzentration durch Einatmen in etwa 70 bis 90 Sekunden zum vollständigen Verlust des Bewusstseins. Isofluran hat keine eigene schmerzstillende oder schmerzausschaltende Wirkung. Deshalb ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 30 Minuten vor der geplanten Inhalationsnarkose ein Schmerzmittel (Meloxicam) intramuskulär verabreicht wird.

Dieses Merkblatt soll als Hilfestellung für AnwenderInnen der Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Optimierung der Arbeitsabläufe – auch aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – dienen und Anwendertipps aus Praxiserhebungen anschaulich darstellen.

2. Verfahrensablauf bei der Inhalationsnarkose

Für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Kastration ist die Wahl des geeigneten Kastrationsalters entscheidend. Der ideale Zeitpunkt liegt zwischen dem 4. und 7. Lebenstag mit einem Mindestgewicht von 1 kg.

Zu Beginn eines jeden Kastrationstermins werden die Ferkel von der Muttersau separiert und die Männlichen aussortiert. Schwache und kranke Tiere werden von der Kastration zunächst ausgeschlossen und zu einem späteren Zeitpunkt kastriert. Ebenso müssen Ferkel mit anatomischen Anomalien, wie z. B. Binnen- und Brucheber, gesondert durch den Tierarzt behandelt werden. Nach Aufbau und Inbetriebnahme des Inhalationsgerätes an einem gut belüfteten Ort werden die männlichen Ferkel wurfweise markiert. Danach werden die Ferkel in einem geeigneten Transportbehälter, in dem sie sich keine Verletzungen zuziehen können und der mit einer saugfähigen und rutschfesten Unterlage ausgestattet ist, zum Inhalationsgerät transportiert. Bei der Inbetriebnahme der meisten Geräte muss eine Aufwärmzeit, die je nach Gerätetyp durch eine Kontrollleuchte angezeigt wird, berücksichtigt werden, um die erforderliche Isoflurankonzentration von 5 Volumenprozent sicher zu stellen. Mindestens 30 Minuten vor der Kastration muss den Ferkeln das Schmerzmittel Meloxicam verabreicht werden, welches Schmerzen während bzw. Schmerzen, Schwellungen und Entzündungen nach der Operation lindert. Während der Wartezeiten ist auf eine gezielte Wärmezufuhr zu achten, damit für die Ferkel eine gute Thermoregulierung sichergestellt ist.

Für die Kastration werden die Ferkel im Narkosegerät fixiert. Dabei ist besonders auf den optimalen Sitz der Atemmaske zu achten. Nach der Anflutungszeit des Gases von 70 – 90 Sekunden muss mittels Zwischen-/Afterklauenreflex überprüft werden, ob die Narkosetiefe ausreichend ist. Gegebenenfalls muss die Narkosedauer verlängert werden, was bei einigen Geräten per Knopfdruck möglich ist.

Die Kastration erfolgt in folgenden Schritten: 

  1. Mit einem Skalpell werden zwei kleine Schnitte (ca. 1,5 cm) längs der Hodenachse gesetzt. 
  2. Dann werden die Hoden durch manuellen Druck aus dem Hodensack durch die Wunden vorgelagert. 
  3. Mit einem Emaskulator werden die Samenstränge durchtrennt, dieser verbleibt dann noch kurz auf den Samensträngen, um durch das Quetschen die Gefäße effektiv zu verschließen und somit etwaige Nachblutungen zu verhindern. Bei Verwendung eines Skalpells besteht die Gefahr erhöhter Nachblutungen. 
  4. Für die Desinfektion empfiehlt sich die 2-Becher-Methode anzuwenden, d. h., dass ein Becher mit Wasser zur Reinigung gefüllt ist und einer mit Desinfektionslösung. Skalpell und Emaskulator werden zunächst im Wasser gereinigt und anschließend in der Desinfektionslösung desinfiziert. Dadurch wird die Gefahr der Keimverschleppung verringert.
  5. Anschließend wird die Kastrationswunde mit einem Wundspray versorgt und das Ferkel zurück in den Transportbehälter gelegt.

Die Aufwachphase verläuft recht zügig, so dass die Ferkel relativ schnell bei vollständig geöffneten Augen, sicherem Stehvermögen, guter Orientierung sowie kontrollierten Bewegungen zur Muttersau zurückgesetzt werden können. Eine gewisse Schlappheit und Müdigkeit kann jedoch über den gesamten Tag andauern und erfordert eine regelmäßige Nachkontrolle der kastrierten Ferkel. Ungeachtet dessen haben die Ferkel in der Regel den Vorteil trotz Narkose keine Mahlzeit zu verpassen.

Aus Gesundheitsschutzgründen sollten die Ferkel nach der Kastration zum Abatmen des Isoflurans noch ca. 30 Sekunden im Gerät verbleiben. Danach sind die aus der Narkose erwachten Ferkel zügig aus dem direkten Arbeitsbereich an einen gut durchlüfteten Ort zu bringen, um eine weitere Isoflurananreicherung z. B. in den Transportbehältern und der Umgebungsluft zu vermeiden. Grundsätzlich muss auf eine erhöhte (3 – 5-fache) Luftwechselrate am Ort der Kastration geachtet werden. Das Befüllen des Verdampfers mit dem flüssigen Isofluran sollte daher vorzugsweise im geschlossenen System stattfinden. Erfolgt die Befüllung mit Hilfe eines Adapters, so ist dies an einem gut durchlüfteten Ort durchzuführen. Auf einen rechtzeitigen Austausch der Aktivkohle- und Luftfilter muss geachtet werden. Hierzu sind die Anzeigen des Gerätes zu beachten. Die SVLFG stellt auf ihrer Webseite weitere Informationen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ferkelkastration zur Verfügung (www.svlfg.de/ferkelkastration ), unter anderem eine Muster-Betriebsanweisung „Isofluran“ in mehreren Sprachen.

Nach der Anwendung müssen die Geräte gereinigt und mit einem geeigneten, materialverträglichen Mittel desinfiziert werden. Bestimmte Geräteteile, wie z. B. der Kompressor oder offen liegende Kabel und Schläuche sind schwierig zu reinigen und desinfizieren. Deshalb wird von einem überbetrieblichen Einsatz der Narkosegeräte abgeraten. 

Grundsätzlich sollten nur DLG-zertifizierte Geräte, die ihre Funktionalität hinsichtlich Tier-, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz unter Beweis gestellt haben, verwendet werden. Auf die LSV-Information T10 „Auswahl und Betrieb von Isofluran-Narkosegeräten zur Betäubung von Ferkeln vor der Kastration“ wird verwiesen. Eine Übersicht der zertifizierten Geräte finden Sie auf Seite 16. Die Wartungsintervalle laut Angaben des Herstellers sind zu berücksichtigen, um die Betriebssicherheit auf Dauer zu gewährleisten. Bei Auftreten von wiederholten Narkosezwischenfällen muss das Narkosegerät vom Herstellerservice überprüft werden. Mögliche Fehler können ein mangelhafter Gasfluss, undichte oder dichtgesetzte Leitungen, defekte Sensoren etc. sein. Wesentliche Fehler werden durch die Überwachungsfunktionen der zertifizierten Narkosegeräte erkannt und angezeigt.

3. Checkliste zur Arbeitsplatzvorbereitung

  • Wärmequellen einschalten
  • Isoflurannarkosegerät einschalten und auf Funktionsfähigkeit überprüfen
  • Gasführende Leitungen und Verbindungen auf ordnungsgemäßen Zustand kontrollieren
  • Stolperstellen vermeiden
  • Aktivkohlefilter zum Austausch bereithalten
  • gereinigte und desinfizierte Behälter (möglichst fahrbare Behälter oder Transportwagen) zum Transport der Ferkel (z. B. Speissfässer oder andere – Transportkisten/Behälter ohne scharfe Ecken und Kanten mit rutschfesten, saugfähigen Unterlagen)
  • Raumthermometer, Rektalthermometer, (evtl. Infrarot-Ohrthermometer)
  • Isofluran bei Raumtemperatur
  • Schmerzmittel (Meloxicam)
  • Spritzen und Kanülen 
  • Einmalskalpelle oder einen Skalpellgriff mit Wechselklingen
  • Emaskulator
  • Behälter mit Wasser zur Klingenreinigung und Desinfektionslösung zur Klingendesinfektion 
  • Wundspray 
  • Abfallbehälter für Hoden
  • Kanülenabwurfbehälter für gebrauchte Kanülen und Klingen oder Einmalskalpelle
  • Desinfektionsspray (zur Oberflächen-und Gerätedesinfektion) 
  • Einmalhandschuhe 
  • Verbandskasten
  • Atemschutzmaske mit AX-Filter für den Havariefall bereit halten

4. Managementhinweise

Ferkelverluste vermeiden durch 
  • Optimale Arbeitsplatz- und Wundhygiene (Gefahr von Wundinfektionen) 
  • Einsatz eines Emaskulators (Vermeidung von starken Nachblutungen, v. a. in die Körperhöhle) 
  • intensive Beobachtung der Ferkel in den Tagen nach der Kastration (guter Allgemeinzustand, rechtzeitiges Erkennen von Unregelmäßigkeiten
  • Funktionssicherheit des Narkose-Gerätes sicherstellen (u. a. regelmäßige Wartung, sachgemäßer Umgang).

5. Ökonomische Aspekte

Die Wahl des Narkosegerätes und damit verbunden der Verbrauch an Isofluran und Abluftfiltern bezogen auf die Anzahl kastrierter Ferkel stellt einen Wirtschaftsfaktor bei der Kastration unter Isoflurannarkose dar. Mit etwa 40 € pro Flasche Isofluran und etwa 40 € pro Aktivkohlefilter sind die Kosten für Medikamente und Verbrauchsmaterialien bei diesem Verfahren vergleichsweise hoch.

Des Weiteren beeinflusst auch das betriebliche Kastrationsmanagement die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens. Dabei kommt der Wahl des Ortes für die Kastration mit den jeweils zugehörigen Transportwegen eine hohe Bedeutung zu. Des Weiteren ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte entscheidend. Gerade die Arbeitsschritte Fangen, Transport zum und vom Narkosegerät sowie die Überwachung der Nachschlafphase erfordern einen hohen Zeitaufwand. Ob im Abteil, im Zentralgang oder in einem separaten Raum kastriert wird, entscheidet über die für die Kastration benötigen Personen und den Zeitaufwand.

Da die Anwesenheit des Tierarztes nicht notwendig ist, sofern die mit der Kastration betrauten Personen ihre Sachkunde nachgewiesen haben, entfallen die externen Arbeitskosten. 

Im laufenden Betrieb kommen die wiederkehrenden Servicekosten durch den Gerätehersteller hinzu, da die Narkosegeräte regelmäßig überprüft und kalibriert werden müssen. 

6. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Vor Verwendung von Isofluran wird auf die Pflicht des Unternehmers zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hingewiesen. Der Sachkundenachweis für Ferkelerzeuger ersetzt die betriebliche Risikobeurteilung nicht. 

Isofluran ist ein Tierarzneimittel und Gefahrstoff, von dem Gefährdungen für den Menschen bzw. die Umwelt ausgehen können:

  • Isofluran ist leicht flüchtig (Siedepunkt: 48,5 °C) und der Hauptaufnahmeweg erfolgt über den Atemtrakt. 
  • Das Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • Isofluran kann die Atemwege und Schleimhäute reizen. 
  • Das Einatmen einer hohen Dampfkonzentration kann von Benommenheit, Schläfrigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit führen.
  • Das Narkosegas kann auch das Herz-Kreislaufsystem und das zentrale Nervensystem schädigen.
  • Isofluran ist schwach wassergefährdend und nicht brennbar. 

Im Arbeitsschutz gilt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip:

  • Substitution (Verzicht auf die Kastration oder Wahl einer Methode ohne Einsatz eines Gefahrstoffes).
  • Technische/bauliche Maßnahmen (geprüftes Gerät und geschlossenes System mit Absaugung, stallspezifische Lüftungsverhältnisse berücksichtigen).
  • Organisatorische einschließlich hygienischer Maßnahmen (Personalrotation bei den verschiedenen Aufgaben sowie Lüftungs- und Erholungspausen).
  • Persönliche Schutzmaßnahmen und -ausrüstungen (während der Kastration Hygienehandschuhe tragen, für den Havariefall Atemschutzmaske mit  AX-Filter vorhalten).

7. Fazit 

Die Inhalationsnarkose ist eine der in Deutschland zugelassenen Methoden, Ferkel unter Narkose zu kastrieren. Der Erwerb der Sachkunde zur Kastration unter Isofluran-Narkose ist Voraussetzung dafür, dass die Kastration ohne Anwesenheit des Tierarztes vom Landwirt oder einem Mitarbeiter durchgeführt werden darf. Da es sich hierbei um eine vergleichsweise neue Tätigkeit handelt, ist ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu richten. Wichtig ist eine betriebsspezifische Anpassung der Arbeitsabläufe und eine erhöhte Luftwechselrate am Ort der Kastration, um das Verfahren sicher für Mensch und Tier durchführen zu können. 

Ein weiteres Merkblatt zur Optimierung der Ferkelkastration unter Injektionsnarkose ist in derselben Reihe erschienen.

Sachkunde

Da die Narkose mit Isofluran nur von sachkundigen Personen oder TierärztInnen durchgeführt werden darf, bedarf es einem Nachweis und einer Genehmigung dieser Sachkunde. Dies ist in der „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Person (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung – FerkBetSachkV¸ herunterzuladen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910082.pdf )“ geregelt.

DLG-Prüfberichte
Berichte zu zertifizierten Narkosegeräten finden Sie hier.

Beratung zur Isoflurannarkose
Das im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung 2021 gegründete Isofluran-Kompetenzzentrum „IsoKomp“ berät Landwirte, Tierärzte, Überwachungsbehörden und Hersteller in allen Fragen zur Isoflurannarkose bei Ferkeln. Die Beratung ist kostenlos.

Die regionalen IsoKomp-Ansprechpartner sind:

  • LMU München, Klinik für Schweine; Sonnenstraße 16, 84764 Oberschleißheim, Tel. +49 89 2180789-64
  • LWK Nordrhein-Westfalen, Schweinegesundheitsdienst, Ostinghausen – Haus Düsse; 59505 Bad Sassendorf, Tel. +49 2945989-761
  • LWK Niedersachsen, Schweinegesundheitsdienst; Hermann-Ehlers-Str.15, 26160 Bad Zwischenahn, Tel. +49 441340-10203 

8. Weiterführende Literatur

  • Stellungnahme von BTK und BbT zum Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (FerkNarkSachkV), Bundestierärztekammer e.V., Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. 2019. Stellungnahme zum Referenten-Entwurf (Stand 10. 01. 2019) einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (FerkNarkSachkV).
  • Riethmüller, A. 2019. Isofluran: Studie zeigt Risiken auf. SUS, Ausgabe 3, S. 28-30.
  • Lambertz C, Albert M, Heckmann S, Häuser S, Gäckler S, Riethmüller A, Reiner G, Kühling J, Richter AE, 2019. Ferkelkastration unter Narkose – Praxiserfahrungen von Öko-Betrieben. BioTOPP, Ausgabe 2, S. 28 – 33.

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Kontakt

DLG e.V. • Michael Biallowons • Tel.: +49(0)69/24 788-209 • m.biallowons@DLG.org