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Artenvielfalt und Biodiversität stärken im Ackerbau

DLG-Merkblatt 431

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DLG-Merkblatt 431

1. Auflage, Stand 03/2018

Autoren:

Unter Mitwirkung von 
Sandra Mann, Prof. Dr. Sabine Tischew, Hochschule Anhalt, Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung, Bernburg (Saale)

1. Einleitung

Die breite Öffentlichkeit erfreut sich an blühenden, farbenreichen Landschaften, in denen es zwitschert, summt und brummt ebenso wie Landwirte, die diese mit großem Verantwortungsbewusstsein bewirtschaften und gestalten. Biologische Vielfalt gehört nicht umsonst zu den wertvollsten Gütern der Erde. 

Insekten, insbesondere effektive Bestäuber wie Wildbienen oder Schwebfliegen, profitieren von blühenden Landschaftselementen. Vögel werden durch eine Fülle von Samen und Insekten angelockt und siedeln sich an. Landschaftselemente bieten Wildtieren Versteck- und Nahrungsmöglichkeiten. Gibt es mehrere Rückzugsorte innerhalb einer Region entsteht ein Biotopverbund, welcher den Nutzen für die Tiere weiter steigert, da sie diesen wie ein Straßennetz nutzen können. Diese Effekte dienen nicht nur der Natur sondern auch der Landwirtschaft. Landschaftselemente und biodiversitätsfördernde Maßnahmen angrenzend zu landwirtschaftlichen Kulturen erhöhen durch die vermehrte Ansiedlung von bestäubenden Insekten die Bestäuberleistung in den Äckern. Vögel, die oft auch auf Insekten als Nahrung angewiesen sind, finden wieder geeignete Lebensräume und dienen als Nützlinge zur Regulierung der Schädlingspopulation. Ertragsschwache oder schlecht zu bewirtschaftende Standorte können durch förderfähige Maßnahmen zum Teil sogar wirtschaftlicher genutzt werden als im Kulturanbau mit Ertragseinbußen. 

Dieser Mehrfachnutzen soll breiter kommuniziert werden, damit die flächendeckendere Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen in der Landwirtschaft weiter erfolgreich vorangeht. Gerade Landwirte haben das Know-how, die Technik und die Möglichkeiten, die Biodiversität nachhaltig zu steigern.

Allerdings scheinen die entsprechenden Fördermaßnahmen derzeit zum Teil undurchsichtig und bürokratisch aufwändig. Mit dem vorliegenden Merkblatt soll eine Auswahl wichtiger und geeigneter Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt vorgestellt werden. Es werden die wichtigsten Punkte zur erfolgreichen praktischen Umsetzung, wie die Anlage und Pflege sowie die Kosten der Maßnahmen und der Nutzen dargestellt. Ergänzend schließen sich Erfahrungsberichte aus Betrieben an, eine Aufstellung über Fördermöglichkeiten sowie ein Überblick über weitere Maßnahmen im Haus-, Hof- und Flurbereich.  

2. Landwirtschaft und Artenvielfalt

Galt die Landwirtschaft lange Zeit als Garant für die Arten- und Biotopvielfalt in der offenen Kulturlandschaft, hat sich diese Eigenschaft ins Gegenteil gewandelt und Landwirtschaft gehört zu den Treibern für den Verlust an biologischer Vielfalt. Zu ausgeräumt, zu gradlinig, zu intensiv ist die Landschaft in den ackerbaulichen Gunstregionen und dies macht sich in der Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt bemerkbar. Über die Erfassung und Bewertung typischer Vogelarten, die überwiegend im Kulturland vorkommen (Vogelindikator) wurde festgestellt, dass die Bestands­situa­tion vieler Vogelarten im Lebensraum Agrarland als kritisch zu bezeichnen ist. Dies ist auf den ausbleibenden Bruterfolg durch fehlende Lebensräume und Nahrung zurückzuführen. Da nicht nur Vögel eine reichhaltig gegliederte Landschaft mit intakten Lebensräumen bevorzugen, bildet der Indikator indirekt auch die Entwicklung weiterer Arten in der Landschaft ab, wie z. B. Antagonisten gegen Schäd­lings­popu­la­tionen. Ergänzend  zeigen Langzeitbeobachtungen, dass in den letzten 27 Jahren das Aufkommen von Insekten rd. 76 Prozent gesunken ist. Die Artengruppe der Ackerwildkräuter ist ebenfalls von Verlusten betroffen, wie verschiedene Vegetationskartierungen zeigen. Trotz der Bemühungen um den Erhalt und die Steigerung der Biodiversität konnte bisher keine Verlangsamung des Artenrückgangs oder gar eine Trendwende herbeigeführt werden.

Deutschland hat sich nach EU-Recht und durch internationale Vereinbarungen zum Artenschutz verpflichtet. In der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ hat die Bundesregierung Ziele festgelegt, um den Rückgang zu stoppen. 

Die Landwirtschaft kann einen Gutteil dazu beitragen, indem auf regionaler Ebene ökologisch hochwertige Biodiversitätsmaßnahmen umgesetzt werden, durch die neue Lebensräume geschaffen und der Biotopverbund wiederhergestellt werden. Die positiven ökologischen Funktionen wie Bestäuberleistung, Schädlingsregulation und Erosionsschutz führen für die Landwirtschaft auch zu ökonomischem Nutzen. Förderlich sind diese Maßnahmen auch für das öffentliche Ansehen, besonders wenn sie gut sichtbar in der Nähe von Wohnbebauung, Wander- oder Fahrradwegen angelegt sind.

Um die Artenvielfalt in landwirtschaftlich geprägten Regionen zu fördern, wurden Maßnahmen entwickelt, die im Einklang mit der landwirtschaftlichen Produktion wieder strukturreiche, vielfältige Lebensräume schaffen sollen. Durch die Umsetzung und Kombination dieser Maßnahmen wird der Nutzen für die Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Fläche deutlich erhöht.  

2.1 Lerchenfenster

2,50 € – 4 €/Lerchenfenster Ernteverlust

2.1.1 Nutzen

Lerchenfenster im Ackerschlag dienen Bodenbrütern wie der Feldlerche als Anflug- und Landeplatz. So können sie im umliegenden Getreide ihre Nist- und Brutplätze anlegen und auf Nahrungssuche gehen. Im sonst sehr dichten Getreidebestand ist dies für die Tiere nicht möglich, da es zwischen den Halmen dunkel und feucht ist und so die Nahrungssuche für die Jungen erheblich erschwert wird. Von den Lerchenfenstern profitieren neben der Feldlerche auch andere Tierarten, so z. B. Vogelarten wie das Rebhuhn oder Säugetiere wie der Feldhase, die freie, aber geschützte Standorte bevorzugen. Versuche in Großbritannien haben bereits gezeigt, dass die Anlagen solcher Freiflächen den Bruterfolg positiv beeinflussen und damit zu einem signifikanten Bestandsanstieg der Feldlerche führen.

2.1.2 Die richtige Anlage

  • ab einer Schlaggröße von 5 Hektar
  • besonders in Getreideschlägen, aber auch in Raps- und Maiskulturen – ausgenommen Wintergerste (Erntezeitpunkt zu früh)
  • bei der Aussaat Ausheben der Sämaschine auf einer Fläche von ca. 20 m2 (mindestens 3 m breit, maximal 12 m lang); je höher die Kultur, desto größer sollte das Fenster eingerichtet werden
  • pro Hektar mindestens zwei, maximal 10 Lerchenfenster anlegen
  • Mindestabstand von 50 m  zu Ortschaften, Gehölzen und Straßen und 25 m zum Feldrand
  • Möglichst große Entfernung zu den Fahrgassen, um vor Nestplünderung durch Füchse zu schützen.

2.1.3 Pflegemaßnahmen

  • Keine Bodenbearbeitung innerhalb des Lerchenfensters sowie im Umkreis von rd. 10 m durchführen. Dies zerstört Gelege.

2.1.4 Fördermöglichkeiten

  • Die Maßnahme wird nur vereinzelt gefördert
  • Flächenangabe der Lerchenfenster nicht notwendig bei der Beantragung der Betriebsprämie.  

2.2 Hecken

Anlage 2 € – 5 €/Strauch + Verlust von Produktionsfläche

2.2.1 Nutzen

Hecken sind in der Landschaft wichtige Strukturelemente und Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere Hecken aus heimischen Gehölzen fördern viele Nützlingsinsekten, bieten Nist-, Brut- und Nahrungshabitate für Vögel wie den Neuntöter und die Dorngrasmücke. Auch Arten wie Fledermäuse sowie Feldhasen finden hier Nahrung und Deckung. Arten wie Igel und verschiedene Amphibien nutzen Hecken als Winterquartier und für zahlreiche Tierarten erfüllen sie eine sehr wichtige Funktion hinsichtlich der Biotopvernetzung. Die Ansiedlung mehrerer Vogelarten und Nützlingsinsekten kann eine Regulation von Schädlingspopulationen in angrenzenden Kulturen fördern. Hecken schützen zudem die landwirtschaftlichen Flächen vor Wind- und Wassererosion und tragen somit erheblich zum Erhalt der wertvollen Ackerböden bei. Entlang von Gewässern vermindern Hecken Nährstoffeinträge und leisten einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz.

2.2.2 Die richtige Anlage

  • Bevorzugt entlang von Wegen, Gräben und Bachläufen (i. d. R. einseitig)
  • Auf großen Ackerschlägen (z. B. Vernetzung und Erosionsschutz)
  • In der Regel in Bewirtschaftungsrichtung unter Berücksichtigung von Hauptwindrichtungen (aber z. B. hangparallele Anlage bei Steillagen)
  • In der Regel nicht innerhalb großflächiger, offener Wiesenlandschaften
  • Bevorzugt mehrreihige Anlage mit mehrschichtigem Aufbau (Boden-, Kraut-, Strauch- und Baumschicht), da hier ein höherer ökologischer Nutzen erzielt wird
  • Beidseitig möglichst einen Krautsaum (3 – 6 m breit) vorsehen
  • Anpflanzung möglichst Oktober/November
  • Abstand bei mehrreihigen Hecken mindestens 1 m
  • Bei langen Hecken ausreichend breite Durchfahrt freihalten
  • Pflanzung heimischer Gehölze; bevorzugt aus regionaler Vermehrung (besseres Anwachsen und höherer ökologischer Nutzen)
  • Pflanzung verschiedener Gehölze (möglichst mind. 7 – 10 Arten); regionale Empfehlung beachten.

 

1. Pflanzhecke 

  • Faustregel: 1 Strauch pro m2, je nach Bodengüte
  • Pflanzung in eine ausreichend tiefe Pflanzfurche (ca. 20 cm tief zur Wasserhaltung)
  • Ggf. Material für einen Vieh- oder Wildzaun ­nötig.

2. Benjeshecke

  • Einige Sträucher in einem Abstand von einer Pflanze/Meter pflanzen
  • Zu beiden Seiten der Sträucher regionales Schnittgut zu 2 – 3 Meter breiten und einen Meter hohen Wällen aufstapeln
  • Hecke wächst durch Selbstaussaat
  • Äste von starken nach schwachen auf dem Boden stapeln, Rest des Schnittguts schräg darüber anhäufen, nicht zu dicht für ausreichend Licht
  • In windstarken Regionen ist ein zusätzlicher Schutz durch Pflöcke und gespannten Draht sinnvoll.

2.2.3 Pflegemaßnahmen nach Neuanlage und zur Erneuerung bestehender Hecken

  • Generell Pflegemaßnahmen im Winter zwischen dem 01. 10. und 28. 02. durchführen (nach Cross-Compliance-Vorschrift), schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen jedoch zulässig
  • Im 1. Jahr nach der Anpflanzung auf ausreichende Bewässerung während Trockenperioden achten
  • Seitlicher Rückschnitt und Saummahd sind alle 2 – 3 Jahre durchzuführen
  • Nach ca. 5 – 7 Jahren ist ein erster Stockhieb (auf den Stock setzen) auf einer Höhe von 20 – 40 cm zu empfehlen, danach alle weiteren 7 – 15 Jahre
  • Das „auf den Stock setzen“ ist nicht in allen Bundesländern eine zulässige Maßnahme, alternativ kann ein Auslichten der Hecke durchgeführt werden
  • Heckenpflege immer abschnittsweise durchführen (Erhalt von Habitaten)! Z. B. jeweils 20 % der Hecke im Abstand mehrerer Jahre und nicht mehr als 20 m auf einmal
  • Geeignete Geräte: handgeführte Geräte und Lichtraumprofilschneider (keine Schädigung der Stämme durch zu starken Druck oder Abreißen).

2.2.4 Fördermöglichkeiten

  • Je nach Bundesland verschieden
  • Kann zum Teil als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 – dann jedoch Mindestlänge von 10 m
  • Zum Teil Förderung durch Untere Naturschutzbehörde (gebietsabhängig), Stiftungen aber auch Agrar-Förderprogramme (z. B. Vertragsnaturschutzprogramme).

2.3 Ackerbrachen

Einjährige Saatmischung: 50 € – 120 €/ha
Mehrjährige Saatmischungen: ab 100 €/ha

2.3.1 Nutzen

Die mehrjährige, selbstbegrünte oder angesäte Ackerbrache oder auch Wildbrache kann zahlreiche ökologische Funktionen übernehmen. Sie dient als Rückzugsort, bietet Schutz und Deckung für Wildtiere, Brut- und Nistplätze für Vögel und gleichzeitig verfügt sie über ein großes Blütenangebot, das viele Insektenarten anlockt. Durch eine mehrjährige Anlage siedeln sich ebenfalls Tierarten wie die Fledermaus an und die Artenvielfalt und die Bestandsdichte der verschiedenen Arten werden zunehmend gefördert. Nützlingsinsekten erhöhen die Bestäuberleistung in angrenzenden Kulturen und dienen als Raubinsekten gegen Schädlinge. Vögeln dienen sie als Nahrungsquelle. Die Wirksamkeit der ökologischen Funktionen wird weiter gesteigert, wenn sich in der Umgebung der Ackerbrache weitere Strukturelemente (Hecken) oder ökologisch wertvolle Flächen (Pufferstreifen, Uferrandstreifen, unbefestigte Feldwege) als Biotopnetzwerk befinden.

2.3.2 Die richtige Anlage

  • Breite von mindestens 20 m, als Streifen oder Fläche
  • Möglichkeit der Selbstbegrünung ist besonders geeignet bei ertragsschwachen Standorten und bei ­bekannten Vorkommen
  • seltener Ackerwildkräuter, z. B. Haftdolde, Acker-Schwarzkümmel, Feld-Rittersporn
  • Möglichkeit der Einsaat (i. d. R. bis 31. März bei Greening-Maßnahmen) einer Saatmischung
  • Gute Bodenbearbeitung vor Einsaat durchführen.

2.3.3 Pflegemaßnahmen

Vorgaben:

  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
  • Keine Bearbeitung der Flächen zwischen 01. 04. – 30. 06. (zusätzliche Vorgaben der Bundesländer beachten)
  • Bodenbearbeitung für Nachsaat oder Anlage der Folgekultur ab 1. August
  • Landwirtschaftliche Erzeugung oder Nutzung von Schnittgut ist in der Regel nicht erlaubt
  • Mahd mit Beräumung fördert die Entwicklung arten- und blütenreicher Bestände; reines Mulchen begünstigt eine schnelle Entwicklung der Gräser und folglich artenarmer Bestände
  • Schnitthöhe von mindestens 10 cm, tierschonende Geräte einsetzen, z. B. Messerbalkenmähwerke
  • Zeitlich gestaffelte Pflege (Bearbeitung von Teilflächen im Abstand von 6 bis 8 Wochen) optimal für Tiere, da so ein Teil als Rückzugsort erhalten bleibt.

Standort-Check Ackerbrache:

  • Schwer zu bewirtschaftende Ackerflächen
  • Zwickelflächen, flachgründige Kuppen, ertragsschwache Standorte
  • Ungünstig gelegene Ackerschläge, Waldränder, Uferbereiche
  • Sonnenreiche, trockene, sich schnell erwärmende Böden.

2.3.4 Fördermöglichkeiten

  • Als ökologische Vorrangfläche im Greening förderfähig mit einem Gewichtungsfaktor von 1,0 (bitte Vorgaben der Bundesländer prüfen, da bei Verwendung vorgegebener Mischungen zum Teil ein höherer Greening-Faktor möglich ist)
  • Bundeslandspezifische Förderung im Rahmen eines Vertragsnaturschutzprogramms möglich.

2.4 Pufferstreifen an Gewässern

Saatgut: 250 € – 800 €/ha

2.4.1 Nutzen

Ihre Funktion besteht im Erhalt und der Verbesserung der ökologischen Gewässerfunktionen, wie der Erhöhung der Selbstreinigungskraft und die Verbesserung der Gewässergüte. Die Breite des Streifens, die ausgebrachte Mischung, das Relief und angrenzende Nutzungen sind wichtige Einflussfak­toren hinsichtlich des Wirkungsgrades solcher Strukturen. Das umliegende Gewässer wird durch richtige Anlage des Uferrandstreifens vor Nährstoffeinträgen durch Düngemittel und vor Pflanzenschutzmitteleinträgen geschützt. Er bildet somit einen Puffer zwischen bewirtschafteter Ackerfläche und dem Gewässer. Des Weiteren dienen entsprechende Randstreifen der Vorbeugung von Bodenerosion und -abtrag an der Uferkante. Uferrandstreifen erfüllen ebenso wichtige Funktionen für die Tier- und Pflanzenarten außerhalb des Gewässers. Wandernde Tierarten werden durch die daraus resultierende Biotopvernetzung begünstigt und können mehrere Lebensräume erschließen. Standorttypische Gehölze in Ufernähe bieten Vogelarten, Spinnen und Insekten wichtige Nahrungshabitate und dienen Wildtieren als Brut- und Setzraum.

2.4.2 Die richtige Anlage

Die Anlage und Pflege wird nach den Vorgaben an ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening beschrieben. Bei Anrechnung als AUKM oder anderen bundeslandspezifischen Förderprogrammen können Unterschiede bezüglich Aussaattermin, zulässige Zeitpunkte der Pflegemaßnahmen und der Beweidungszulässigkeit bestehen. Dahingehend muss sich im Vorhinein informiert werden.

  • Unmittelbar an Gewässerböschungen, an einem darüber hinausgehenden Ufervegetationsstreifen oder an einem uferbegleitenden Landschaftselement
  • Keine Hecke oder Baumreihe zwischen Gewässer und Uferrandstreifen
  • Muss während der Vegetationsperiode der Hauptkultur vorhanden sein
  • Benötigt eine Breite von 1–20 m (im Greening)
  • Möglichkeit der Aussaat mehrjähriger Grasarten oder gräserbetonte Saatmischung, auch Wildkrautmischung, bis zum 1. April.

2.4.3 Pflegemaßnahmen

  • Pflegemaßnahmen sind zwischen 01.04. und 30.06. nicht zulässig
  • Ab 1. Juli einmal pro Jahr mulchen oder mähen und das Schnittgut abfahren, Schnittgut darf verwendet werden (Fütterung, Biogasanlage) – Pflege von Teilabschnitten fördert die Biodiversität
  • Streifen muss optisch von angrenzenden Kulturen unterscheidbar bleiben, dann ist auch Beweidung zulässig
  • Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist untersagt (Ausnahmen können aufgrund invasiver Arten unter Umständen durch Genehmigung erfolgen.)
  • Ab dem 1. August darf die Nachsaat und mechanische Bodenbearbeitung erfolgen.

2.4.4 Fördermöglichkeiten

  • Als ökologische Vorrangfläche anrechenbar im Rahmen des Greenings mit Gewichtungsfaktor von 1,5
  • Förderfähig als AUKM, Höhe der Prämie und dazugehörige Anforderungen je nach Bundesland unterschiedlich
  • Bei Kombination verschiedener Prämien werden diese miteinander verrechnet.

2.5 Blühstreifen und Blühflächen

Saatgutkosten pro Hektar Blühstreifen/-fläche:
einjährig 50 €–100 €, mehrjährig 300 €–500 €

2.5.1 Nutzen

Sie sind mit ihrer fülligen Blütenpracht ein Blickfang und eine Bereicherung des Landschaftsbildes, die von der Gesellschaft sehr positiv wahrgenommen werden. Blühstreifen und -flächen erfüllen eine Vielzahl wichtiger ökologischer Funktionen. Sie dienen als Nahrungsquelle und Rückzugsgebiet für z.B. Insekten, Hasen und Niederwild. Vögel, Fledermäuse und Spinnen können sich dort von Pflanzensamen und Insekten ernähren. Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt ist die Biotopvernetzung. Blühstreifen/-flächen gleichen einem Verkehrsnetz in der Landschaft und verbinden so verschiedene Lebensräume miteinander. Werden sie in Hanglagen oder auf großen offenen Flächen angelegt, tragen sie weiterhin zum Erosionsschutz bei. Die angepassten Saatgutmischungen sichern ein vielfältiges Blütenangebot bis in den Herbst und bieten in einer Zeit Nahrung, in der auf ackerbaulich bewirtschafteten Flächen und oft auch deren Randbereichen keine Nahrung mehr zu finden ist. Ein reiches und lang anhaltendes Blütenangebot bietet somit ein vielfältiges Nahrungsangebot während der gesamten Vegetationsperiode. Darüber hinaus steigern die angesiedelten Bestäuber die Bestäuberleistung auf der Ackerfläche. Dies kann positiven Einfluss auf den Ertrag in angrenzenden Kulturen nehmen. Ein weiterer Nutzen für angrenzende Kulturen entsteht durch die Vogelarten und Nützlingsinsekten, die sich in Blühstreifen/-flächen ansiedeln. Diese fressen Schädlinge in den Kulturen und reduzieren sie damit. Über den Sommer und Herbst hinaus bleibt die Vegetation insbesondere auf den mehrjährigen Blühstreifen und -flächen bestehen und bietet im Winter Lebensraum und Nahrung.

2.5.2 Die richtige Anlage

  • Gut geeignet: Flächen in freier Feldflur; an Wegen/Ackerrändern; entlang der besonnten Seite von Hecken, Waldrändern, Baumreihen
  • sorgfältige Bodenbearbeitung (wie für landwirtschaftliche Kulturen)
  • keine Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln
  • In der Regel Breite von mindestens 5 m. Je breiter desto höher ist die ökologische Wirksamkeit
  • Anlage in Umgebung zu Gesteins- und/oder Sandvorkommen, Steilwänden/Abbrüchen fördert Insekten wie Wildbienen (Anlage ihrer Niströhren).

Standort-Check Blühstreifen/-flächen: Geeignete Flächen

  • Generell auf allen Böden möglich, besonders auf Grenzertragsstandorten zu empfehlen
  • Sonnenexponierte Standorte, möglichst wenig Schatten

Ungeeignete Flächen

  • Flächen mit ausdauernden Unkräutern, z.B. Ackerkratzdistel
  • staunasse Standorte
  • exponierte Standorte
  • Flächen, auf denen kurz zuvor Wirtschaftsdünger ausgebracht wurde

Aussaat:

  • Mischung des Saatguts mit Hilfsstoffen wie gequetschter Mais oder Sojaschrot, aufgrund der unterschiedlichen Samengrößen der einzelnen Arten – empfohlen wird eine Aufmischung auf 100 kg/ha
  • Die Aussaat ist bei gebietseigenen Wildpflanzenmischungen bereits im Herbst des Vorjahres möglich  (Vorgaben der Bundesländer beachten)
  • Einjährige Saatgutmischungen im Frühjahr aus­säen, überjährige Saatmischungen können bereits im Herbst des Vorjahres eingesät werden
  • Mehrjährige Saatmischungen im Frühjahr oder im Herbst aussäen
  • Aussaat einjähriger und überjähriger Kulturartenmischungen in eine Tiefe von ein bis zwei cm
  • Bei Mischungen mit Wildpflanzen ist eine oberflächliche Ausbringung der Samen sehr wichtig, da viele Lichtkeimer enthalten sind (aufrieseln und Säschare, Striegel hochstellen)
  • Anschließendes Walzen fördert einen guten Bodenschluss und begünstigt das Auflaufen
  • Die genauen Aussaattermine können je nach Förderprogramm und Bundesland unterschiedlich sein und sind vor der Anlage in Erfahrung zu bringen!

2.5.3 Das richtige Saatgut

Erfahrungen haben gezeigt, dass artenarme Kulturmischungen nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Deshalb werden seit einigen Jahren re­gio­naltypische Wildpflanzenmischungen entwickelt, die optimal an die jeweiligen Standortbedingungen angepasst sind. Darüber hinaus fördern sie besonders effektiv die Tierwelt, da die Tiere ihrerseits an diese Pflanzenarten angepasst sind. Dazu ist Deutschland aktuell in acht Produktionsräume mit insgesamt 22 Ursprungsgebieten gegliedert. Spezielle Zertifizierungsvorschriften sichern die Qualität der Wildpflanzenmischungen. Zertifizierungssysteme sind VWW-Regiosaaten und RegioZert.

    Einjährige Saatmischungen

    • in der Regel Kulturartenmischungen
    • hauptsächlich frostempfindliche, kurzlebige Kulturarten (Ansaat i.d.R. April/Mai; Vorgaben der Bundesländer beachten – teilweise Ansaatvorgaben)
    • Mindestens 8–10 Arten in ausgeglichenem Mischungsverhältnis
    • Sinnvoll dort, wo ein Blühstreifen nicht dauerhaft an einem Standort bleiben kann
    • Nur Verwendung ungefüllter Arten (gefüllte Blüten bieten keine/kaum Pollen und Nektar)
    • Wenn möglich, Blühstreifen und -flächen bis zum Februar des Folgejahres erhalten (Vorgaben der Länder beachten), da sie Deckung im Winter bieten. Auch Zusaat überjähriger/mehrjähriger Arten zu empfehlen
    • kürzere Standzeit (ca. April bis Oktober), dadurch geringerer ökologischer Nutzen als mehrjährige Blühstreifen oder -flächen.

    Überjährige Saatmischungen

    • Mischung aus einjährigen und mehrjährigen Pflanzenarten
    • Frostempfindliche, einjährige Arten bilden i.d.R. nur im ersten Jahr Blühaspekte und bleiben danach aus.

    Mehrjährige Saatmischungen

    • Viele verschiedene, mehrjährige Pflanzenarten – bevorzugt gebietseigene Wildpflanzen
    • Geringer Anteil einjähriger Arten (ebenfalls Wildarten) möglich, um schnell Blühaspekte im ersten Jahr zu sichern
    • Verzicht auf Gräser, da sie schnell die Kräuterarten verdrängen
    • Erzielen den höchsten ökologischen Nutzen.

    2.5.4 Pflegemaßnahmen

    Für mehrjährige Blühstreifen und -flächen: Die Pflegeempfehlungen und -vorgaben sind insbesondere von den vorgegebenen Samenmischungen abhängig. Hierbei sind dringend die zum Teil sehr unterschiedlichen Vorgaben der Bundesländer zu beachten. Grundsätzlich dienen Pflegeschnitte einer Verjüngung von Beständen und der Reduzierung möglicher Problemarten (z.B. Disteln, Gräser). Die nachfolgenden Empfehlungen wurden insbesondere für Anlagen mit gebietseigenen Wildpflanzen entwickelt.

    • Im ersten Jahr dient die Pflege der Etablierung des Bestandes
    • Ein Schröpfschnitt drängt einjährige, unerwünschte Arten, die zum Teil relativ dichte Bestände bilden können, zurück (z.B. Melden, Amaranth, Kamille, Taube Trespe)
    • Der Schröpfschnitt kann zum Teil bereits ab Mai/Juni notwendig sein, dazu genaue Vorgaben der einzelnen Förderprogramme beachten
    • Schröpfschnitt auf einer Höhe von 15 bis 20 cm durchführen, um kleine Jungpflanzen der Ansaatarten zu schonen
    • Im zweiten Jahr dient die Pflege dem Erhalt des artenreichen Blütenstandes, der Blühzeitverlängerung sowie der Reduzierung unerwünschter, mehrjähriger Arten (z.B. Disteln)
    • Grundsätzlich wird empfohlen, Pflegemaßnahmen bevorzugt nur auf Teilflächen durchzuführen, um zu allen Zeitpunkten Nahrungs- und Habitatsflächen zu erhalten
    • Abhängig von den Förderbedingungen sollten abschnittsweise Pflegemaßnahmen ab Juni/Juli erfolgen. Auch hier gilt es möglichst hoch zu schröpfen (je nach Bestand 15–50 cm hoch), um einen schnellen Wiederaustrieb zu ermöglichen. Arten wie Disteln werden zu diesem Zeitpunkt am meisten geschwächt
    • Übliche Sperrzeit für Pflegemaßnahmen ist die Zeit zwischen 1. April und 30. Juni
    • Bei sehr starker Biomasseentwicklung sind u.U. zwei Schnitte sinnvoll, um dichte, kräuterunterdrückende Streuschichten zu vermeiden (z.B. Sommer und Ausgang Winter bis ca. Mitte März)
    • Bei starker Verunkrautung, bei der eine punktuelle Entfernung nicht ausreicht, kann bei den zuständigen Behörden u.U. eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, eine Nachsaat außerhalb der Sperrzeit ist ebenfalls möglich
    • Blühstreifen bevorzugt quer zur Fläche bearbeiten.

    Für einjährige Blühstreifen und Blühflächen

    • Hier sind in der Regel keine Pflegemaßnahmen notwendig
    • Bilden sich Unkrautnester, kann eine partielle Entfernung vorgenommen werden
    • Droht die Fläche zu verunkrauten, können Teilflächen umgebrochen werden und eine Neuansaat erfolgen (auch Neuanlage von Teilflächen möglich).

    2.5.5 Fördermöglichkeiten

    • Förderfähig als Agrarumweltmaßnahme und als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greenings, Faktor für einen Blühstreifen mit gezielter Anlage und zusätzlichem Greening liegt bei 1,5. Blühflächen nur im Rahmen der AUKM förderfähig
    • Streifen kann als Puffer bei Auflagen zur Einhaltung bestimmter Abstände bei der Düngerausbringung zum benachbarten Feld genutzt werden.

    3. Erfahrungen von Praktikern

    Saat-Gut Plaußig Voges KG, Leipzig, Sachsen www.saat-gut-plaussig.de  Der Betrieb Saat-Gut Plaußig Voges KG liegt am Stadtrand von Leipzig in Sachsen und bewirtschaftet als Marktfruchtbetrieb eine Fläche von 2.500 ha. Bereits seit 2010 sind dort verschiedenste Maßnahmen zum Erhalt oder zur Steigerung der Biodiversität fest in den Betrieb integriert: 

    • Lerchenfenster/Lichtstreifen: ca. 25 ha (seit 2014)
    • Doppelter Saatreihenabstand: ca. 3 ha (2016)
    • Blühstreifen mit standortspezifischen Saatmischungen und Pflegeregime: 4 ha (seit 2015)
    • Trockenbrache, Brachflächen: 25 ha (seit 2015)
    • Gewässerrandstreifen: 8 ha (seit 2010)
    • Mahdgutübertrag auf artenarmes Grünland: 3 ha.

    Die Beweggründe für die Umsetzung der Maßnahmen sind vielfältig. Das oberste Ziel ist die Biodiversität zu erhalten und zu fördern. So können z.B. landwirtschaftlich unattraktive Schläge über entsprechende Maßnahmen sinnvoll eingesetzt werden, um die Biotopvernetzung zu unterstützen. Im Rahmen des Projektes „stadt PARTHE land“ erprobt der Betrieb in Zusammenarbeit mit der TU Dresden und dem Prof. Hellriegel Institut e.V. sogenannte produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen mit dem Ziel, den Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme bei der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbe u.Ä. zu minimieren.

    Erfahrungen

    BiodiversitätAnstieg im Bestand der Bodenbrüter und Offenlandarten, z.B. die Feldlerche,
    Anstieg der Insektenarten, Tagfalter und Wildbienenarten, Rote Liste-Arten
    AkzeptanzGesellschaftlicher und politischer Zuspruch, positives Feedback
    WichtigDie Bewirtschaftung ist dabei maßgeblich für den Erfolg und die Wirkung der Maß­nahmen, das richtige Saatgut ist unablässig und muss auf die gegebenen Standort­bedingungen angepasst sein
    AchtungMehrjährige Ansaaten: Gefahr der Vergrasung und des erhöhten Vorkommens von ­Mäusen, funktionierende Pflegemaßnahmen teilweise sehr aufwändig und gehen oft nicht einher mit den Anforderungen von Greening und Agrar-Umwelt-Maßnahmen

    Abbildung 8: Entwicklung eines Blühstreifens innerhalb eines Jahres auf Flächen des Betriebs Saat-Gut Plaußig Voges KG

    Betrieb Schmedes, Bresahn, Schleswig-Holstein

    Familie Schmedes bewirtschaftet einen Marktfruchtbetrieb mit rd. 640 ha Ackerland sowie Grünland und Forstflächen. Die Flächen liegen in  Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Niedersachsen. Regenerative Energie bildet einen weiteren Betriebszweig.  Als biodiversitätsfördernde Maßnahmen werden seit mehreren Jahren auf rd. 10 ha blühende Randstreifen mit einjährigen Saatmischungen angelegt und die Erfahrungen damit sind sehr positiv. 

    Erfahrungen

    BiodiversitätDezimierung von Schädlingen durch angrenzende Antagonistenentwicklung 
    Erhöhtes Aufkommen von Insekten, Wildtieren (Schwarz- und Rotwild)
    AkzeptanzDie Anwohner reagieren sehr erfreut auf die blühenden Streifen 
    Imker reagieren ebenfalls positiv auf die Anlage von Blühstreifen, denn der Blütenstand der Flächen hält bis in den Herbst hinein und somit länger als in angrenzenden Kulturen
    WichtigStandorte in der Nähe von Siedlungen werden häufiger positiv bemerkt, für die Tiere sind jedoch abgelegene Standorte an z.B. Waldrändern und Feldern besonders wichtig
    AchtungDurch Anlage entlang von Straßen: vermehrtes Aufkommen von Fallwild; starre terminliche Auflagen passen nicht immer mit Witterungsbedingungen überein

    Betrieb Eichinger, Weichs, Bayern Familie Eichinger bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit rd. 96 ha Ackerbau und Grünland. Zusätzlich werden 14 ha Wald zur Holzgewinnung bewirtschaftet. Zur Förderung der Artenvielfalt und der Biodiversität sind verschiedene Maßnahmen in den Betrieb integriert:

    • Haltung von Bienen durch einen Imker zur Bestäubung der Rapskulturen und Obstbäume
    • Erhalt von naturbelassenen Weihern
    • Eingliederung von Hecken, Bäumen und Sträuchern auf und um den Betrieb
    • Uferrandstreifen mit Kleegrasansaat (ca. 1 ha)
    • Flächenstilllegung mit nur einmaligem Mulchen pro Jahr (ca. 4 ha)
    • Tierschonende Waldbewirtschaftung.

    Erfahrungen

    BiodiversitätInsekten wie Bienen sind vermehrt zu beobachten, ebenso Vogelarten,  Ansiedlung von ­Wasservögeln, Libellen, Kröten in den Gewässern 
    Erhöhtes Vorkommen von Wildtieren, sogar Rotmilan auf Stilllegungsflächen
    AkzeptanzPositives Feedback durch Spaziergänger, die viele Wildtiere auf Stilllegungsflächen ­beobachten
    AchtungBislang keine Effekte in Form von Mehrerträgen festgestellt, dies ist jedoch auch nicht ­primäres Ziel der Durchführung

    4. Die richtigen Bedingungen im Überblick

    Maßnahme Lerchenfenster

    Standort: keine besonderen Standortansprüche Kultur: Insbesondere in Getreidekulturen sinnvoll, ausgenommen Wintergerste Klima: Keine besonderen Klimaansprüche Ackerbauliche Vorteile: Keine Behinderung der Feldarbeiten Ackerbauliche Nachteile: Fenster muss bei Bodenbearbeitung ausgespart werden Faktor öVF: -

    Maßnahme Hecken

    Standort:

    • Bevorzugt Süd- oder Westseiten von Wegen, Gräben und Bachläufen
    • Ackerränder

    Kultur: 

    • Pflanzhecke: 1 Pflanze pro Meter, einheimische Sträucher
    • Benjeshecke: Pflanzung einiger Sträucher, Rest über  Selbstansiedlung von Wildarten

    Klima: Sonnig

    Ackerbauliche Vorteile: Selten Pflegemaß­nahmen durchzuführen

    Ackerbauliche Nachteile: Kann Arbeiten auf dem Acker erschweren

    Faktor öVF: 2,0

    Maßnahme Ackerbrachen

    Standort:

    • Schwer zu bewirtschaftende Teilflächen (z. B. Zwickelflächen, Buchten)
    • Ungünstig gelegene Ackerschläge
    • Nährstoffarm
    • Sandböden
    • Ertragsschwach
    • Flachgründige Kuppen

    Kultur: 

    • Selbstbegrünend, ein­jährige Saatmischungen,
      überjährige oder mehr­jährige Ansaatmischungen 

    Klima: Sonnenreiche, trockene, sich schnell erwärmende Böden

    Ackerbauliche Vorteile: Lässt sich relativ einfach wieder in zu bewirtschaftende Fläche umbrechen, ohne negative Auswirkungen auf Folgekultur

    Ackerbauliche Nachteile: Unkräuter  können sich u. U. auf angrenzender Kultur ausbreiten

    Faktor öVF: 1,0

    Maßnahme Pufferstreifen an Gewässern

    Standort:

    • Entlang von Gewässern

    Kultur: 

    • Mehrjährige Mischungen mit Gräser- und Kräuteranteilen
    • bevorzugt Mischungen mit ­heimischen Wildarten

    Klima: Nicht relevant

    Ackerbauliche Vorteile: Erosionspufferstreifen zu Gewässern

    Ackerbauliche Nachteile:

    Faktor öVF: 1,5

    Maßnahme Blühstreifen/Blühflächen

    Standort:

    • Bevorzugt besonnte ­Flächen – Grenzertragsstandorte sind günstig
    • Flächen ohne größere Vorkommen von Problem­arten wie ­Quecke oder Disteln
    • Keine stark vernässten Flächen

    Kultur: 

    • einjährig, überjährig: ­Mischung aus Kulturarten wie Sonnenblume
    • mehrjährig: auf Kultur­arten sollte großteils ­verzichtet werden,
      Verwendung gebiets­eigener Wildpflanzen­mischungen

    Klima: Sonnenexponiert, wenig Schatten durch angrenzenden, dichten Wald

    Ackerbauliche Vorteile: Anlage auf ungünstigen Flächenabschnitten ­(Spitze eines Feldes) ­vereinfachen Bearbeitung auf dem Rest des Schlages

    Ackerbauliche Nachteile: Samen können u. U. in die ­angrenzende Kultur überwandern

    Faktor öVF: 1,5

    5. Förderhöhen in ausgewählten Bundesländern

    Maßnahmen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Hessen Bayern
    Lerchen­fenster
    Hecken • Zum Schutz vor Winderosion: 2.600 €/ha, zusätzlich Förderung der Anlage und Pflege
    • zum Wildtier- und Vogelschutz: 2.600 €/ha, Förderung der Anlage und Pflege
    Neuanlage und Umbau von Hecken und Feldgehölzen wird durch eine Vollfinanzierung gefördert • Keine Förderung außerhalb des Greenings

    • individuelle Förderung durch UNB*
    Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen: 2,70 €/m2
    Kombination mit öVF ohne Prämienkürzung möglich
    Ackerbrachen Lediglich Förderung der Stoppelbrache in Höhe von 195 €/ha Förderung des Schonstreifens ohne Aussaat, Förder­höhe: 670 €/ha
    • bei Kombination mit öVF Förderhöhe: 290 €/ha
    keine Förderung außerhalb des Greenings als ökologische Vorrangfläche EMZ* bis 2.500: 245 €/ha
    EMZ 2.501-3.500: 445 €/ha
    EMZ ab 3.501: 700 €/ha
    Pufferstreifen an Gewässern 540 €/ha
    Kombination mit öVF möglich, Kürzung je nach Gewichtungsfaktor der öVF
    Keine Förderung außerhalb des Greenings als ökologische Vorrangfläche 760 €/ha
    Kombination mit öVF möglich, ­Kürzung je nach Gewichtungs­faktor der öVF
    920 €/ha
    Kombination mit öVF möglich, Kürzung je nach Gewichtungsfaktor der öVF
    Blühstreifen/
    Blühflächen
    • Einjährig: 700 €/ha, bei Imkerbeteiligung zzgl. 100 €/ha
    • mehrjährig: 875 €/ha, zzgl. 100 €/ha bei Beteiligung des LPV* oder der UNB)
    • Einjährig: 670 €/ha
    • mehrjährig: 850 €/ha
    Bei Kombination mit öVF Kürzungen, Förderhöhe beträgt dann:
    • einjährig: 290 €/ha
    • mehrjährig: 470 €/ha
    • Einjährig: 600 €/ha bei Umbruch nicht vor dem 15.9., 750 €/ha bei Umbruch nicht vor dem 31.1.
    • mehrjährig: 600 €/ha
    • Jährlich wechselnde Blühflächen: 600 €/ha
    • an Waldrändern und in der Feldflur: bis EMZ 5.000: 600 €/ha, danach pro + 100 EMZ: + 15 €/ha
    Bei Kombination mit öVF Kürzung um 380 €/ha

    * LPV: Landschaftspflegeverband
    * UNB: Untere Naturschutzbehörde
    * EMZ: Ertragsmesszahl

    6. Kleine Maßnahmen für Haus, Hof und Flur

    (Bildquellen: S. Mann, fotolia)

    MaßnahmenArten, die gefördert werden
    Nisthilfen
    a) Insekten
    b) Gebäudebewohner
    a) Wildbienen, Schwebfliegen, Falter
    b) Vögel, Gebäudebrüter wie Mehl- und Rauchschwalben, Rotschwanz und Star
    Fledermäuse
     Förderung der Bestäuberleistung durch ­verschiedene Bienenarten und auch Schweb­fliegen,
    Schädlings­regulation durch Vögel und Nützlingsinsekten

     

    MaßnahmenArten, die gefördert werden
    Lesesteinhaufen
    und Steinwälle 
    Wildbienen, Tagfalter, Schwebfliegen
    Säugetiere wie Feldhase, Feldhamster, Reptilien
     Förderung der Bestäuberleistung durch verschiedene Bienenarten und auch Schwebfliegen

     

    MaßnahmenArten, die gefördert werden
    Lehm- und SandaufschüttungenWildbienen
    Greifvögel
    Fledermäuse
     Förderung der Bestäuberleistung durch verschiedene Bienenarten und auch Schweb­fliegen, Minderung der Feldmäuse durch ­Greifvögel, Fledermäuse ­fressen potenzielle Schädlingsinsekten

     

    MaßnahmenArten, die gefördert werden
    Ansitzwarten
    Greifvögel
    Greifvögel
     Minderung der Feldmauspopulationen

     

    MaßnahmenArten, die gefördert werden
    Einzelbäume,
    Baumreihe
    Säugetiere wie Feldhase, Feldhamster
    Feldvögel
    Fledermäuse
     Schädlingsregulation durch Vögel und Fledermäuse

     

    7. Geeignete Blühpflanzen einjähriger und mehrjähriger Saatgutmischungen

    Einjährige Kulturarten

    Fotos: www.dsv-saaten.de und Sandra Mann, Hochschule Anhalt. Zum Weiterblättern auf die rechte Seite des Bildes klicken.

    Mehrjährige Wildarten

    8. Weiterführende Informationen

    Links:

    1. Thüringen
      Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
      www.thueringen.de 
    2.  Schleswig-Holstein
      Landgesellschaft Schleswig-Holstein
      www.lgsh.de , www.schleswig-holstein.de 
    3. Sachsen-Anhalt
      Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG)
      www.llfg.sachsen-anhalt.de 
      Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
      www.alff.sachsen-anhalt.de  
    4. Sachsen
      Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
      www.smul.sachsen.de 
    5. Saarland
      Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV)
      www.saarland.de  
    6. Rheinland-Pfalz
      Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
      www.mueef.rlp.de 
      Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
      www.mwvlw.rlp.de  
    7. Nordrhein-Westfalen
      Landwirtschaftskammer NRW
      www.landwirtschaftskammer.de  
    8. Niedersachsen, Bremen
      Landwirtschaftsministerium Niedersachsen
      www.aum.niedersachsen.de 
      Landwirtschaftskammer NS
      www.lwk-niedersachsen.de   
    9. Mecklenburg-Vorpommern
      Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
      www.stalu-mv.de 
    10. Hessen
      Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
      www.umweltministerium.hessen.de 
    11. Brandenburg
      Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
      www.mlul.brandenburg.de  
    12. Bayern
      Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
      www.lfl.bayern.de 
      Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
      www.stmelf.bayern.de 
    13. Baden-Württemberg
      Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz
      www.landwirtschaft-bw.info 

    9. Literaturverzeichnis

    Anklam, R., Busse, A., Fenchel, D. J., Mann, S., Reichert, I., Schrödter, M. & Tischew, S. (2015). Hinweise zur erfolgreichen Anlage und Pflege mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen mit gebietseigenen Wildarten.

    Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. (2011). Maßnahmenblatt: Blühstreifen und Blühflächen richtig anlegen.

    Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. (2017). Maßnahmenblatt B49 Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen.

    Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. (2018). Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm – Verpflichtungszeitraum 2018–2022 – Maßnahmenübersicht.

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. (2015). Richtlinien: Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen HALM.

    KIRMER, A., MANN, S., PFAU, M., SCHRÖDTER, M., TISCHEW, S. (2016): Erfolgreiche Anlage mehrjähriger Blühstreifen durch Ansaat wildkräuterreicher Samenmischungen und standortangepasste Pflege. Natur und Landschaft 3: 109–118.

    Landesverband für Vogelschutz in Bayern e.V. (kein Datum). Hilfe für die Feldlerche.

    Netzwerk Lebensraum Feldflur. (2007). Wer Vielfalt sät, schafft Lebensräume.

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. (kein Datum). Merkblatt zu den Besonderen Förderbestimmungen BS9 – Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz.

    Nordrhein-Westfalen, L. (2015). Maßnahmenblatt: Wegweiser in der Biodiversität - Uferrandstreifen.

    Nordrhein-Westfalen, L. (2017). Maßnahmenblatt: Wegweiser Biodiversität in der Landwirtschaft - Anlage und Pflege von Hecken.

    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2015). Fachliche Hinweise und Empfehlungen zur RL AUK/2015: Selbstbegrünte mehrjährige Brache.

    Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg. (1999). Merkblatt 1 Heckenpflege.

    Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. (2008). Empfehlung zur Anlage von Hecken im Agrarraum.

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    Bildquellen

    Titelbild: A. Schmidt 

    Abbildung 1: fotolia

    Abbildungen 2, 3, 5, 6: S. Mann 

    Abbildung 4: F. Baumgärtel

    Abbildung 7: A. C. Voges

    Abbildung 8: Pietsch, Etterer, Fritzsch

    Abbildung 9: B. Eichinger

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