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Betriebsübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge

DLG-Merkblatt 402

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Autoren:

– Ausschuss für Agrar- und Steuerrecht
– Rechtsanwalt Ingo Glas, Geiersberger Glas und Partner mbB, Rostock
– Rechtsanwalt Volker Henties, Rechtsanwaltskanzlei Henties und Kollegen, Helmstedt
– Anne Carolin Knust, NORD/LB, Hannover
– Dipl.-Ing Cord Lilie, Stemwede-Haldem
– Steuerberater Felix Meyer, Dr. Gemmeke GmbH, Staßfurt

Vorwort

Die Vorbereitung und Durchführung des Generationenwechsels ist seit jeher ein wichtiger Abschnitt im Leben eines Landwirts. Zunehmend steigen jedoch die Anforderungen, insbesondere weil sich auch in der Agrarwirtschaft unterschiedliche Betriebs- und Rechtsformen etabliert haben. Oftmals ist der Landwirt nicht nur Inhaber eines Landwirtschaftsbetriebes, sondern zugleich an Kooperationen und Betrieben der vor- und nachgelagerten Verarbeitungsstufe beteiligt. Teil des Lebenswerks des landwirtschaftlichen Unternehmers ist auch die geordnete Unternehmensnachfolge, die sicherstellt, dass die erreichte Lebensleistung sicher einer geeigneten Nachfolge zugeführt wird. Die geordnete Unternehmensnachfolge stellt besondere Anforderungen an zivil- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Zudem sind steuer- und förderrechtliche Besonderheiten zu beachten. Bei alledem dürfen aber die persönlichen Belange des abgebenden Unternehmers und diejenigen des Übernehmers sowie beider Familien nicht außer Acht gelassen werden. Gleiches gilt für die Frage, welche Folgen die Unternehmensnachfolge in den Familien möglicher Kooperationspartner haben kann.

Für die optimale Gestaltung einer Unternehmensnachfolge ist eine gründliche Analyse der familiären, betrieblichen und rechtlichen Ausgangssituation unerlässlich. Sodann sind die Zielvorstellungen des abgebenden und des übernehmenden Unternehmers und deren Familien herauszuarbeiten. Schließlich sind geeignete Verträge zu entwickeln, mit denen das Unternehmen mit seiner vorgegebenen Ausgangssituation auf die herausgearbeitete Zielvorstellung überführt wird. Im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge stehen zumeist Überlegungen zur Absicherung des Übergebers und seiner Familie, zu erbrechtlichen Gestaltungen und zu Abfindungen an Kinder an, die an der Betriebsübertragung nicht teilnehmen.

Die Komplexität einer Unternehmensnachfolge bedingt die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmer mit ihren Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Unternehmensberatern und Banken. Die Unternehmer sollten bedenken, dass eine gute Unternehmensnachfolge nicht im „Schnellschuss“ erfolgen kann, sondern zwischen den ersten Vorüberlegungen bis zum Abschluss der Betriebsübertragung Monate, zuweilen auch Jahre liegen. Eine rechtzeitige Beschäftigung mit dieser Thematik ist daher zu empfehlen.

Der Ausschuss für Agrar- und Steuerrecht der DLG stellt mit diesem Merkblatt zusammen, welche Vor­über­legun­gen anzustellen sind, um erfolgreich eine Betriebsübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge durchführen zu können. Das Merkblatt ist in Form einer Checkliste aufgebaut, die diskussionswürdige Themenbereiche, nicht aber Lösungen aufzeigt. Es richtet sich sowohl an den Landwirt als auch an seine Berater. Die Checkliste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einzelfallbezogen sind andere Themen zu berücksichtigen. Erkannte Problembereiche sollte der Agrarunternehmer mit seinen Beratern besprechen.

1. Familiäre Ausgangssituation

Insbesondere für den Berater, der einen Agrarunternehmer bei der Vorbereitung der Betriebsnachfolge begleitet, ist es von besonderer Bedeutung, sich einen Überblick über die familiären Verhältnisse zu verschaffen. Nur so ist er in der Lage, die unterschiedlichen Anforderungen der Familienmitglieder gegeneinander abzuwägen und einen Lösungsvorschlag zu entwickeln, der den verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden kann.

1.1    Stammbaum der Familie, persönliche Daten

  • Persönliche Daten der Beteiligten
  • Eheliche Beziehung
  • Eheliche Kinder und Enkelkinder
  • Nichteheliche Kinder
  • Adoptionen
  • Stammbaum

1.2    Güterstand

  • Des Übergebers
  • Der potenziellen Übernehmer

1.3    Bestehende Verfügungen von Todes wegen

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Bisherige Vermögensübertragungen

1.4    (Private) Vermögens- und Einkommenssituation

  • Des Übergebers und seines Ehepartners außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes (vollständiges Vermögensverzeichnis)
  • Des Übernehmers
  • Der vom Hof weichenden Geschwister

2. Betriebliche Ausgangssituation

Die Aufarbeitung der betrieblichen Ausgangssituation dient dazu, sämtliche betrieblich relevanten Unternehmensbestandteile zu erfassen und einer ersten Bewertung zu unterziehen. Nur wenn sämtliche Bestandteile des Agrarunternehmens und seiner Nebenbetriebe bekannt sind, kann die zukünftige Konzeption entwickelt werden. Zudem ergeben sich bereits aus der betrieblichen Ausgangssituation Weichenstellungen für die Möglichkeiten und Grenzen der Betriebsnachfolge.

2.1    Rechtsform des landwirtschaftlichen Betriebes

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft
  • Juristische Person
  • Stille Gesellschaft

2.2    Nebenbetriebe

  • Lohnunternehmen
  • Biogasanlage
  • WEA1
  • Photovoltaikanlage
  • Hofladen
  • Gaststätten
  • Gewerbliche Tierhaltung
  • Vermietungsobjekte (Wohnungen, Häuser)

Bestehen solche oder andere?

Welche Rechtsform?

Beteiligungsverhältnisse?

Gibt es Verstrickungen mit dem Hauptbetrieb

  • Sicherheitengestellung
  • Kooperationsvereinbarungen

Was soll mit übertragen werden und was behält der Übergeber zurück?

Was soll liquidiert werden?

Was soll an Dritte, z. B. weichende Erben übertragen werden?

Vermögensstatus und Gewinnsituation der Nebenbetriebe klären
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1 WEA: Windenergieanlagen

2.3    Betriebszweige

Produktionsausrichtung und deren Umsatz- und Ergebnisbeiträge

Verantwortlichkeiten in den einzelnen Betriebszweigen

2.4    Grundbesitz

  • Alleineigentum des Landwirts
  • Allein- oder Miteigentum des Ehepartners (steuerrechtlich eine mögliche faktische Ehegattenmitunternehmerschaft prüfen)
    - Eigentum einer Gesellschaft

Wird aktuell ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt und wie ist ggf. der Verfahrensstand?

Ist der Grundbesitz verpachtet?

  • An wen/zu welcher Nutzung ist er verpachtet?
  • Laufzeit der Pachtverträge

Flächenübertragung als Ausgleich an weichende Erben?

  • Grundbuchbelastungen der Abfindungsgrundstücke
  • Verfügungsbeschränkungen außerhalb des Grundbuchs
  • Steuerliche Entnahme aus Betriebsvermögen (evtl. Verwendung der Flächen des Ehepartners)

EALG-Flächen?2

  • Bindungsfrist
  • Ortsansässigkeit (evtl. erledigt aufgrund Anrechnung der Pachtlaufzeit)
  • Selbstbewirtschaftung
  • Freikaufen von den Bindungen
  • Rücktrittsrechte
  • Mehrerlösabführungsklausel
  • Schon begangene Verstöße prüfen

BVVG-Verkehrswertkäufe?3

  • Nachbewertungsklausel
  • Mehrerlösabführungsklausel
  • Entschädigungsklausel
  • Vertragsstrafen
  • Rücktrittsrechte

Betriebsleiterwohngrundstück

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2    EALG: Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz

3    BVVG: Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

2.5    Betriebsvorrichtungen

  • Technik
  • Maschinen
  • Bruchteilseigentum an Maschinen und dazugehörige Verträge

2.6    Beteiligung an anderen Gesellschaften

  • An welchen?
  • Haftung für beteiligte Unternehmen
  • Sicherheitengestellung durch Hauptbetrieb
  • Persönliche Haftung des Übergebers

2.7    Feldinventar

  • Bestehen Erntekontrakte?
  • Substratlieferverträge
  • Verpfändung der Ernte?
  • Aberntung durch Lohnunternehmer oder im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrages?
  • Steuerlich aktiviert oder nicht aktiviert?

2.8    Nicht bilanziertes Vermögen

  • Zahlungsansprüche nach der GAP-Agrarreform
  • Staurechte im Rahmen von Wasserkraft
  • Jagdrecht
  • Stille Reserven bewerten

2.9    Verbindlichkeiten

  • Kreditverbindlichkeiten bei welchen Banken?
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Steuerverbindlichkeiten
  • Valutastände
  • Haftung
  • Bürgschaften
  • Dingliche Sicherheiten
  • Welche Verbindlichkeiten werden übertragen?
  • Übersicherungen
  • Haftungsfreistellung des Ehepartners
  • Evtl. Problembeschreibung, falls Zahlungsrückstände/-schwierigkeiten bestehen sowie den Stand der Problemerörterung mit der Bank bzw. anderen Finanzierern

2.10     Pachtverträge

  • Sind die LPV4 im Zuge des Generationenwechsels übertragbar?
  • Gefährdung von LPV durch Gesellschafterwechsel?
  • Überprüfung der Laufzeiten der LPV
  • Besonderheiten von Pachtverträgen mit der BVVG, Ländern/Landgesellschaften, Kirche
  • Bestehen bereits Differenzen mit wichtigen Verpächtern?
  • Bestehen Risiken durch evtl. Sonderkündigungsrechte oder aus anderen Gründen?

2.11    Sonstige Verträge

  • Arbeitsverträge
  • Leasingverträge
  • Versicherungsverträge
  • Getreidekontrakte, Substratlieferverträge
  • Pensionszusagen
  • Darlehensverträge mit Mitarbeitern
  • Verträge mit nennenswertem Volumen oder besonderer Bedeutung
  • Liefer- und Abnahmeverträge
  • Beratungsverträge
  • Flächentauschverträge

2.12    Agrarförderung

  • Investitionsförderung
  • Prämien
  • Sonderprogramme für Junglandwirte (Direktzahlungen, Förderung der Beratung)
  • Besondere Bewirtschaftungsauflagen (umweltgerechte Grünlandnutzung, etc.)
  • Beachtung von Rückforderungsmöglichkeiten
  • Sind bereits Rückforderungen geltend gemacht worden, oder gibt es hierüber streitige Auseinandersetzungen?

3. Rechtliche Ausgangssituation

Die rechtliche Ausgangssituation zeigt den formalen Handlungsrahmen für einen Generationenwechsel auf. Insbesondere die steuerrechtlichen Vorgaben schränken die Gestaltungsmöglichkeiten teilweise deutlich ein. Eine gründliche Auseinandersetzung mit diesen Vorgaben ist daher unerlässlich.

3.1    Landwirtschaftliches Sondererbrecht

Ist ein landwirtschaftliches Sondererbrecht zu beachten?

  • HöfeO5
  • Badisches Gesetz, die geschlossenen Hofgüter betreffend
  • Hessische Landgüterordnung
  • Rheinland-Pfälzisches Landesgesetz über die Höfeordnung
  • Bremisches Höfegesetz
  • Württembergisches Gesetz über das Anerbenrecht
  • BGB-Landguterbrecht
  • Hofzuweisungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Sind Auflagen oder Bindungen aus dem vorhergehenden Generationenwechsel zu beachten?

  • Aus Hofübergabeverträgen
  • Aus Erbverträgen
  • Aus Verfügungen von Todes wegen

3.2    Steuerrechtliche Besonderheiten

Bezogen auf Landwirtschaftsbetrieb, etwaige Nebenbetriebe und Privatvermögen

Ertragsteuerliche Besonderheiten

  • Sonderbetriebsvermögen
  • Betriebsaufspaltung
  • Gewerbliche Abfärbung auf Mitunternehmerschaften
  • Behaltensfristen
  • 6b-Rücklagen 6
  • Steuerliches Privatvermögen z. B. des Ehepartners (faktische Ehegattenmitunternehmerschaft?)

Bewertungs- und schenkungssteuerliche Besonderheiten

  • Begünstigtes Vermögen
  • Nicht begünstigtes Vermögen
  • Anzahl der Arbeitnehmer (Lohnsummenregelung)
  • Behaltensfristen/Entnahmebeschränkungen aus vorherigen Übertragungen
  • Umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten

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6   HöfeO: Höfeordnung für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

7     6b-Rücklage: Rücklagenbildung nach § 6b des Einkommensteuergesetzes zur Vermeidung der Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

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3.3    Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten

  • Zustimmungserfordernis von Mitgesellschaftern
  • Eintrittsrechte von Mitgesellschaftern
  • Nachfolgeklauseln
  • Fortsetzungsklauseln
  • Kündigungsmöglichkeiten
  • Abfindungsregelungen

 3.4    Förderrechtliche Besonderheiten

  • Förderprogramme
  • Persönliche Verhältnisse der geförderten Person
  • Fortführung einer betrieblichen Konzeption
  • Liegen Verstöße gegen Förderauflagen vor?
  • Sind bereits Rückforderungen akut?

4. Zielvorstellungen der Familie und der Unternehmer

Das Spiegelbild der familiären Ausgangssituation ist die Aufarbeitung der Zielvorstellungen der Familie. So unterschiedlich, wie die Familienverhältnisse sein können, so verschieden sind auch die Erwartungen der Familienmitglieder. Der Vertrag zum Generationenwechsel soll nach Möglichkeit sämtlichen Familienmitgliedern selbst dann, wenn sie nicht unmittelbar an der Betriebsübertragung beteiligt werden, das Gefühl vermitteln, eine allseits gerechte und ausgewogene Entscheidung getroffen zu haben.

4.1    Übergeber/Ehepartner

Vermögens- und Einkommensstatus des Übergebers und seines Ehepartners aufarbeiten

Versorgungsleistungen

  • Baraltenteil
    - Bedarf des Altenteilers und des Ehepartners und deren anderweitige Finanzierung (Renten,
    Pachten, Versicherungsleistungen etc.)
    - Leistungsfähigkeit des Betriebes
    - Anpassungsklauseln/Wertsicherung
  • Wohnrecht
  • Kosten der Wohnungsinstandhaltung und -reparatur
  • Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung)
  • PKW
  • Pflegeleistungen
  • Versorgung im Krankheitsfall
  • Naturalleistungen
  • Beerdigungskosten
  • Übernahme von Steuerverbindlichkeiten
  • grundbuchliche Absicherung
  • Jagdausübung
  • steuerrechtliche Behandlung als Sonderausgaben und sonstige Einkünfte
  • Regelungen für den Fall des Todes eines Ehepartners der Altenteiler

Haftungsfreistellung des Übergebers

Sind Belange der Großelterngeneration zu berücksichtigen?

Weitere Beteiligung des Übergebers am Betrieb?

Weiterbeschäftigung des Übergebers im Betrieb?

Sozialrechtliche Aspekte

  • Rentenbezug
  • Krankenkasse

Mitwirkung des Ehepartners

  • Güterstand
  • Zustimmung zur Übertragung

Rückfallklausel

  • Tatbestände definieren
  • Steuerrechtliche Folgen
  • EALG-Schädlichkeit

4.2    Übernehmer

Auswahl des geeigneten Betriebsnachfolgers

  • Wirtschaftsfähigkeit
  • Charakterliche Eignung
  • Alter
  • Mehrere Betriebsübernehmer (außerhalb der HöfeO)
  • Adoption des Betriebsnachfolgers
  • Kein Zwang auf Betriebsnachfolger zur Übernahme ausüben
  • Vermögens- und sonstige Einkommenssituation des Übernehmers

Ehevertrag, Modifizierung des Zugewinns?

Erbregelung zugunsten nächster Generationen

4.3    Weichende Erben

  • Angemessene Abfindung
  • Abfindung nach HöfeO
  • Besonderheiten wie Nachabfindung, Erhöhung des Hofeswertes durch landwirtschaftliche Neben­betriebe, Windkraft, Photovoltaikanlagen
  • Abfindung außerhalb der HöfeO
  • Anrechnung von Vorabempfängen
  • Verschiedene Formen der Abfindung
  • Zeitpunkt der Zahlungen

Beteiligung am landwirtschaftlichen Vermögen, z. B. über Besitzgesellschaft, Familienholding

Erb-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht

Ergänzungsabfindung

  • Bei Veräußerung von wesentlichem Betriebsvermögen
  • Nachabfindung nach HöfeO

4.4    Überbrückung einer Generation

  • Familienholding
  • Verpachtung oder Verwaltung des Betriebes oder Nutzungsüberlassung an eine Gesellschaft
  • Nicht wirtschaftsfähige Erben

4.5    Verfügungen von Todes wegen

  • Mit der Betriebsübertragung korrespondierende oder kollidierende Testamente bzw. Erbverträge prüfen und ggf. anpassen
  • Des Überlassers und seines Ehegatten
  • Des Übernehmers und seines Ehegatten
  • In welchem Maße soll der Übernehmer für eigenen Generationenwechsel gebunden werden?

4.6    Vorsorge

Absicherung des Betriebes im gesundheitlichen Krisenfall

  • Generalvollmacht
  • Spezialvollmacht

Gesundheitliche Vorsorge

  • Krankentagegeldversicherung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Notfallordner anlegen

5. Zielvariante des zu übertragenden Betriebes

Nicht immer kann oder sollte die betriebliche Struktur des Agrarbetriebes und der Nebenbetriebe in der bisherigen Form weiter betrieben werden. Der Übernehmer des Betriebes kann z. B. andere gesellschaftsrechtliche Anforderungen haben, als der Übergeber. Da das Agrarunternehmen kein statisches Gebilde ist, sondern dynamisch an die persönlichen und die Marktverhältnisse angepasst werden muss, ist diese Aufgabe gerade bei einem Generationenwechsel mit zu beachten.

5.1    Formen des betrieblichen Generationenwechsels

  • Endgültige Betriebsübertragung
  • Gesellschaft zwischen Überlasser/Ehepartner und Übernehmer
  • Verpachtung des Betriebes an Übernehmer
  • Wirtschaftsüberlassungsvertrag
  • Übertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch, (Rheinische Hofübergabe)
  • Vermeidung des Zugriffes auf das Vermögen (evtl. Stiftung)
  • Ruhender Landwirtschaftsbetrieb – Betriebsaufgabe
  • Frühzeitige Erarbeitung eines Betriebskonzeptes für den Übernehmer
  • Liquiditäts- und Finanzplanung unter Berücksichtigung von Altenteilsleistungen und Abfindungen
  • Umfinanzierung von Darlehen, z. B. über die Landwirtschaftliche Rentenbank

5.2    Übergabestichtag
unter Berücksichtigung

  • steuerrechtlicher Aspekte
  • förderrechtlicher Aspekte
  • Erstellung eines Zwischenabschlusses
  • Produktionsabläufe
  • Verwertung der Ernte
  • Vereinnahmung der Betriebsprämie/Direktzahlungen
  • Landpachtverträge

5.3    Rechtsform des übernommenen Betriebes

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft
  • Betriebsaufspaltung
  • Änderung der Rechtsform im Zuge der Übertragung

5.4    Steuerrechtliche Aspekte

Welche steuerlichen Belastungen treten ein?

  • ESt (Betriebsaufgabegewinn, laufender Gewinn etc.)
  • SchenkungSt
  • GrunderwerbSt
  • Aufdeckung stiller Reserven

Steuerliche Verpflichtungen

  • Behaltefristen
  • Entnahmebeschränkungen
  • Beibehaltung von Lohnsummen

Steuerliche Optimierung vs. betrieblich/familiäre Optimierung

Steuerrechtliche Risiken aufgrund gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen

Steuerrechtliche Abgrenzung zwischen Übergeber und Übernehmer

Steuerschulden und Umgang mit Steuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung für vorausgegangene Jahre
 

6. Berater

Für die erfolgreiche Betriebsübertragung ist die Zusammensetzung des Beraterteams wichtig. Während der Steuerberater zwingend zu beteiligen ist, sind andere Berater je nach der vorhandenen Ausgangssituation und der entwickelten Zielvorstellung mal mehr und mal weniger gefordert. Als sinnvoll erweist sich, einen der Berater als „Projektleiter“ auszuwählen, damit sämtliche Informa­tionen gebündelt werden und an den zuständigen Fachberater weiter geleitet werden.

Welche Berater sollen mit eingebunden werden?

  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Mediator
  • Rechtsanwalt
  • Notar
  • Bank
  • Persönliche Berater (Freunde, Vertraute)

Auf Kernkompetenzen des Beraters achten!
 

7. Zeitliche Umsetzung der Generationennachfolge

Eine gut vorbereitete Betriebsübertragung braucht seine Zeit. Dabei geht es vorrangig nicht um die Zuarbeiten der Berater, sondern in erster Linie um die Abstimmung der beteiligten Familienmitglieder untereinander. Die von den Beratern aufgezeigten Möglichkeiten und Grenzen müssen im Familienkreis aufgearbeitet werden. Diese interne Abstimmung läuft neben dem normalen Betriebsgeschehen und nicht immer finden die Familienmitglieder die Ruhe, sich mit diesem besonderen Thema zu beschäftigen.

  • Vorstellungen der Beteiligten erkunden
  • Ablaufplan erstellen
  • Dauer der Vorbereitungszeit
  • Zeit der Vertragsgestaltung
  • Abwicklungsphase nach Vertragsabschluss

8. Kosten

Schließlich müssen die Kosten der Betriebsübertragung im Blick behalten werden. Auch hier gilt: Sparen an der falschen Stelle kann teuer werden!
 

  • Beratungskosten
  • Beurkundungskosten
  • Kostenprivilegierung nach § 48 GNotKG7
  • Grundbuchkosten

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8GNotKG: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare, Gerichts- und Notarkostengesetz

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Kontakt

DLG e.V. • Michael Biallowons • Tel.: +49(0)69/24 788-209 • m.biallowons@DLG.org