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Fliegl Querverkehrskamera “Hawk”

DLG-ANERKANNT: "VKMS Teil-A Vkbl. konform"

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Das Prüfzeichen

Ein Prüfzeichen „DLG-ANERKANNT GESAMTPRÜFUNG“ wird für landtechnische Produkte verliehen, die eine umfassende Gebrauchswertprüfung der DLG nach unabhängigen und anerkannten Bewertungskriterien erfolgreich absolviert haben. In dieser Prüfung werden neutral alle aus Sicht des Praktikers wesentlichen Merkmale eines Produkts bewertet. Die Prüfung umfasst Untersuchungen auf Prüfständen und unter verschiedenen Einsatzbedingungen, zusätzlich muss sich der Prüfgegenstand bei der praktischen Erprobung im Einsatzbetrieb bewähren. Die Prüfbedingungen und -verfahren wie auch die Bewertung der Prüfungsergebnisse werden von einer unabhängigen Prüfungskommission in einem Prüfrahmen festgelegt und laufend den anerkannten Regeln der Technik sowie den wissenschaftlichen und landwirtschaftlichen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst. Die erfolgreiche Prüfung schließt mit der Veröffentlichung eines Prüfberichtes sowie der Vergabe des Prüfzeichens ab, das fünf Jahre ab dem Vergabedatum gültig ist.

Die DLG-Prüfung wurde mit verschiedenen Kameratypen aus der Fliegl Hawk Universal-Serie durchgeführt. Auch der Anbau an verschiedenen Vorbaugeräten wurde getestet, die Rückmeldungen hierzu über Praxis­fragebögen erhoben.

Die Untersuchungen wurden im Zeitraum Januar bis September 2019 durchgeführt. Die DLG-ANERKANNT-Prüfung für Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme umfasst die nachfolgenden Prüf­bereiche aus den Empfehlungen für Kamera-Monitor-Systeme für Fahrzeuge mit einer besonderen Sichtfeldeinschränkung insbesondere auch durch Vorbaumaßüberschreitung von mehr als 3,5 m, veröffentlicht im Verkehrsblatt, Heft 23/2016, Empfehlung Nr. 180

  • Basisforderungen (ohne Seitensichtfeld)
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Beständigkeit von Monitor und Kamera gegen Vibrationen
  • Beständigkeit der Kamera gegen Chemikalien
  • Objektgröße auf dem Monitor
  • Optische Auflösung
  • Gegenlichttest („Blooming“)
  • Signalverzögerung
  • Beständigkeit gegen mechanische Belastung (Satz 1: IP69)
  • Ausfallerkennung

Hinzu kommt eine Bewertung der Praxistauglichkeit über Nutzerbefragungen.
Andere Kriterien wurden nicht geprüft.

Beurteilung – kurz gefasst

Die erforderlichen Prüfungen gliedern sich in zwei Teile:

  • eine Prüfung und Bewertung der Komponenten des eigent­lichen Kamera-Monitor-Systems (Teil A) und
  • eine Anbauprüfung, welche

die Montage und Adaption an das jeweilige Fahrzeug oder an das Frontanbaugerät abdeckt (Teil B)
Der Prüfungsteil A wird in diesem Prüfbericht zusammengefasst, die Prüfungen zum Prüfungsteil B erfolgen fahrzeug- und anbaugerätespezifisch, in der Regel nach Durchführung eines Anbautests, durch einen technischen Dienst oder eine vom Kraftfahrtbundesamt benannte Stelle (z. B. DLG) und sind deshalb hier nur im Rahmen der Praxisbefragungen dargestellt. Die erhaltenen Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. Aufgrund der erzielten Ergebnisse wird dem Vorbau-Kamera-Monitor-System Fliegl „Hawk“ das DLG-Prüf­zeichen „DLG-ANERKANNT im Einzelkriterium VKMS Teil-A VkBl. konform“ verliehen.

Tabelle 1: Ergebnisse kurz gefasst

Prüfbereich Bewertung
Basisforderungen (ohne Seitensichtfeld) ✔ bestanden
Elektromagnetische Verträglichkeit ✔ bestanden
Beständigkeit von Monitor und Kamera gegen Vibrationen ✔ bestanden
Beständigkeit der Kamera gegen Chemikalien ✔ bestanden
Objektgröße auf dem Monitor ✔ bestanden
Optische Auflösung ✔ bestanden
Gegenlichttest („Blooming“) ✔ bestanden
Signalverzögerung ✔ bestanden
Beständigkeit gegen mechanische Belastung (Satz 1: IP69) ✔ bestanden
Ausfallerkennung ✔ bestanden
Praxistauglichkeit + + sehr gut

Das Produkt

Beschreibung und Technische Daten

Das Fliegl Vorbau-Kamera-Monitor-System besteht zunächst aus zwei nach links und rechts blickenden Kameras, die mithilfe eines Schutzgehäuses am Fahrzeug oder Frontanbaugerät montiert werden. Über steckbare Kabelverbindungen erfolgt die Übertragung der Kamerabilder auf einen 7“-Splitscreen-Monitor in der Traktorkabine.

Alternativ werden bei der Variante „Hawk Zwilling“ zwei 7“-Einzelmonitore verbaut. Die Variante „Hawk Winter“ besitzt ein zusätzliches Hochdruckreinigungssystem, um eine Verschmutzung der Linse, insbesondere durch Streusalz, zu entfernen.

Die Methode

Die DLG-ANERKANNT Prüfung für Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme umfasst die nachfolgenden Prüf­bereiche aus den Empfehlungen für Kamera-Monitor-Systeme für Fahrzeuge mit einer besonderen Sichtfeldeinschränkung insbesondere auch durch Vorbaumaßüberschreitung von mehr als 3,5 m, veröffentlicht im Verkehrsblatt, Heft 23/2016, Empfehlung Nr. 180

  • Basisforderungen (ohne Seitensichtfeld)
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Beständigkeit von Monitor und Kamera gegen Vibrationen
  • Beständigkeit der Kamera gegen Chemikalien
  • Objektgröße auf dem Monitor
  • Optische Auflösung
  • Gegenlichttest („Blooming“)
  • Signalverzögerung
  • Beständigkeit gegen mechanische Belastung (Satz 1: IP69)
  • Ausfallerkennung

Zur Prüfung der Basisanforderungen erfolgt eine Sichtprüfung des betriebsbereiten Kamera-Monitor-Systems. Dabei muss die Bildschirmdiagonale des Monitors mit entspiegeltem Display bei Splitscreens mindestens 7“, bei zwei Monitoren mindestens 5“ betragen. Die Kamerabilder müssen seitenrichtig dargestellt werden.

Die elektromagnetische Verträglichkeit wird für Kamera und Monitor im Rahmen eines ESD-Tests überprüft, wobei keine dauerhaften Störungen im Betrieb, d. h. keine nur durch Reset oder Spannungsunterbrechung behebbare Fehler bzw. keine oder nur geringe Bildstörungen auftreten dürfen.

Die gleichen Anforderungen gelten auch bei der Vibrationsbeständigkeit, die in Anlehnung an ISO 60068-2-6 (+) mit dem Schärfegrad: General purpose land-based durchgeführt werden. Des Weiteren dürfen hier auch keine mechanischen Beschädigungen auftreten.

Zur Prüfung auf mögliche schädigende Umwelteinflüsse wird die Kamera in fünftägigen Tauchversuchen den Testmedien „Gesättigte Salzlösung“ (Zusatztest für Einsatz im Winterdienst), Ammonium Harnstoff Lösung, d. h. Flüssigdünger sowie Hydraulik Öl nach ISO 6743/4 ausgesetzt. Hierbei darf keine Feuchtigkeit ins Gehäuse eindringen, es dürfen keine mechanische Beschädigungen wie Risse, Korrosion, Verformung oder Trübung des Kamerafensters auftreten und die Funktion nach Testdurchführung muss gesichert bleiben.

Für ein 1,8 m hohes und 0,6 m breites Objekt in 70 m Entfernung muss eine Objektgröße auf dem Monitor von mindestens 3 mm erfüllt werden.

Die optische Auflösung wird über das „Triangle

Orientation Discimination“ (TOD) Verfahren ermittelt. Hierbei wird die Erkennungsrate eines Dreieck-Testmusters abhängig von der Größe und des Kontrastes geprüft. Die Testdurchführung erfolgt mit verschiedenen Testpersonen (für Test gewählt: minimal 3 Per­sonen) die ein zufälliges Testmuster erkennen müssen (Dreieck-Spitze oben/unten/links/rechts). Die Erkennungsrate ist ein Maß für die Gesamt-Abbildungsleistung eines Kamera-Monitor-Systems. Der Gegenlichttest („Blooming“) erfolgt nach ECE-R46 Rev. 5. Hierbei dürfen maximal 15 % der Bildfläche überstrahlt werden. Zwischen Kamera und Monitor darf die Signalver­zögerung, d. h. die Zeit zwischen Aufnahme des Bilds und dessen Darstellung auf dem Monitor, maximal 200 ms betragen.

Im Rahmen der Prüfung nach Teil A erfolgt die Beständigkeitsprüfung gegen mechanische Belastung nach IP69k, Satz 1, d. h. es dürfen auch bei Reinigung mit dem Hochdruckreiniger keine Feuchtigkeit eindringen und keine Funktionsstörung auf­treten. Der mechanische Haltbarkeitstest des Anbaus erfolgt im Rahmen der Anbauprüfung nach Teil B fahrzeug- und anbaugerätespezifisch.

Das Kamera-Monitor-System muss dem Nutzer eine Fehlfunktion leicht erkennbar darstellen. Diese Ausfallerkennung erfolgt durch Sichtprüfung.
Die Erfahrungen von Nutzern aus der Praxis (Praxistest) wurden über mindesten fünf Endnutzerfrage­bögen erhoben.

Die Testergebnisse im Detail

Alle Komponentenprüfungen des eigentlichen Kamera-Monitor-Systems (Prüfungsteil A) gemäß der Empfehlungen für Kamera-Monitor-Systeme für Fahrzeuge mit einer besonderen Sichtfeldeinschränkung insbesondere auch durch Vorbaumaßüberschreitung von mehr als 3,5 m, veröffentlicht im Verkehrsblatt, Heft 23/2016, Empfehlung Nr. 180 waren gemäß gesetzlicher Vorschrift ausschließlich mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten.

Zusammenfassend ergab sich für diese Prüfungen das in Tabelle 2 beschriebene Ergebnisbild.

So waren bei der Prüfung der  optischen Auflösung im „Triangle Orientation Discimination“-Verfahren (Bilder 5-7) die Ausrichtungen der Dreiecke für alle Probanden unter den geprüften Lichtverhältnissen problemlos zu erkennen.

Auch im Blooming-Test (Bild 8) konnte das Fliegl-„Hawk“-System überzeugen. Wenn die Kamera direkt ins Gegenlicht zeigt, was z. B. bei tiefstehender Sonne in den Morgen- und Abendstunden der Fall ist oder wenn nachts helles Fahrlicht des Querverkehrs direkt in die Kamera strahlt, blendet das System soweit ab, dass die auf den Monitor über­tragenen Bilder auf einem Großteil der Monitorfläche noch erkennbar bleiben.

Die ermittelte maximale Signal­laufzeit (Bild 9) blieb mit 58,3 ms deutlich unter dem vom Gesetz­geber geforderten Grenzwert von 200 ms.

Tabelle 2: Zusammenfassung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

Prüfbereich Bewertung
Basisforderungen (ohne Seitensichtfeld) ✔ bestanden
Elektromagnetische Verträglichkeit ✔ bestanden
Beständigkeit von Monitor und Kamera gegen Vibrationen ✔ bestanden
Beständigkeit der Kamera gegen Chemikalien ✔ bestanden
Objektgröße auf dem Monitor ✔ bestanden
Optische Auflösung ✔ bestanden
Gegenlichttest („Blooming“) ✔ bestanden
Signalverzögerung ✔ bestanden
Beständigkeit gegen mechanische Belastung (Satz 1: IP69) ✔ bestanden
Ausfallerkennung ✔ bestanden

Praxistest

Eine der wesentlichen Forderungen der Prüfungskommission an eine Prüfung mit dem Ziel, ein Prüfzeichen DLG-ANERKANNT Gesamt-Prüfung zu erhalten, war es, Hinweise und eine Bewertung der Praxistauglichkeit es Systems über Nutzerbefragungen zu erhalten. Hierzu mussten mindestens fünf Probanden gefunden werden, die das System bereits nutzen und somit den Prüfungsteil B einer Anbauprüfung, welche die Montage und Adaption an das jeweilige Fahrzeug oder an das Frontanbaugerät abdeckt durchgeführt und dieses in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben. Ein Beispiel für einen möglichen Anbau am Traktor ist in Bild 10 dargestellt.

Insgesamt haben sechs Personen am Praxistest teilgenommen für dessen Bewertung die die DLG-Prüfungskommission folgendes Bewertungsschema vorgegeben hat: + + > 80 Punkte / + > 70 Punkte / o > 50 Punkte / - < 50 Punkte (maximal möglich 100 Punkte).  

Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 dargestellt.

Das System konnte in allen drei Teilbereichen und auch insgesamt über 80 Punkte erreichen, was einer Bewertung von „+ + = sehr gut“ nach Bewertungsschema entspricht.

In einem Freitextfeld konnten die Nutzer zusätzliche Hinweise geben. Diese bezogen sich beispielsweise auf die Darstellung auf dem Monitor, einen nicht vorhandenen Schalter zum ein- und ausschalten und eine mögliche Umsetzbarkeit auf weitere Maschinen. Ein Nutzer lobte insbesondere die automatische Reinigung über Spritzdüsen und Wassertanksystem im Winterdienst der Variante „Winter“.

 

 Benutzer 1Benutzer 2Benutzer 3Benutzer 4Benutzer 5Benutzer 6Durch-
schnitt
Montage Kamera und Monitor       
Montage der Kamera (vibrationsarm)30303330302028,8
Darstellung Monitor35303330202028,0
Position Monitor30303435204031,5
Gesamtbewertung959010095708088,3
Allgemeine Handhabung und Bedienung       
Einstellungen35405050205040,8
Bedienungsanleitung35405045205040,0
Gesamtbewertung9080100954010084,2
Handhabung und Darstellung bei       
Verschmutzung       
Schutz vor Verschmutzung30303030302529,2
Reinigungsmöglichkeit30303030302529,2
Zugänglichkeit für Reinigung40404040302535,8
Gesamtbewertung100100100100907594,2

Fazit

Das Fliegl Vorbau-Kamera-Monitorsystem „Hawk“ hat eine DLG-ANERKANNT Prüfung in Einzelkriterien für Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme erfolgreich absolviert. Diese umfasste alle Komponenten des eigentlichen Kamera-Monitor-Systems (Prüfungsteil A) gemäß der Empfehlungen für Kamera-Monitor-Systeme für Fahrzeuge mit einer besonderen Sichtfeldeinschränkung insbesondere auch durch Vorbaumaßüberschreitung von mehr als 3,5 m, veröffentlicht im Verkehrsblatt, Heft 23/2016, Empfehlung Nr. 180 sowie eine Bewertung der Praxistauglichkeit über Nutzerbefragungen. Aufgrund der erzielten Ergebnisse wird dem Fliegl Vorbau-Kamera-Monitorsystem „Hawk“ das DLG-Prüf­zeichen „DLG-ANERKANNT im Einzelkriterium VKMS Teil-A VkBl. konform“ verliehen.

Anmelder und Prüfungsdurchführung

Anmelder

Fliegl AGRO-Center GmbH
Maierhof 1, 84556 Kastl
Deutschland

Prüfungsdurchführung

DLG TestService GmbH, Standort Groß-Umstadt

Die Prüfungen werden im Auftrag des DLG e.V. durchgeführt.

Fachgebiet
Fahrzeugtechnik

Bereichsleiter
Dipl.-Ing. Andreas Ai

Prüfingenieur(e)
Dipl.-Ing Jürgen Goldmann*

Mitglieder der zuständigen DLG-Prüfungskommission
Dr. Forstreuter, Thomas (Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Fussel, Thomas (BLT Wieselburg, Österreich)
Pentzlin, Klaus** (Bundesverband Lohnunternehmen e.V.)
Schrohe, Josef (Landwirtschaftsmeister)
Prof. Dr. Schwarz, Hans-Peter (Hochschule Geisenheim)
Vaupel, Martin (Landwirtschaftskammer Niedersachsen)

* Berichterstatter
**  Vorsitzender

Kontakt

DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel • DLG TestService GmbH Standort Groß-Umstadt • Max-Eyth-Weg 1 • 64823 Groß-Umstadt • Tel: +49(0)69/24 788-600 Fax: +49(0)69/24 788-690 • tech@DLG.org