Die EU Durchführungsverordnung 2021/520 ist seit dem 21. April 2023 gültig. Entsprechend dieser Verordnung müssen Identifizierungsmittel durch die zuständige Behörde des EU-Mitgliedsstaates genehmigt werden. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist die Grundlage für die Genehmigung in der Bundesrepublik Deutschland die Listung und ggf. Prüfung bei der DLG. Das Testzentrum der DLG ist gemäß Artikel 11 der Durchführungsverordnung 2021/520 akkreditiert für die Prüfung von herkömmlichen Ohrmarken und Fesselbändern sowie von elektronischen Identifikationsmitteln.
Hersteller / Vertreiber | Produkt-bezeichnung | Art des Kennzeichens | getestet mit Lesegerät | Anforderung erfüllt gemäß VO 2021/520 für Tierart | Zertifikat / Nummer | ||
Bezeichnung | Art | Rind | Schaf/Ziege | ||||