Modul Mischfutter mit DLG-Gütezeichen

Die Qualitätsanforderungen im DLG-Gütezeichen Mischfutter zielen auf
Mischfutterhersteller, die den DLG-KODEX annehmen, verpflichten sich nicht nur die futtermittelrechtlichen Vorschriften sorgfältig einzuhalten, sondern sind darüber hinaus bereit, bei "KODEX-Futter" zusätzlich nachstehende Anforderungen zu erfüllen.
Art und Qualität der Rohwaren
Qualitätssicherung bei der Herstellung, Lagerung und Auslieferung
Deklaration
Die Qualität und Zusammensetzung der "Gütezeichen-Futter" wird durch Angabe der wertbestimmenden Inhaltsstoffe und Angabe aller Einzelkomponenten einschließlich ihrer mengenmäßigen Bedeutung informativ und klar gekennzeichnet. Die futtermittelrechtlich vorgeschriebenen Angaben zur Kennzeichnung werden durch eine darüber hinaus gehende Beschreibung des Futterwertes ergänzt.
Dokumentation und Offenlegung
Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse der praktizierten Qualitätssicherung werden nach-vollziehbar dokumentiert und der DLG im Rahmen der KODEX-Überwachung offengelegt.
Die DLG kontrolliert die Einhaltung des Kodex. Dies geschieht durch Qualitätsaudits im Herstellerbetrieb (mindestens 1 mal pro Jahr) anhand der Checkliste für Audits im Mischfutterbetrieb zur Überprüfung der Einhaltung des DLG-KODEX für Mischfutter sowie durch unangemeldete Beprobung und Untersuchung von Futtermitteln (Untersuchungen zur Überprüfung der Komponenten-Deklaration, mindestens 10 % der im Rahmen der DLG-Gütezeichenkontrolle festgelegten jährlichen Probenzahl).
Verstöße gegen diesen Kodex werden wie Verstöße gegen die DLG-Gütezeichen-Bestimmungen behandelt und ziehen die in der "Grundregel der DLG für die Verleihung des DLG-Gütezeichens" festgelegten Sanktionen nach sich. Sie können u.a. zur Aberkennung des Gütezeichens führen.
Wöchentlich aktualisierte Daten können Sie hier abrufen:
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