Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL:
"Ertragsstarke Standorte der Rheinebene mit günstigen Trocknungskosten werden weiterhin Körnermaisstandorte bleiben"
Ansprache bei der DLG Pflanzenbautagung 2005 zum Thema "Körnermais"
"Mais ist mit knapp 150.000 Hektar nach Weizen und Gerste die wichtigste Kulturart in Baden-Württemberg. Am Oberrhein gewinnt man südlich von Karlsruhe den Eindruck, dass es in manchen Gemarkungen nur noch Mais gibt. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft ihre diesjährige Pflanzenbautagung "Körnermais" im badischen Maisgürtel abhält", sagte die Staatssekretärin des baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Mittwoch (22. Juni) beim DLG Pflanzenbautag in Offenburg.
Langjährige Versuche und die Erfahrungen der Landwirte zeigten, dass der Anbau von Körnermais in der Rheinebene deutlich wirtschaftlicher sei, als der von Weizen, erläuterte Gurr-Hirsch. Er kann mehrere Jahre auf derselben Fläche angebaut werden und ist gut mechanisierbar. "Mit der Reform der Agrarpolitik verliert der Körnermais in seiner Wettbewerbskraft gegenüber anderen Kulturen zirka 50 Euro pro Hektar. Der Körnermaisanbauer hat die Wettbewerbsfähigkeit neu und ohne Berücksichtigung der Flächenprämie durchzurechnen," betonte die Staatssekretärin. Nach allgemeiner Einschätzung werde der Körnermaisanbau auf guten Standorten bei gleichzeitig geringen Trocknungskosten nach wie vor wettbewerbsfähig sein.
Staatssekretärin Gurr-Hirsch informierte über die von der EU geforderte Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, einer der Voraussetzungen für die Gewährung von EU-Direktzahlungen. "Das Land Baden-Württemberg hat festgelegt, dass Gebiete mit geringer Erosionsgefährdung Gemarkungen mit einer durchschnittlichen Hangneigung bis 2 % sind. Darunter fallen die Gemarkungen in der Rheinebene. Die untere Landwirtschaftsbehörde kann bestimmen, dass in diesen Gebieten die Anforderungen der EU nicht einzuhalten sind. Grundsätzlich kann jedoch die Verknüpfung der EU-Direktzahlungen mit der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften schwerwiegende finanzielle Folgen für den Betrieb haben. Ahndungen nach deutschem Fachrecht erfolgen unabhängig und gegebenenfalls zusätzlich zu Sanktionen nach Cross Compliance", erläuterte Friedlinde Gurr-Hirsch. Schon frühzeitig und europaweit richtungsweisend habe Baden-Württemberg seine Landwirte auf eine umweltschonende Produktion vorbereitet. Im Marktentlastungs- und Kulturlandschaftausgleichsprogramm (MEKA) werde beispielsweise die Mulchsaat bei Mais und die biologische Bekämpfung des Maiszünslers gefördert, die dem Maisanbau und der Umwelt gleichermaßen zugute kommen.
Seit Jahren schon verbreitet ein neuer Maisschädling Angst und Schrecken bei den Maisanbauern: der Maiswurzelbohrer. Nach EU-Bestimmungen ist der Maiswurzelbohrer als Quarantäneschädling eingestuft. Danach muss im Befallsjahr eine Befallszone im Umkreis von mindestens einem Kilometer um ein Feld, in dem der Schadorganismus festgestellt wurde (ca. 320 Hektar), und eine Sicherheitszone im Umkreis von mindestens fünf Kilometer um die Befallszone (ca. 11.000 Hektar) ausgewiesen werden. "Das Land hat über den Bundesrat die Aufhebung der Einstufung des westlichen Maiswurzelbohrers durch die EU-Kommission als Quarantäneschadorganismus in der Europäischen Gemeinschaft beantragt. Leider hat sich die EU hier nicht bewegt", beschrieb Staatssekretärin Gurr-Hirsch die völlig unbefriedigende rechtliche Situation bei der Schädlingsbekämpfung.
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