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DLG-SignumTest Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen

Die Abluftreinigung ist nicht Stand der Technik in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und gehört bislang auch nicht zur besten verfügbaren Technik in der Intensivtierhaltung. Dies bedeutet, dass sie für Tierhaltungsanlagen auch nicht generell gefordert werden kann. Eine generelle Forderung nach Abluftreinigung in der Tierhaltung wäre auch in Hinblick auf den Zweck des Immissionsschutzes fachlich nicht begründet. Denn Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Sind allerdings im konkreten Fall schädliche Umwelteinwirkungen durch ein Vorhaben zu befürchten, kann die Abluftreinigung ein geeignetes, effizientes und gut zu überprüfendes Mittel sein, Geruchs-, Staub- und Ammoniakemissionen erheblich zu reduzieren.

Der Stand der Technik für Biofilter auf der einen und für Biowäscher und Rieselbettreaktoren auf der anderen Seite ist in den VDI-Richtlinien 3477 und 3478 näher beschrieben. Trotz der Verfügbarkeit dieser Richtlinien und anderer Quellen zeigen die Erfahrungen mit Abluftreinigungsanlagen in der landwirtschaftlichen Praxis, dass sie in vielen Fällen nicht die erwarteten Reinigungsleistungen erbracht haben. Dies liegt unter anderem an der oftmals mangelhaften Dimensionierung der Abluftreinigungsanlagen, fehlenden Kenntnissen über die bei der Abluftreinigung ablaufenden Prozesse, mangelhafter Wartung und Pflege und nicht ausreichender Überwachung der Anlagen. Darüber hinaus werden neben Geruchsminderung auch zunehmend Forderungen nach einer Ammoniakabscheidung und Staubabtrennung gestellt.

Vor diesem Hintergrund wurde vom Landkreis Cloppenburg ein Sachverständigen-Gremium berufen, das einen Leitfaden zur Eignung von Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung erarbeitet hat. Dieser wurde mit der DLG überarbeitet und ergänzt und liegt inzwischen als DLG-Prüfrahmen für Abluftreinigungssysteme in der Tierhaltung vor.

Die wesentlichen Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Vorlage prüffähiger Unterlagen mit Funktionsbeschreibung, technischen Unterlagen und Dimensionierung für die beantragte Tierart und das Haltungsverfahren. Hierbei ist grundsätzlich eine elektronische Datenerfassung vorzusehen, die den Nachweis eines ordnungsgemäßen Betriebes gewährleistet.
  • Durchführung eines Messprogramms unter typischen Sommer- und Winterbedingungen, im Regelfall jeweils kontinuierlich über 2 Monate. Typische Sommerbedingung heißt: min. 80% der maximalen Luftrate nach DIN 18910, typische Winterbedingung heißt: max. 20% Luftrate nach DIN 18910. Die Messpunkte und die einzusetzenden Messverfahren werden im Rahmen einer gemeinsamen Besichtigung mit einem nach ISO 17025 akkreditierten Messlabor festgelegt, das die Messungen im vorgegebenen Umfang durchführt. Während des Messprogramms werden auch Kriterien wie Gebrauchswert, Arbeits- und Umweltsicherheit und auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Rahmen eines DLG-Signum Tests überprüft.
  • Die Mindestanforderungen an den Anlagenwirkungsgrad betragen jeweils 70 % für Gesamtstaub und Ammoniak. Die Ammoniakabscheidung ist über eine Stickstoff-Bilanzierung nachzuweisen. Die Geruchsstoffkonzentration im Reingas darf 300 GE/m³ (Geruchseinheiten pro Kubikmeter) nicht überschreiten. Prozesstypische Gerüche (Stallgeruch) dürfen reinluftseitig nicht wahrnehmbar sein.

Die Prüfergebnisse werden nach Ablauf der Messungen in einem Prüfbericht zusammengestellt. Nach Kenntnisnahme durch den Anmelder und erfolgreicher Eignungsprüfung kann das DLG-Signum-Zeichen vergeben und der Prüfbericht im Internet veröffentlicht werden.

Bewertung der Verfahren

Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand im Bereich der Schweinehaltung können Abluftreinigungsanlagen unter Berücksichtigung einer fachgerechten verfahrenstechnischen Auslegung mit bestimmten Einschränkungen (Tab .1) die Anforderungen der DLG erfüllen.

Tab. 1: Bewertung der Eignung von Abluftreinigungsanlagen für die Schweinehaltung

Abscheidung von

Biofilter

Chemowäscher

Rieselbett

Kombi-Anlage

Gesamtstaub

+1

++

++

++

Ammoniak

-2

++

+4

+

Geruch

++

03

+5

++

+: gut geeignet, ++: sehr gut geeignet, 0: weniger geeignet, - : nicht geeignet

1. Nur bei geringen Belastungen, konventionelle Schweinehaltung
2. N-Akkumulation im Filter, sekundäre Spurengase (NOx, N2O)
3. Wirkungsgrad beruht auf Staubabscheidung, schwankend, Rohgasgeruch wahrnehmbar
4. 70 %ige Abscheidung nur bei ausreichenden Abschlämmraten
5. Nur bei ausreichendem Biofilm, dieser erfordert entsprechende Kohlenstoffversorgung

Entscheidend für eine effektive und dauerhafte Emissionsminderung durch die Abluftreinigungsanlage ist deren sachgerechte Dimensionierung und der ordnungsgemäße Betrieb. Die sachgerechte Dimensionierung und die Funktionsfähigkeit der Anlage wird über den DLG-Signum-Test nachgewiesen.

Ansprechpartner:

Winfried Gramatte Winfried Gramatte
++49(0)6078/96 35-12 

Sven Häuser Sven Häuser
++49(0)6078/96 35-36

 
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