Leitbilder der Raumordnung in Deutschland bedürfen der Korrektur
Stellungnahme des DLG-Ausschusses Entwicklung ländlicher Räume zu den neuen Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland
Der Ausschuss „Entwicklung ländlicher Räume“ der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) hat sich mit den neuen „Leitbildern der Raumentwicklung in Deutschland“, die von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) beschlossen wurden, eingehend auseinandergesetzt. Vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Herausforderungen begrüßt der Ausschuss das Anliegen, Leitlinien der künftigen Raumentwicklung zu entwickeln. Allerdings bemängeln die Ausschussmitglieder, dass die Veröffentlichung der Leitbilder zu diesen wichtigen Zukunftsfragen ohne breite öffentliche Debatte und ohne Einbindung vieler Akteure und großer Teile des Landes erfolgte. Darüber hinaus sieht der Ausschuss inhaltliche Schwächen, die einer Ergänzung und Korrektur bedürfen. Insbesondere müssen die für weite Teile Deutschlands weitgehend passiv definierten Rollen korrigiert werden. Die Leitbilder wollen nach eigenem Anspruch dem privaten Sektor eine Orientierungshilfe für künftige Investitionsentscheidungen liefern. Die Mitglieder des DLG-Ausschusses „Entwicklung ländlicher Räume“ sehen diesen Anspruch aufgrund der problematischen Ausführungen sehr kritisch.
Folgende Punkte sind aus Sicht der Ausschussmitglieder an den Leitbildern kritisch anzumerken:
Leitbild 1: „Wachstum und Innovation“
Europäische Metropolen in Deutschland werden einseitig als die Motoren der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung herausgestellt. Diese einseitige Konzentration auf Metropolen steht im Widerspruch zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die in dem Zusammenhang erhobene Forderung die staatliche Förderung stärker auf die Metropolen zu verlagern, rückt von dem Ausgleichsziel der Raumordnung ab und geht an den wirtschaftlichen Gegebenheiten vorbei. Die konkrete Auswahl und Abgrenzung der Metropolregionen durch Akteure vor Ort nach nicht transparenten Kriterien verwundert angesichts der zugeschriebenen wirtschaftspolitischen Bedeutung dieser Räume. Dieses Vorgehen trägt nach Meinung der Ausschussmitglieder nicht zur Nachvollziehbarkeit und zur Glaubwürdigkeit des Konzeptes bei. Stabilisierungsregionen, Regionen mit besonders unterdurchschnittlicher wirtschaftlicher Entwicklung werden ausschließlich in bestimmten ländlichen Regionen lokalisiert. Diese Stabilisierungsregionen werden weitgehend auf sich selbst verwiesen und sollen sich auf regionalspezifische Kompetenzen, wie etwa Tourismus konzentrieren. Ein darüber hinausgehender Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung wird von diesen Räumen weder gefordert noch erwartet, obwohl in der Vergangenheit strukturschwache Regionen in Verbindung mit Förderung und Anreizen höchst erfolgreiche Entwicklungspfade beschritten haben.
Innovation und Wachstum sollen durch sogenannte „Verantwortungsgemeinschaften“ organisiert werden. Gebildet aus der Zuordnung aller anderen Raumtypen von „Dynamischen Wachstumsräumen außerhalb der Metropole“ bis zu den „Stabilisierungsräumen“ zu je einer Metropole zielt diese Neuaufteilung des gesamten deutschen Staatsgebiets auf einen grundsätzlich geänderten föderalen Staatsaufbau. Die funktionale Verbindung innerhalb jeder dieser „Verantwortungsgemeinschaften“, ihre politische Legitimation und die Mitentscheidungs- und Gestaltungsrechte metropolferner Gebiete angesichts einer asymmetrischen Machtverteilung bleiben unklar. Auch wird nicht diskutiert, wie die Verantwortung aussehen soll, die die verschiedenen Teilgebiete für einander wahrzunehmen in der Lage sind oder sein könnten. Wird die Etablierung solcher „Verantwortungsgemeinschaften“ für Wachstum und Innovation unterstellt, bleibt offen, welche staatlichen Ebenen für die Umsetzung der anderen beiden Leitbilder „Daseinsvorsorge sichern“ und „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten“ zuständig sein sollen.
Leitbild 2: „Daseinsvorsorge sichern“
Das Leitbild „Daseinsvorsorge sichern“ greift eine wichtige gesellschaftliche Herausforderung vor allem für Gebiete mit einem starken Bevölkerungsrückgang auf. Das Leitbild propagiert eine grundlegende gesellschaftspolitische Umorientierung. Im Vordergrund steht nicht mehr das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, sondern die grundsätzliche Akzeptanz von regionalen Unterschieden im Zugang zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Eine wichtige Aufgabe des Leitbildes ist es, der betroffenen Bevölkerung die regionalen Abweichungen von üblichen Möglichkeiten der Daseinsvorsorge in der Gesellschaft zu erläutern. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge, die Straffung des „Zentralen-Orte-Systems“ werden nicht in ihren Konsequenzen dargestellt: Für die betroffene Bevölkerung bringen diese Straffungen deutliche Einschränkungen des Zugangs in Form von weiteren Wegen mit sich. Die mit Blick auf kleine Siedlungen in dünn besiedelten Regionen formulierte Forderung nach „Anlastung der Kosten ineffizienter Siedlungsformen“ verstehen die Ausschussmitglieder als Aufforderung, die Effizienz von Siedlungsformen allgemein und auf Basis objektiver Kriterien zu untersuchen. An einer solchen Diskussion werden sich die Ausschussmitglieder gerne beteiligen.
Leitbild 3: „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten“
Der Schwerpunkt liegt in diesem Leitbild auf der Aufgabe „Kulturlandschaften gestalten“. Diese Ausrichtung wird mit einer nicht belegten Zunahme konkurrierender Raumansprüche begründet. Die schematische Einteilung der „ruralen Landschaften“ in solche „mit einem hohen Potenzial für Ackerbau, nachwachsende Rohstoffe und energetische Biomassenutzung“ und solche „mit einem hohen Potential für extensive Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus“ gehen an den realen Verhältnissen in Land- und Forstwirtschaft vorbei. Die Ausweisung von mehr als der Hälfte der bundesdeutschen Gesamtfläche als „rurale Landschaft mit einem hohen Potential für extensive Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus“ ist angesichts fehlender Kriterien willkürlich. Der Anspruch bestimmte Bilder von Kulturlandschaften großräumig und dauerhaft planerisch festzulegen, kollidiert mit einer dynamischen Welt. Die formulierten Planungsansprüche treffen in der Land- und Forstwirtschaft auf einen von Umwelt-, Naturschutz und Agrarpolitik weitgehend geregelten Wirtschaftsbereich. Konkrete Aktivitäten einer weiteren Planungsinstanz in den schon mehrfach überplanten ruralen Landschaften werden weder den ländlichen Kulturlandschaften noch deren Gestaltern, wie zum Beispiel der Land- und Forstwirtschaft nützen.
Interessenten erhalten weitere Informationen bei der DLG. Ansprechpartnerin ist Frau Meike Packeiser, Tel.: 069/24788-302 oder E-mail:
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