Die Normenkommission für Einzelfuttermittel legt die 6. Version der Positivliste vor. Anstoß zur Überarbeitung der 5. Version war, neben der Neuaufnahme weiterer Einzelfuttermittel, die Weiterentwicklung und Konkretisierung.
In der vorliegenden Auflage sind 10 Einzelfuttermittel neu aufgenommen und über 20 Änderungen bei bereits aufgenommenen Einzelfuttermitteln eingearbeitet worden. Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die Positivliste für Einzelfuttermittel offen ist für Neuerungen und Änderungen.
Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung eine neue rechtliche Einordnung von Aminosäuren und ihren Salzen, deren Analoge sowie Harnstoff und seine Derivate vorgenommen. Demnach wurden diese Stoffe ab Oktober 2004 als Zusatzstoffe und nicht mehr wie bisher als Einzelfuttermittel eingestuft; sie waren deshalb aus der Positivliste zu streichen (frühere Gruppen 15 und 16). Das von der Europäischen Kommission aktuell gehaltene Gemeinschaftsregister der zugelassenen Zusatzstoffe ist im Internet unter folgender Adresse einzusehen: http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/ feedadditives/registeradditives_en.htm. Das Register ist derzeit nur in englischer Sprache abrufbar. Aktuelle Informationen zu den Zulassungsbedingungen für Zusatzstoffe stehen unter www.bvl.bund.de -> Futtermittel -> Zusatzstoffe in Futtermitteln zur Verfügung.
Das bei vielen in der Positivliste gelisteten Einzelfuttermitteln geforderte Datenblatt hat sich etabliert. Es führt relevante Daten zum Herstellungsprozess, zu "kritischen Kontrollpunkten", zur Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen und zu Analysen auf. Es ist Aufgabe der Verwender von Futtermitteln (Mischfutterhersteller wie Landwirte), beim Bezug der entsprechenden Einzelfuttermittel das Datenblatt nachzufragen. Die Hersteller und "Inverkehrbringer" dieser Futtermittel sind aufgefordert, das Datenblatt vorzuhalten, den Kunden zugänglich zu machen und bei Änderungen des Herstellungsprozesses das Datenblatt zu aktualisieren und die Verwender auf die Änderungen hinzuweisen.
In der 6. Version wurden die Änderungen zur 5. Version im Vorwort in Tabelle 1 (Seite XVlll) aufgeführt. Bitte prüfen Sie, ob bei den für Sie relevanten Produkten Änderungen erfolgt sind. Der Positivliste ist ein alphabetisches Register der Futtermittel angefügt.
Antragsunterlagen für die Neuaufnahme eines Einzelfuttermittels in die Positivliste sind über Antrag Einzelfuttermittel abzurufen. Die Antragsunterlagen sind per Post oder Fax an die unten genannte Adresse zu senden.
Die weitere Arbeit der Normenkommission betrifft die Überarbeitung, Aktualisierung und Pflege der Liste. Dabei werden neue Erkenntnisse der Herstellung, Zusammensetzung oder Verwendung der Futtermittel berücksichtigt und vor allem die Risikobewertung von sowohl neuen als auch bereits gelisteten Produkten eine besondere Beachtung finden. Insbesondere bei einer Vielzahl von Nebenerzeugnissen der Lebensmittelherstellung, die bisher zu Futterzwecken bestimmt waren, gibt es einen großen Nachholbedarf, um deren Eignung als Futtermittel und ihre Unbedenklichkeit transparent zu dokumentieren.
Die Arbeit der Normenkommission (Positivliste) wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Frankfurt/M., finanziell gefördert.
Ansprechpartner bei der DLG: Dr. Petra Melisch DLG e.V. Eschborner Landstraße 122 60489 Frankfurt am Main Telefon: 069/247 88 316 Fax: 069/247 88 114 Email: